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Rundfunkbeitragsstreit – Länder in drei Lager geteilt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. Februar 2021.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... es kommt darauf an, wie das in einem neuen SWR-Staatsvertrag vereinbart wird. Auch wenn SR und SWR fusioniert werden sollten, bleibt Rundfunk weiterhin Ländersache.

    Und wo kann der SWR nicht regional? SWR 1 und SWR 4 gibt es in den Regionalisierungen für Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. SWR 4 gibt es in beiden Bundesländer jeweils in 5 weiteren Regionalisierungen. Der SWR hat einen Versorgungsauftrag für die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

    Und btw: ursprünlich war Südwest 3 ein Gemeinschaftsprogramm von SWF, SDR und SR. Erst mit der Fusion von SWF und SDR hat sich das geändert.

    Bei SR und RB gibt es als Folge des Ende des 2. Weltkriegese Besonderheiten. Das Saarland wurde aus der französischen Besatzunngszone ausgegliedert. In der noch verbleibenden französischen Besatzungszone (Rheinland-Pfalz und der Süden des heutigen Baden-Württemberg) wurde der SWF gegründet. Nachdem 1957 das Saarland der Bundesrepublik beitrat, wurde der SR in der heutigen Form gegründet
    Da die Amerikaner den Zugang zum Meer beanspruchten, wurden Bremen inkl. Bremerhaven zur amerikanische Besatzungzone.
    In der britischen Besatzungszone wurde nach Vorbild der BBC der NWDR gegründet. Nur in der amerikanischen Besatzungzone wurde für jedes besetzte Bundesland eine eigenständige Rundfunkanstalt gegründet. Das waren BR, HR, RB, SDR.
    In der russischen Besatzungszone wurde Staatsfernsehen eingeführt

    Ohne die Besonderheiten würden daa Saarland zum Versorgungsgebiet des SWR und RB zum Versorgungsgebiet des NDR gehören ...
     
    DocMabuse1 gefällt das.