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Rundfunkbeitrag wird steigen: Verfassungsgericht bewilligt Erhöhung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. August 2021.

  1. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Falsch, wenn dann verlangt dies der "Beitragsservice". Nicht der WDR! :rolleyes:

    Und da läuft dann der normale zivilrechtliche Weg, wie bei anderen offenen Forderungen auch.
     
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  2. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Es geht beim Namen nicht um die Wichtigkeit einer Dienstleistung. Es sollte dir darlegen, dass es ziemlich egal ist, wie Du die Gebühr nennst. Du persönlich, darfst Dir den fantasievollsten Namen ausdenken, der Dir einfällt. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. August 2021
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  3. deister7

    deister7 Institution

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    skandalöses Urteil!
     
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  4. joegillis

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    Spielt das irgendeine Rolle über was die sich beim Abendessen unterhalten? Da das Bundesverfassungsgericht insgesamt 16 Verfassungsrichter mit unterschiedlichen Parteibüchern besteht, sehe ich da jedenfalls keinen Zusammenhang. Es wäre auch nicht der Stil von Kanzlerin Merkel (im Gegensatz zu anderen Politikern).
     
  5. Berliner

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    Gutes Programm und unabhängiger Journalismus kostet eben was. (y)
     
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  6. Lefist

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    :eek: DU brauchst zuerst unbedingt mal einen TV / Receiver mit vernünftigem EPG! ;)
     
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  7. BartHD

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    Das ist die Kanalliste, der EPG ist nur nicht vollständig geladen gewesen ;)
     
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  8. Eike

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  9. qpid1001

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    Das ist nicht richtig. Der Beitragsservice handelt im Namen der jeweiligen zuständigen Sendeanstalt. Alle rechtlichen Schritte ab der Zwangsvollstreckung bestimmt die Sendeanstalt selber.

    Auch falsch. Die Rundfunkgebühr ist eine öffentliche Forderung und unterliegt nicht dem zivilrechtlichen Weg sonderm dem verwaltungsrechtlichen Weg. Der Beitragsservice erlässt im Namen der zuständigen Rundfunkanstalt einen Gebührenbescheid und wenn man diesen nicht anfechtet, ist es eine vollstreckbare Forderung, ohne dass das ganze eines Mahnbescheides oder Urteils bedarf. Ausser in Gemeinden welche keine eigene Vollstreckungsbehörde haben, bzw. nach Landesrecht nicht zuständig sind, treiben die Vollstreckungsbeamten der Gemeinde die Forderung ein, nicht der Gerichtsvollzieher. (Kann man z.b. bei SpiegelTV im Archiv ansehen, als sie in Köln in mehreren Episoden die Vollstreckungsbeamten der Stadt begleitet haben, gefühlt 50% der Forderungen waren Rundfunkgebühren/-beiträge.)
     
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  10. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Ausgerechnet Haseloff, der nur wegen eines politischen Manövers und Wählerstimmen den Jux mitgemacht hat. Dass er damit am Rechtssystem vorbei agiert hat, wurde ihm nun offen bescheinigt.
     
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