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Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. März 2015.

  1. uklov

    uklov Platin Member

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Natürlich ist es meine Meinung, aber ich gestehe natürlich jedem eine andere zu.

    Da wiederum gibt es keine zwei Meinungen. Die Ansicht, dass die Mehrheit das Recht prägt und nicht ein odere mehrere einzelne sind durchaus nicht "vom Discounter", wie ja auch unsere Geschichte eindrucksvoll bewiesen hat.

    Ich bin froh, dass wir einen ÖRR haben. Natürlich muss der auch finanziert werden. Über die Art der Finanzierung kann man sicherlich diskutieren. Über die Reformbedürftigkeit des ÖRR braucht man es nicht. Ich bin jedenfalls froh, eine Alternative zu den unsäglichen Privatsendern zu haben.
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Habe ich etwas verpaßt? Gab es eine Volksabstimmung zur HHA? :rolleyes:

    Die Mehrheit prägt doch nie das Recht, es sind immer nur einzelne.
     
  3. Satikus

    Satikus Guest

    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Diskutiert Ihr immer noch über Die Abzockgebühr?
     
  4. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Also Mädelz hier die Kurzform warum ich nie bezahlen muss:

    Bis 2013: die Justitiare der LRA konnten keine tatsächlichen Anhaltspunkte vorweisen, daß ich Empfangsgeräte vorhalte. Ich sollte einen hohen vierstelligen Betrag nachzahlen. Aber selbst meine 90cm Kathreinschüssel auf dem Dach reichten nicht aus und auch das Autradio des Autos und WoMos im Hof nutzten nichts. Denn dem Gebührenaussendienst habe ich gegenüber der LRA Hausverbot erteilt, was mißachtet wurde und mit einer entsprechenden Strafanzeige quittiert wurde. Das Geplärre des GEZ-Schergen, er müsse eine Familie nähren war mir dann auch wurscht und der ist dann halt über die Klinge gesprungen.
    Das Nichtbezahlen der Rundfunkgebühren/-beitrags stellt eine Ordnungswidrigkeit wie z.B. Falschparken da und die Unverletzlichkeit der Wohnung ist garantiert. Die LRA Justitiare haben dann alles zurückgenommen und ich habe seit 2009 nix nehr gehört. Nichtmal die periodischen Bettelbriefe mit dem nicht legalen Auskunftsersuchen schickte mir die GEZ mehr. Somit war ich amtlich mit entsprechenden Dokumenten kein Rundfunkteilnehmer.

    Ab 2013 kam dann der Rundfunkbeitrag mit seiner Definition wie denn eine abgabepflichtige Wohnung charakterisiert ist und es kommt der Melderegisterableich hinzu. An dem Punkt kann man dann etwas nachhelfen was den wie übertragen wird bzw. ob es überhaupt übertragen wird und dann ist es in der Tat möglich, daß man für ein privates Mehrfamilienhaus auch nur einmal den Beitrag zu leisten hat. Nur soviel: Die Anzahl der Stromzähler und der Brefkästen lassen keinen eindeutigen Rückschluss darauf zu wieviele abgabepflichtige Wohnungen im Sinne des Staatsvertrages in einem Privathaus tatsächlich vorhanden sind. Auch hier gilt die Unverletzlichkeit der Wohung und man muss auch keine aktuellen Bauplände dem Rundfunkservice zugänglich machen.

    Faktisch bin ich so ab 2013 ebenfalls kein direkt gemeldeter und zahlender Teilnehmer, sondern wenn man so möchte indirekter Subteilnehmer eines Mieters, der den Beitrag gerne für mich mitbezahlt:D

    Das Thema füllt einen ganzen Aktenordner und ist ein höchst amüsantes Hobby, wenn man das System lediglich mit den eigenen Schwächen ausspielen kann.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. März 2015