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Rundfunkbeitrag: Wenn der Postmann zweimal klingelt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. Juli 2018.

  1. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

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    Ich wollte im Forum keine Anleitung zum Betrug geben, daher wollte ich diese Details nicht nennen.

    Wenn Du all diese Schritte durchführen würdest, dann kämen wir schon in den Bereich des Betruges.
     
    Monte und Hannah Wells gefällt das.
  2. oasis1

    oasis1 Silber Member

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    Diese üblich ätzenden Worte des Raumfahrers, wurden von der Moderation wie schon oft gelöscht.
     
    Hannah Wells gefällt das.
  3. uklov

    uklov Platin Member

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    Der Raumfahrer ist ja nun nicht der Einzige, dessen Worte ätzend sind. Da fällt mir auf Anhieb noch jemand anderes ein.
    Splitter und Balken. Kennste, ne?
     
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  4. hellboy 12

    hellboy 12 Silber Member

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    8 000 000 000 € ... schon schön hübsch Geld
     
  5. Lt_Spock

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    Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kein Betrug. Eine Anleitung ist es auch nicht, weil der RBStV und das BMG für jedermann frei zugänglich ist. Man muss nur lesen können;)
     
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  6. Hannah Wells

    Hannah Wells Guest

    Wenn du schwarz fährst, ist es auch nur eine Ordnungswidrigkeit.
    Aber sobald du einen Fahrschein oder eine Monatskarte fälschst, wird es zur Urkundenfälschung, inkl. Betrug.
    Jetzt endlich verstanden, dass es auch bei eigentlichen Ordnungswidrigkeiten den Tatbestand des Betruges geben kann?
    Ich hoffe, dein Abstraktionsvermögen gibt das soweit her.
     
    oasis1 gefällt das.
  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Wer hat jetzt hier eigentlich wen betrogen?
     
  8. uklov

    uklov Platin Member

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    Das Wuslon. Den Forenbetreiber.
    Vermutlich mittels VPN.
    Macht aber nichts. Regeln sind nur von anderen einzuhalten. Sehe ich genauso. :D
     
  9. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    Es wird hier keine Urkunde gefälscht, sondern im Sinne des RBStV eine falsche Auskunft zur WE getätigt. Abgesehen davon, welche Urkunde soll das denn deiner Meinung nach sein? Das ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit (und kein Betrug), welche auch nicht verfängt, wenn im Melderegister die WE an der Adresse richtig erfasst wurde.

    Vielleicht solltest Du erst mal dich mit dem Sachverhalt auseinandersetzen, bevor du hier so falsche Aussagen absonderst!:LOL:
    Du darfst uns aber gerne belehren, wenn du uns aus den unzähligen Urteilen zum Rundfunkbeitrag ein Urteil nennst in dem Betrug Gegenstand der Verhandlung war. Mir ist keines bekannt!
     
    grummelzack gefällt das.
  10. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Kann ich bestätigen. Hatte ich sogar schriftlich. Jetzt überweise ich per Dauerauftrag unter Vorbehalt immer einen Euro zu wenig.