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Rundfunkbeitrag soll ab 2021 erheblich steigen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 31. März 2016.

  1. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Und Du kennst alle anderen? ;)

    Von einigen Ösis hier im Forum hab ich schonmal ähnliches über ihre ÖR gehört.
     
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  2. AgentM

    AgentM Gold Member

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    Weil der deutsche ein Recht auf Grundversorgung hat, Privatsender leisten das nicht!
    Wo steht eigentlich das der Gebührenzahler diese zusätzlichen Pensionen bezahlen muss?
    Ich kenne zwar den ORF nicht aus eigener Ansicht, da dort aber so einige gute Inhalte laufen, die es bei uns nur mit Werbeunterbrechungen und in HD als Pay TV gibt halte ich den ORF für besser als unsere ö.r. Sender.
    Wenn die Ö.R. nicht so eine Masse an Sendern hätten, dann wäre auch mehr Geld für gute Inhalte verfügbar.
     
  3. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Wenn ein Deutscher dafür zahlt, soll er seine Versorgung bekommen. Andere Deutsche sollten aber nicht gezwungen werden, diesen Spaß mitzufinanzieren.

    Wir haben nicht mehr die Siebziger, als es nur drei Programme, ÖR-Radio, Tageszeitungen, Zeitschriften und das Kirchenblättchen gab.
     
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  4. Magicflute

    Magicflute Senior Member

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    Alles, was Man(n) an audio-visueller Technik.
    Na dann kennst du nicht das italienische Fernsehen RAI. Noch teurer und schlechter!
     
  5. AgentM

    AgentM Gold Member

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    Woher kommt dann die Grundversorgung?
    Die ist per Gesetz Pflicht!
    Da wirst du nie eine Mehrheit für deren Abschaffung erhalten und ich finde das auch richtig.
    Die Privatsender durften damals, zu ihrer Einführung Mitte der 80er auch nur deshalb ein Programm machen, eben weil die Grundversorgung schon gewährleistet war, sonst hätte diese keine Sendelizenz erhalten, denn sie machen keine Grundversorgung, sondern senden ausschließlich Gewinn orientiert.
    Wie das heute ist, keine Ahnung, aber am Prinzip hat sich eigentlich nichts geändert.
    Wahrscheinlich hast du damals davon noch nichts mitbekommen und kennst es daher nicht.
    Abgesehen davon finde ich es gut das man die Großereignisse bei den ö.r. Sendern sehen kann, deren Ausstrahlung als Free TV ist ebenfalls Pflicht.
     
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
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    Warum? Weil Du und ein paar andere das gerne so hätten?

    Ich hätte auch gerne Konzerte von nationalem Interesse in bester Bildqualität im Fernsehen.

    ÖR und beste Bildqualität schließt sich wohl eher aus.

    Müssen muß schon mal gar nichts.
     
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  7. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    In wiefern hat sich denn nichts geändert? Der ÖR ist ein Anachronismus aus Zeiten vor dem Internet.
    Wenn ich die NHL oder College Football sehen will, muss ich dafür zahlen. Ich kann es aber auch lassen.
    Wenn andere die Fußball-EM oder Wintersport sehen möchten, werde ich sogar dazu gezwungen, für deren Spaß zu bezahlen.
     
  8. AgentM

    AgentM Gold Member

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    Deine Konzerte interessieren nicht einmal ansatzweise soviel Menschen wie die Olympiade oder eine Fußball WM.
    Da hast du dann wohl Pech gehabt.
    Gegen solche Konzerte hätte ich aber überhaupt nichts einzuwenden, die ö.r. Sender ziehen aber leider Volksmusik für Rentner vor.

    Prinzipiell ja, allerdings gibt es nirgendwo bei uns bessere Bildqualität im Free TV, traurig aber wahr.
    Wenn ich die EM bei der BBC sehen könnte würde ich nicht zögern, bessere Bildqualität und bessere Kommentatoren.
    Leider habe ich aber nur Kabel und kein SAT und du vielleicht keine Schüssel die groß genug ist die Briten reinzukriegen.

    Doch, laut Rundfunkstaatsvertrag müssen Großereignisse Free TV sein, oder genauer ausgedrückt frei empfangbar.

    § 4
    Übertragung von Großereignissen


    (1) 1.Die Ausstrahlung im Fernsehen von Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung (Großereignisse) in der Bundesrepublik Deutschland verschlüsselt und gegen besonderes Entgelt ist nur zulässig, wenn der Fernsehveranstalter selbst oder ein Dritter zu angemessenen Bedingungen ermöglicht, dass das Ereignis zumindest in einem frei empfangbaren und allgemein zugänglichen Fernsehprogramm in der Bundesrepublik Deutschland zeitgleich oder, sofern wegen parallel laufender Einzelereignisse nicht möglich, geringfügig zeitversetzt ausgestrahlt werden kann.
    2.Besteht keine Einigkeit über die Angemessenheit der Bedingungen, sollen die Parteien rechtzeitig vor dem Ereignis ein schiedsrichterliches Verfahren nach §§ 1025 ff. der Zivilprozessordnung vereinbaren; kommt die Vereinbarung eines schiedsrichterlichen Verfahrens aus Gründen, die der Fernsehveranstalter oder der Dritte zu vertreten haben, nicht zustande, gilt die Übertragung nach Satz 1 als nicht zu angemessenen Bedingungen ermöglicht.3Als allgemein zugängliches Fernsehprogramm gilt nur ein Programm, das in mehr als zwei Drittel der Haushalte tatsächlich empfangbar ist.
    (2) 1Großereignisse im Sinne dieser Bestimmung sind:
    1.
    Olympische Sommer- und Winterspiele,
    2.
    bei Fußball-Europa- und -Weltmeisterschaften alle Spiele mit deutscher Beteiligung sowie unabhängig von einer deutschen Beteiligung das Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und das Endspiel,
    3.
    die Halbfinalspiele und das Endspiel um den Vereinspokal des Deutschen Fußball-Bundes,
    4.
    Heim- und Auswärtsspiele der deutschen Fußballnationalmannschaft,
    5.
    Endspiele der europäischen Vereinsmeisterschaften im Fußball (Champions League, UEFA-Cup) bei deutscher Beteiligung.

    In der Form ist es in Deutschland "Gesetz" und auch du musst dich damit abfinden.
     
  9. AgentM

    AgentM Gold Member

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    Beschwere dich nicht bei mir, meine Meinung dazu kennst du und ich akzeptiere deine, es ist aber so wie es ist und weder du, noch ich ändern daran etwas!
     
  10. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Der ÖR ist aber (primär) nicht zur Volksbespaßung dar.

    Die großen Privaten bieten in HD ein besseres Bild.

    Bitte nicht schon wieder diese alte Leier, zum einen steht da nirgendwo, daß diese übertragen werden müssen, und schon gar nicht bei den ÖR, und zum anderen ...
    ... es ist auch "Gesetz", daß der ÖR so ist wie er ist. Aber über was diskutieren wir hier? Richtig, um eine Reform, eine Änderung (oder gar eine Abschaffung). Dafür müssen eh "Gesetze" geändert werden, sprich "Dein Gesetz" würde genauso auf den Prüfstand kommen.