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Rundfunkbeitrag: Spekulation um Erhöhung auf über 20 Euro vor Stichtag

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. März 2023.

  1. Joshua2go

    Joshua2go Senior Member

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    Wieso, funktioniert bei der Bahn und Autobahn doch auch. ;)
     
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  2. Blue7

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    Sehe ich auch so. ARD kann man gerne privatisieren. Da denkt man doch eh nicht anders. Sage nur man möchte Superanbieter werden um mit Netflix konkurrieren zu können. Und das Überangebot an 71 Radiosender und über 9 regionale Sender möchte man ja auch nicht optimieren.
     
    -Loki- und police gefällt das.
  3. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Kennst Du eine andere Bahn und Autobahn, als ich?

    Oder redest Du nicht von der Bahn oder Autobahn in Deutschland?

    Wenn Du die Deutsche Bahn meinst, solltest Du Dich nochmal informieren in wessen Hand die ist.
     
    conrad2 und Michael Hauser gefällt das.
  4. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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  5. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Die 15,20€ sind aber nur die halbe Wahrheit, denn die Länderabgabe kommt auch noch dazu:
    GIS-Gebühr ade: Das wird uns ORF künftig kosten
     
  6. Joshua2go

    Joshua2go Senior Member

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    Ich merk schon, du hast meinen Sarkasmus nicht verstanden. ARD und ZDF müssen wie das Privatfernsehen werden. Eben sich selber finanzieren und vor allen Dingen entschlackt werden. Und nicht ein Renten-Füllhorst gescheiterter Politiker sein. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, das ein Intendant +400000€/anno verdient hat. Wahrscheinlich können sich die Intendanten, wie die Politiker, ihr Gehalt selber bestimmen. Anders ist sowas nicht erklärbar. Und dann schau mal wieviele Intendanten es gibt. Da würde einer für das gesamte Rundfunkpotential locker reichen. Was das schon an Geldern und Pensionen einsparen würde.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. März 2023
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  7. Insomnium

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    Sky Roku Box, Fire TV Stick
    DVB-T2
    (y)
     
  8. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    Geht gar nicht.
    Estens im Grundgesetz verankert. Zweitens Rundfunk Hoheit Sache der Länder. Würde die Politik nichts zulassen und eine Abschaffung wäre verfassungswidrig. Ausserdem Pensionsansprüche. Jede Rubdfunjanstalt ist selbständig.

    Zweitens der Werbekuchen wurde nicht reichen. ÖR ist ein verffassungsrechtsliches Grundrecht. Das ist mit Gründung der BRD nach dem Krieg so verankert worden.

    Geht also gar nicht. Das Bu des Verfassungsgericht wäre auch dagegen.

    Und wir reden jetzt nur davon. Das sie für manche obsolet ist, was schade ist, spielt keine Rolle. Aber eine Rolle spielt das Grundrecht auf den ÖR auch für Behinderte, Taube und Blinde oder selbst für arme. Haben die Privaten Gebärdensprache, Audiodeskription oder Untertititel? UnterbrechungsfreieFilme, Serien, Magazine, Nachrichten und Dokumentationen? Oper, Klassik, Kultur? Telekolleg, Bundestagsdebatten oder Talkshows?
    Für dich verzichtbar, für andere nicht und deren Recht.

    Du kannst ja auch nicht deinen eigenen Brunnen graben, ist Anschluss und Benutzungszwang von Wasser. Auch wenn du nie badest oder kein Leitungswasser benutzt.

    Das ist Deutschland. Herzlich willkommen.
     
  9. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Das Grundgesetz ist kein physikalisches Gesetz, sondern von Menschen geschaffen. Somit kann es auch von Menschen geändert, ja gar abgeschafft werden.

    Die Geschichte zeigt uns doch, dass nichts von Ewigkeit ist. Egal ob k.u.k., Hohenzollern oder gleich auf tausend Jahre angelegt.

    Von daher ist das ein sehr schwacher Versuch, auf dieser Schiene die Diskussion abwürgen zu wollen.
     
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  10. The_Limit

    The_Limit Neuling

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    Ich muss widersprechen. Nur weil etwas im Grundgesetz verankert ist, heißt das nicht, dass es unveränderbar ist. Das Grundgesetz kann geändert werden, wenn es eine ausreichende Anzahl an Abgeordneten und Ländern im Bundesrat unterstützt. Außerdem ist die Rundfunkhoheit der Länder kein Argument dafür, dass der ÖR unverzichtbar ist. Die Politik kann sich trotzdem dafür entscheiden, den ÖR zu reformieren oder abzuschaffen.

    Auch das Argument der Pensionsansprüche ist kein überzeugendes Argument dafür, den ÖR beizubehalten. Die Finanzierung der Pensionsansprüche sollte nicht der Grund sein, um eine ineffiziente und überholte Institution aufrechtzuerhalten.

    Zudem ist das Argument, dass die Werbeeinnahmen nicht ausreichen würden, nicht schlüssig. Der ÖR könnte seine Kosten senken, indem er beispielsweise nur noch grundlegende Dienstleistungen anbietet und die Produktion von Inhalten an unabhängige Produzenten auslagert.

    Das Grundrecht auf den ÖR mag zwar in der Verfassung verankert sein, aber das bedeutet nicht, dass der ÖR notwendigerweise für alle Menschen notwendig ist. Menschen haben das Recht auf barrierefreie Informationen, aber das bedeutet nicht, dass der ÖR die einzige Quelle für solche Informationen sein muss. Andere Organisationen können barrierefreie Inhalte produzieren und verbreiten.

    Schließlich ist das Argument, dass der ÖR für Behinderte, Taube, Blinde und Arme notwendig ist, nicht überzeugend. Wie bereits erwähnt, können andere Organisationen barrierefreie Inhalte produzieren und verbreiten. Wenn der ÖR ineffizient und überflüssig ist, sollten die Ressourcen besser für die Unterstützung anderer Organisationen eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass alle Menschen barrierefreie Informationen erhalten können.

    Insgesamt denke ich, dass der ÖR nicht unverzichtbar ist und reformiert oder abgeschafft werden kann, wenn die Politik sich dafür entscheidet. Es gibt alternative Wege, um sicherzustellen, dass alle Menschen Zugang zu barrierefreien Informationen haben.
     
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