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Rundfunkbeitrag: Verfassungsrichter schmettern Klage ab

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Mai 2014.

  1. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

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    AW: Rundfunkbeitrag: Verfassungsrichter schmettern Klage ab

    So ganz kann ich deinem geschriebenen nicht folgen.
    Bist du sicher, dass Genannter nicht unter jene Personengruppen fällt?

    Code:
    § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
    Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung
    
    (1) Von der Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 wer-
    den auf Antrag folgende natürliche Personen
    befreit:
    1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
    nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Bu-
    ches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe)
    oder nach den §§ 27a oder 27d des Bundes-
    versorgungsgesetzes,
    2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und
    bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des
    Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches),
    3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosen-
    geld II einschließlich von Leistungen nach §
    22 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbu-
    ches, soweit nicht Zuschläge nach dessen §
    24 gewährt werden, die die Höhe des Rund-
    funkbeitrages übersteigen,
    4. Empfänger von Leistungen nach dem Asyl-
    bewerberleistungsgesetz,
    5. nicht bei den Eltern wohnende Empfänger
    von
    a) Ausbildungsförderung nach dem Bundes-
    ausbildungsförderungsgesetz,
    b) Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 99,
    100 Nr. 3 des Dritten Buches des Sozial-
    gesetzbuches oder nach dem Vierten Ka-
    pitel, Fünfter Abschnitt des Dritten Bu-
    ches des Sozialgesetzbuches oder
    c) Ausbildungsgeld nach den §§ 104 ff. des
    Dritten Buches des Sozialgesetzbuches,
    6. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des §
    27e des Bundesversorgungsgesetzes,
    7. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem
    Siebten Kapitel des Zwölften Buches des So-
    zialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege
    als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach
    dem  Bundesversorgungsgesetz  oder  von
    Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vor-
    schriften,
    8. Empfänger von Pflegezulagen nach § 267
    Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes oder
    Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit
    nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c
    des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag
    zuerkannt wird,
    9. Volljährige, die im Rahmen einer Leistungs-
    gewährung nach dem Achten Buch des Sozi-
    algesetzbuches in einer stationären Einrich-
    tung nach § 45 des Achten Buches des Sozi-
    algesetzbuches leben, und
    10. taubblinde Menschen und Empfänger von
    Blindenhilfe nach § 72 des Zwölften Buches
    des Sozialgesetzbuches.
    Gem. §2 Abs.2 ist dem so, dass Blinde (mind.60 % GdB/GdS) hörgeschädigte Menschen (gehörlos), behinderte Menschen (80% GdB/GdS) 1/3 des Rundfunkbeitrages zahlen müssen.
    Wenn sie nicht unter einer o.g. Personengruppe zuzuordnen sind.
     
  2. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Rundfunkbeitrag: Verfassungsrichter schmettern Klage ab

    Nu zerleg ihm doch nicht seine kruxen Stammtischparolen!

    Schon öfter wurde ihm dargelegt, dass das so pauschal nicht stimmt. Bisher war er lernresistent. Bei ihm sind ja scheinbar auch alle behinderte Menschen finanziell arm.
     
  3. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Rundfunkbeitrag: Verfassungsrichter schmettern Klage ab


    Welche bis zum 31.12.2012 völlig von der alten Rundfunkgebühr befreit waren und das zurecht. Aber anscheinend hat man es ja so nötig, das man jetzt auch diese Personengruppen schröpfen muss.
     
  4. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Rundfunkbeitrag: Verfassungsrichter schmettern Klage ab

    Noch einmal für dich ganz konkret: Ich bin mir sicher, dass von dir Genannte (...jemand nur 200 Euro im Monat zum Leben hat) unter eine der oben zitierten Gruppe fällt. Sprich bedürftig ist und demnach von dem Rundfunkbeitrag befreit wird.

    Ist er/sie nicht bedürftig, bedarf es keiner kompletten Befreiung. Jene zahlen 1/3 des Rundfunkbeitrages.
    Und wie schon liebe jung richtig ausführte, ist nicht jeder mit einem gewissen Grad der Behinderung/Grad der Schädigung (GdB/GdS - alte und neue Bezeichnung) auch ein Sozialfall.
     
  5. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Rundfunkbeitrag: Verfassungsrichter schmettern Klage ab

    Na ich weiß nicht ob das soi gerecht ist das Schäuble keine HHA bezahlen muß und eine kleine Familie, knapp über der Grenze wo man noch befreit ist Kohle abdrücken muß.

    Die Pauschlierungen führen zu nichts!
    Fakt ist nun einmal das die Öffis irgendwie finanziert werden müssen.

    Ich hätte da noch eine Alternative zu meiner 1% MwSt. Finanzierung die ich schon mal angesprochen hatte.

    Man könnte die Werbeindustrie dazu verpflichten von jedem bezahlten Werbeeuro auch einen Strafeuro an die Öffis zu bezahlen.
     
  6. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Rundfunkbeitrag: Verfassungsrichter schmettern Klage ab

    Da hast du sicher recht MiB, aber mit dem, was unsere Gründungsväter seinerzeit ins Grundgesetz geschrieben haben, hat dieses Rentnerfernsehen schon lange nichts mehr zu tun.
     
  7. borusse

    borusse Gold Member

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  8. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Rundfunkbeitrag: Verfassungsrichter schmettern Klage ab

    So isses....

    Der gute Solmy hat doch davon gar keine Peilung.
    Eine Antwort auf die Feststellungen in Post#90 kann er nicht geben.
    Aber statt dessen erzählt er uns hier was vom Pferd.
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Rundfunkbeitrag: Verfassungsrichter schmettern Klage ab

    Weiter gehts...diesmal mit Privatleuten, die genau so argumentieren wie HH Gegner hier im Forum und gescheitert sind. Das sei doch ne Steuer, verstößt sowieso gegen die Verfassung und ausserdem sei das Programm immer schlechter geworden. Dazu noch ganz neue Ideen wie

    Alles abgeschmettert vom Verwaltungsgericht Potsdam.

    Klage gegen allgemeinen GEZ-Beitrag abgelehnt / Brandenburg - MAZ - Märkische Allgemeine
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Rundfunkbeitrag: Verfassungsrichter schmettern Klage ab

    Bei den Argumenten konnte das nur nach hinten los gehen!