1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. September 2007.

  1. MRM

    MRM Senior Member

    Registriert seit:
    17. August 2007
    Beiträge:
    232
    Zustimmungen:
    10
    Punkte für Erfolge:
    28
    Anzeige
    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Auch dort gibts genügend nicht beworbene Produkte ;)
     
  2. Maucher

    Maucher Junior Member

    Registriert seit:
    13. August 2006
    Beiträge:
    57
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    ...wobei durch die werbung die produkte auch dem massenmarkt zugänglich gemacht werden und dadurch in größeren mengen hergestellt werden. das führt wiederum dazu, dass die herstellungskosten und somit die verkaufspreise sinken.
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Es ging hier nicht um die Werbezeiten, sondern um die Werbeeinnahmen. Also ist nur der Vergleich Werbeeinnahmen der ÖR und der Privaten (möglichst nach Sendergruppen aufgeschlüsselt) von Bedeutung. Hat hier vielleicht jemand auf die Schnelle eine Übersicht zur Hand?

    Ich weiß ja nicht, was für Produkte Du kaufst, aber bei meinen regionalen Lebensmitteln hat sicher nicht einmal das gesamte Werbebudget diesen Umfang. Und ansonsten achte ich mehr auf das Preis-Leistungs-Verhältnis eines Produktes als auf dessen Werbeausgaben.
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Darum kaufe ich auch selten Panasonic-Geräte - bei denen geht so viel Geld für Werbung und Sponsoring verloren.

    Dann bezahle ich ja anteilig noch mehr für die Werbung bei den ÖR (wenn ich nur Produkte kaufe, die dort beworben werden). :eek: :p
     
  5. Rally

    Rally Gold Member

    Registriert seit:
    27. Juni 2004
    Beiträge:
    1.328
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Und natürlich werben die öffentlich-rechtlichen Anstalten nach 20:00 Uhr!

    Da hilft es auch nicht, wenn man das Kind einen anderen Namen gibt und sich mit "Sponsoring" frech und in aller Öffentlichkeit über das Werbeverbot nach 20:00 Uhr hinwegsetzt!
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    28.211
    Zustimmungen:
    3.035
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    ... ich gehe einkaufen und i.d.R. handelt es sich nicht um Produkte, die im TV beworben werden. Die Werbeeinahmen der Privaten sind darüber hinaus nicht davon abhängig, wie oft ein Produkt verkauft wird. Die Privaten bieten Unternehmen an, ihre Produkte im TV zu bewerben. ...
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    28.211
    Zustimmungen:
    3.035
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    ... mit anderen Worten steht den ÖR der Weg zur Abzocke frei, in dem sie der Allgemeinheit zusätzliche Angebote aufzwingen ...
     
  8. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

    Registriert seit:
    2. September 2005
    Beiträge:
    4.755
    Zustimmungen:
    80
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Noch einer, der den Rundfunkanstalten Methoden am Rande der Legalität unterstellt. Bevor du solch einen Schwachsinn schreibst, solltest du erst einmal die Urteilsbegründung lesen.

    Die Anstalten müssen 1/3 der Verfahrenskosten tragen, weil sie nicht vollständig Recht bekommen haben. Die Länder haben das Recht, die von der KEF vorgeschlagene Gebührenerhöhung zu kürzen; sie müssen die Kürzung aber in verfassungsgemäßer Weise begründen. Und genau das haben sie in diesem Fall nicht getan.

    Im Übrigen hatte die KEF schon vorher den von den Anstalten angemeldeten Bedarf stark gekürzt. Es ist ganz einfach eine Lüge, wenn hier im Forum behauptet wird, dass die Rundfunkanstalten die Gebühren beliebig erhöhen könnten.
     
  9. casper100

    casper100 Wasserfall

    Registriert seit:
    16. September 2004
    Beiträge:
    7.900
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Ach nicht?
    Ok, dann hab ich die letzten 30 Jahre nur geträumt.

    *kannmichmaljemandzwicken*
     
  10. #67

    #67 Guest

    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Es ist keine Lüge. Es funktioniert nämlich so:
    Bedarf: 50 Cent
    Angemeldeter Bedarf: 2 Euro
    KEF genehmigt: 1,50 Euro
    Überhaupt KEF. Wenn ich mir die Bruderschaft so anschaue, da ist keiner dabei, der sein Geld durch Arbeit verdient. Wie unabhängig ist es, wenn die Zwangsgeschröpften bei der Prüfung gar nicht gehört werden? Wie unabhängig ist es, wenn keiner prüft, ob die Gebührenhöhe den Zwangsgeschröpften wirtschaftlich noch zuzumuten ist?
    Ich vermute, daß wir dich auch noch durchfüttern. Mir wird übel...