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Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. September 2007.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    ... klar muß ich Strom und Miete zahlen, nur kann ich mir aussuchen, von welchen Anbieter ich den Strom beziehe oder welche Wohnung ich mieten möchte.
    Für Fernsehen besteht eine GEZ-Pflicht. Hier muß ich für die Angebote der ÖR-Sender zahlen. Oder kann man wählen und statt Gebühren für die ÖR-Programme Abo-Entgelte an z.B. Premiere zahlen ?
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    ... und die GEZ auf Handys dürfte auch nicht mehr all zu lange auf sich warten lassen ...
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Du sollst nicht immer die Fakten verdrehen: Wenn IGLDE und andere in erster Linie Premiere und RTL schauen, Du aber die ÖR, dann läßt ja wohl Du Dir Deinen Fernsehkonsum durch die Allgemeinheit bezahlen.
     
  4. John_Galt

    John_Galt Gold Member

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Nein Eike, der Schmarotzer bist Du, das hatten wir doch nun schon zur Genüge.
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Deine Ansichten hatten wir zur Genüge...Ja.
     
  6. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Es ist schon spannend zu sehen, mit welch dümmlicher Dreistigkeit hier ein Galt und ein selbsternannter FilmFan versuchen, eindeutige Begriffe einfach umzudeuten und gleichzeitig Schmarotzer (das sind übrigens die, die ör Programme rezipieren ohne dafür zu zahlen) als Helden feiern wollen.
     
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Wenn hier jemand dümmlich und dreist ist, dann ist es ein selbsternannter Monte von Zott.

    Als Schmarotzer bezeichnet man Leute (ÖR-Zuschauer), die es sich auf Kosten anderer (aller Zuschauer) gut gehen lassen. Dabei ist es relativ unerheblich, ob der ÖR-Zuschauer Gebühren zahlt oder nicht. Es ist also sowohl der zahlende als auch der "schwarz sehende" ÖR-Zuschauer ein Schmarotzer.

    Als Helden bezeichnet man z. B. Leute, die andere aus einem brennenden Haus retten - unabhängig davon, ob diese GEZ bezahlen oder nicht.
     
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Es ist schon abenteuerlich wie Du Dir Deine Welt drehst.
    Wir haben in Deutschland, egal wie man dazu steht, eine Gebührenpflicht wenn man TV und Radio auch nur bereithält. Wie in jedem anderen Europäischem Land auch.
    Wenn man also bewusst diese Gebühren nicht zahlt, obwohl man Geräte bereithält ist das eine Bereicherung auf Kosten anderer die die Pflicht sehr genau nehmen.

    Ist genauso wenn man mit Vorspiegelung falscher Tatsachen steuerlich finanzierte Leistungen erschwindelt.
     
  9. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Habe ich das bestritten? Im Gegenteil, ich habe solche Leute explizit mit einbezogen. Auf die Sache mit dem "Bereithalten" der Geräte gehe ich jetzt mal nicht näher ein, das Thema hatten wir ja schon zur Genüge.

    Nein, das ist eher so, als wenn es zwangsweise eine Sektsteuer für jeden geben würde, damit sich die Sektliebhaber verbilligt bzw. kostenlos besaufen können.
     
  10. John_Galt

    John_Galt Gold Member

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Ich weiß, mit Logik ist Dir schwer beizukommen, ich versuche es aber trotzdem nochmal (auch für all die anderen die mitlesen und nicht total verblendet sind):

    Die Parasiten (Schmarotzer) die den ÖRR befürworten und für dessen Zwangsfinanzierung sind, brauchen alle Zwangszahler, um die Rundfunkgebühren niedrig zu halten. Würde nämlich die Hälfte der Gebührenzahler bei einer freiwilligen Rundfunkgebühr abspringen, so müßten die Rundfunkgebühren doppelt so hoch sein.

    Das möchte natürlich kein Parasit und so freut man sich über eine perfide Gesetzeslage in Deutschland, die das Melken der Wirte weiter ermöglicht.

    Mir geht es am Allerwertesten vorbei, ob der ÖRR in D sendet oder nicht, daher ist es mir auch egal, ob andere ihn bezahlen oder nicht.

    Dir, Eike und all den anderen Befürwortern ist es nicht egal, ihr besteht auf der Zwangsfinanzierung durch alle, damit Ihr Euren Fernsehkonsum befriedigen könnt. Ihr seid tatsächliche Schmarotzer, nicht nur potentielle.