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Rundfunkbeitrag wird steigen: Verfassungsgericht bewilligt Erhöhung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. August 2021.

  1. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Mag sein. Mich interssiert nur das Konto und was am Monatsende übrigbleibt. Und wenn ich für den Nahverkehr noch selber in die Tasche greifen muss, dann zahle ich nochmal neben den Steuern. Und das muss nicht sein.
     
  2. qpid1001

    qpid1001 Senior Member

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    Kann man nicht, habe ich auch nicht behauptet. Nur wie war es denn in den letzten 50 Jahren? Solch eine Situation gab es noch nie. Es gab immer Reibereien, aber dass ein Bundesland einem ausgehandelten Rundfunk- bzw. Medienstaatsvertrag nicht zugestimmt hat, gabs noch nicht. Darum schrieb ich, dass man deshalb (vermutlich) nicht davon ausgegangen ist, dass soetwas nötig ist.

    Richtig, auf dem Papier. In der Praxis gibt es was, was sich Fraktionszwang nennt. Wenn man die Sachen diskutiert hat und einen mehrheitsfähig Konsens fand, gab es und gibt es selten solche "Vorfälle" wie rund um den Staatsvertrag in Sachsen-Anhalt. Deswegen nennt man ja z.b. die Landesparlamente und den Bundestag "Ausschuss-Parlamente" bzw "Arbeitsparlamente". Wirkliche Diskussionen finden in den Sitzungen nie statt, meist nur von symbolischen Charakter, da die eigentliche "Arbeit" in den Arbeitsgruppen der Fraktionen, den Fraktionen selber und Fraktionsübergreifend in den Ausschüssen erfolgt.

    Ich persönlich halte das ganz aber für einen ausgeklügelten Schachzug Haseloffs. Jeder wusste, wenn die Klage kommt, wie es ausgeht. So hat er seine Regierung gerettet und trotzdem kommt wie vereinbart. Ich denke auch wenn Schwarz-Rot oder Schwarz-Rot-Gelb steht, kommt der Staatsvertrag nochmal auf die Agenda und wird dann auch von Sachsen-Anhalt ratifiziert.
     
  3. dam72

    dam72 Platin Member

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    Es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Zum Einen soll es um eine bedarfsgerechte Finanzierung gehen, sorry, aber da ist der ÖR schon komplett drüber hinweg. Wo ist die Rundfunkfreiheit der ÖR beeinträchtigt, wenn ein Parlament die Zustimmung an Reformen und Neuausrichtungen im Programm knüpft, wo es auch im weitesten Sinne um die bedarfsgerechte Finanzierung geht?
     
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  4. Seed007

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    Bei Streitigkeiten muss man eben die Judikative bemühen wie hier passiert, dass ist der korrekte Weg. Hier wurde aber nur die Rechtmäßigkeit festgestellt, die Zustimmung von Sachsen Anhalt hat man deswegen aber noch lange nicht.
     
  5. qpid1001

    qpid1001 Senior Member

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    Auch gelesen was ich geschrieben habe? Nirgendwo habe ich das behauptet, nicht mal in dem von dir zitierten Teil.

    Nur dass ich davon ausgehe, dass das ganze in der neuen Regierung und dem neuen Landtag einfacher von statten gehen wird. Wäre der Staatsvertrag 2020 oder 2022 auf der Agenda gewesen, hätte es das ganze wohl auch nicht so in der Form gegeben. 2021 waren eben Wahlen.

    Im übrigen wurde keine Rechtmäßigkeit festgestellt, sondern festgestellt dass dem ÖR mit den festgeschriebenen Aufgaben und Umfang die notwendige Finanzierung im notwendigen Umfang versagt wurde. Wäre vereinbart worden, dass eben die Aufgaben des ÖR geändert, eingeschränkt oder verkleinert werden, dann wäre die Klage auch nicht durchgegangen.

    Es gilt das Prinzip, dass die Bundesländer den ÖR bestellen und den Umfang definieren und dann für die notwendige Finanzierung zu sorgen haben. Dagegen haben sie mit der fehlenden Ratifizierung eben verstoßen. Nicht mehr und nicht weniger
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. August 2021
  6. Seed007

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    Du kannst nur dann etwas auf die Agenda setzen, wenn es dafür Mehrheiten gibt. Die CDU war der größte Initiator der Ablehnung, wie sollen die denn als größte Fraktion sich selbst blockieren?
     
  7. qpid1001

    qpid1001 Senior Member

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    Wahlkampf. Ganz einfach. Die Leute die dagegen waren, haben einzig die Wiederwahl im Blick gehabt. Die Geschichte der Bundesrepublik hat schon immer gezeigt, dass es immer Abweichler gab, aber in 98% der Fälle sich dem Fraktionszwang untergeordnet wurde bzw. die Abweichler, welche auch bei der Abstimmung dagegen gestimmt haben, absolut wenige waren. Und die Fraktionen, im Notfall die Partei selber dahinter, kennt Mittel und Wege Leute gefügig zu machen. Z.b. wenn wenn es um die Projekte der Leute geht, oder um die Regionen der Leute. Da wird eben mal Zustimmung erkauft, dass man ein paar Millionen im Wahlkreis investiert. Oder geplante Investitionen in dem Wahlkreis droht zu verschieben oder zu canceln.

    In Sachsen-Anhalt mit der starken AfD, welche ja gegen den ÖR, konnte man mit einer Erhöhung des Rundfunkbeitrages, noch dazu mit Corona, nicht Wahlkampf machen. Die CDU brauchte nach den Corona-Maßnahmen eine Sache wo man gegen den Strom schwimmt und der AfD eben Stimmen abgräbt.
     
  8. Seed007

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    Du machst daraus ein Grundsatz. Es ist so , dass sie versprochen nicht zu zuzustimmen und das haben sie eingehalten. Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit festgestellt und damit ist der Drops gelutscht. Alle konnten ihr Gesicht wahren .
     
  9. FilmFan

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    Falsch, das, was wir jetzt haben, ist tief unsozial, da die arme, alleinstehende Rentnerin das gleiche zahlt wie die zehnköpfige Millionärsfamilie in ihrer Luxusvilla.
     
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  10. FilmFan

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    Und Telefon, Internet und andere Dinge sind deutlich günstiger geworden. :rolleyes:

    Abgesehen davon bekommt der ÖR auch ohne reguläre Gebührenerhöhung jedes Jahr mehr Geld, Stichwort HHA.
     
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