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Rundfunkbeitrag wird steigen: Verfassungsgericht bewilligt Erhöhung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. August 2021.

  1. AllBlackNZ

    AllBlackNZ Platin Member

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    Ich denke, dass man hierzulande sich um die wichtigeren Sachen kümmern sollten, die da z.B. da wären Faire Mieten, Bildung, Digitalisierung, Gesundheitswesen ... der ÖRR ist da echt das "Problem", worüber sich viele aufregen, aber mit den anderen Aufgaben keine Relevanz hat, dass jetzt groß anpacken zu müssen. Sicher muss dieser auch mit der Zeit gehen, aber aktuell wird eben mehr dramatisiert, und das bei echten Problemen, die wir hierzulande haben.
     
  2. jfbraves

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    Es ist mir scheissegal, was die ÖR machen. Ich nutze diese nicht mehr, ich will mich auch nicht mehr damit befassen, es ist schlichtweg Zeitverschwendung. Die bekommen Ihre 18,36 € pro Quartal von mir. Damit ist meine Spendenkraft dann erschöpft. Da ich das Geld irgendwo einsparen muss, wir der öffentliche Nahverkehr dran glauben müssen. Da habe ich wenigstens die Wahl. Nutze ich Ihn bezahle ich, nutze ich Ihn nicht, bezahle ich auch nicht.
    Damit ist das Thema für mich erledigt.
     
  3. AllBlackNZ

    AllBlackNZ Platin Member

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    Mit dem Internet war diese Trennung eh nicht mehr zu vertreten! Mittlerweile hat ja wirklich jeder ein Bildschirm. Sei es das Smartphone oder ein Tablet und damit kann man den ÖRR auch schauen. Und selbst davor hat die Masse den vollen Beitrag bezahlt. Und diese 400 Millionen sind von einer unabhängigen Behörde geprüft und bewilligt worden. Schau mal, wieviel Geld ins Kurzarbeitergeld gepumpt wurde! Reg ich mich darüber auf?! Nö! Und ein Geringverdiener der wird sich auch nicht wegen 86Cent aufregen, denn der hat eher mit den Preissteigerungen bei Miete, Lebensmitteln , Strom und Benzin mehr zu kämpfen!
     
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  4. Berliner

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    Ich hoffe dein Puls steigt nicht, aber das ist monatlich. :D
     
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  5. ReyRay

    ReyRay Platin Member

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    Sagen wir mal so, es ist ein nachvollziehbares Urteil, dass genau so zu erwarten war, wenn man sich wirklich etwas auskennt. Skandalös sind dann schon eher die Beiträge, die hier teilweise vor lauter Halbwissen und Populismus nur so triefen und zu Tage bringen, wie wenig sich einige Menschen überhaupt noch mit komplexen Vorgängen auseinander setzen können. Immer alles auf den kleinsten gemeinsamen Nenner ist eben auch keine Lösung. Ich bin froh, dass unser Gerichtswesen so gut funktioniert und wenn sich dann einige Leute öffentlich outen wollen, wie sie geistig aufgestellt sind, nur zu.
     
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  6. AllBlackNZ

    AllBlackNZ Platin Member

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    Natürlich zahlst du den ÖPNV weiterhin mit! Einmal wird der quersubventioniert von Kommune, Land oder auch Bund, und das kommt aus Steuergeldern, und rate mal, wer die bezahlt? Und wenn der ÖPNV zu wenig Geld einfährt, dann werden eben die Steuern erhöht, und rate mal, wer das dann am Ende auch wieder zahlt? Genauso mit den Autobahnen. Nutze ich selber nicht, weil kein Auto, aber all das bezahlen wir mit.
     
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  7. Seed007

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    diese komplexen Vorgänge muss man aber auch erklären, wenn man sich aus öffentliche Töpfe bedient und man kann das selbstverständlich auch kritisieren und ablehnen. So ein Modell muss eben auch getragen werden.
     
  8. qpid1001

    qpid1001 Senior Member

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    Nein, nicht abgestimmt = dem Vertrag nicht zugestimmt. Ein Staatsvertrag kann nur in Kraft treten und seine Wirkung entfalten, wenn ihm eben von allen Vertragspartnern zugestimmt wird. Bestes Beispiel der 2+4 Vertrag, welcher erst 15. März 1991 in Kraft trat, weil der Oberste Sowjet erst nach langer Diskussion zustimmte. Der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der BRD (Wiedervereinigung) war nur deshalb am 3. Oktober 1990 möglich, weil die Aussenminister der vier Siegermächte die Aussetzung ihrer Rechte und Pflichten vom Zeitpunkt des Beitritts bis zum Inkrafttreten des 2+4 Vertrages erklärt haben.

    Im übrigen könnte Sachsen-Anhalt diesem immer noch zustimmen, es müsste nur ein neues Gesetz in den Landtag eingebracht werden, welches besagt, dass dem Staatsvertrag zugestimmt wird, denn ich denke mal nicht, dass der Vertrag oder evtl. Zusatzprotokolle eine Guillotine-Klausel oder Deadline enthalten, da man mit Blick auf die letzten 50 Jahre nie davon ausgehen musste, dass mal ein Land nicht dem zustimmt, was es vorher ausgehandelt hat.
     
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  9. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Nein für mich nicht. Ich zahle nach behördlicher Genehmigung den Betrag "nur" vieteljährlich.
     
  10. Seed007

    Seed007 Board Ikone

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    Man kann per Gesetz Parlamentarier nicht ihr Abstimmungsverhalten vorschreiben, das ist absurd, dann könnte man ja gleich das Parlament entmachten, oder wozu dann überhaupt noch wählen?

    Das geht so selbstverständlich nicht, ein gewählter Volksvertreter muss nach besten Wissen und Gewissen abstimmen und nicht gesetzlich verordnet.
    Bei Streitigkeiten muss eben die Judikative entscheiden, so ist das korrekt.