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Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. März 2015.

  1. Solmyr

    Solmyr Guest

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab


    Etwa Dauercamper? Weil so ein Wohnmobil zählt soweit ich weiss nicht als Wohnung im eigentlichen Sinne.
     
  2. VIDA

    VIDA Silber Member

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Na wenn er in NRW gemeldet ist, dann müsste er zahlen.

    Denn die Einwohnermeldeämter geben die Daten, natürlich weiter.

    :winken:
     
  3. Vossi

    Vossi Gold Member

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab


    Dazu ist es auch noch ziemlich unerheblich, was das Bildungsprekariat im Internet dann auch immer wieder an gleichen Müll absondert.


    Fakt ist, das jetzt die ehrlichen Abgabenzahler entlastet werden und die Schmarotzer mit bezahlen. Das ist schon alleine ein Erfolg.

    Bei Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung regt sich ja auch keiner über das "Solidarprinzip" auf.
    Solange ich auch gezwungen werden, für das "Privatfernsehen" zu zahlen und ich mich diesen Zahlung auch nicht entziehen kann, sehe ich hier auch kein Problem.


    Eben so wenig ein Großteil der Haushalte, oder hat jemand was von einem Volksaufstand gehört....da demonstriert der wenig gebildete Deutsche doch auch lieber gegen Ausländer...
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. März 2015
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Diese Selbstverständlichkeit steht und stand bei dem Thema gar nicht zur Debatte.
     
  5. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab


    Eben nicht, weil das Grundgesetz ziemlich genau regelt, was eine Wohnung ist und da zählt ein Wohnwagen eben nicht dazu.
     
  6. Vossi

    Vossi Gold Member

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Wer als Dauercamper dort mit Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist, muss auch zahlen.
    Übrigens bis zu 4 Jahre rückwirkend, so das Gesetz.
     
  7. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab


    Ja, das war für die alte GEZ gültig richtig. Aber der Rundfunkbeitrag bezieht sich ja explizit auf eine Wohnung und eben nicht mehr auf die Empfangsgeräte.
     
  8. Wambologe

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag liefert eine eigene Definition. Wenn von Wohnung die Rede ist, dann geht es nicht um eine etwaige allgemeine Definiton. Es ist immer Wohnung im Sinne des Staatsvertrages

    Es gibt dann unter (2) noch ein paar Ausnahmen. Die legen fest, wann Konstrukte, die unter diese Definiton fallen, doch keine Wohnungen sind.
     
  9. NFS

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Es gibt auch Jobs, wo mit dem Internet gearbeitet wird. Und feste Grenzen sind da nicht festgelegt.
    Theoretisch, aber die Praxis sieht noch anders aus.
    Das deckt aber noch nicht das Abkassieren beim Gewerbe ab.
     
  10. VIDA

    VIDA Silber Member

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Ja es gibt auch §§§ die Bundestags/Landtagsabgeordnete/Landräte und deren Angehörige von der Steuer befreien.

    Ja auch das gibt es.

    :winken: