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Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. März 2015.

  1. VIDA

    VIDA Silber Member

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Nun ja.

    Erkläre mir das mal bitte, wie Du das hinbekommen hast.

    Etwa beim Einwohnermeldeamt abgemeldet, und im Wald ein Zelt stehen, dann DVB-T sehen, und Dein Einkommen ins Ausland überweisen lassen.

    Könnte das in etwa so hinkommen?

    Oder kann man das System noch anders bekämpfen.

    Bitte um einen Tipp Deinerseits.

    :winken:
     
  2. Satikus

    Satikus Guest

    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    So ein Tipp wird Dich bestimmt einiges Kosten! :p

    Im übrigen Zahle ich auch nicht!:D Und das ganz Legal. Ohne Hartz 4 oder so. Und habe sogar eine eigene Wohnung.:p

    Brauche das Geld für Sky und mein geliebtes SiriusXM.:love:
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. März 2015
  3. Wambologe

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Du zahlst für die theoretische Empfangsmöglichkeit, nicht für ein tatsächlich vorhandenes Empfangsgerät.

    Bei DWDL ist die Erklärung des Gerichts bisschen ausführlicher zusammengefasst:
    Rundfunkbeitragsgegner scheitern erneut vor Gericht - DWDL.de
     
  4. VIDA

    VIDA Silber Member

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Ja klar.

    Wenn ich mich abmelde, und ins Ausland ziehe, dann bezahle ich hier auch nichts.

    Also der Tipp kostet mich rein gar nichts.

    Das ich da noch nicht selbst draufgekommen bin, nun ja man lernt nie aus.

    :p
     
  5. Satikus

    Satikus Guest

    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab


    Dann müsste ich auch ohne Kinder das Kindergeld bekommen,
    denn das Gerät ist ja vorhanden! :winken:
     
  6. Satikus

    Satikus Guest

    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Nö, bin in in NRW gemeldet. :winken:
     
  7. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab


    Das Du das nicht verstehst, glaub ich Dir sofort. Dazu muss man sein Geld (um mal in deiner feinen Wortwahl zu bleiben) auch nicht zu "scheissen".

    Mir hat man lediglich beigebracht für Dinge, die ich nutze (Filme, Musik, TV) auch zu zahlen. Das ist in deinem Universum vielleicht etwas unbekannter! :winken:
     
  8. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Und man muss es ja noch nicht mal nutzen, ich zahle in Form von Steuern und Abgaben viele Sachen die ich nicht nutze.
    Ich kann die Kritik an den ÖR was die Kosten an geht ja auch gut verstehen, da ließe sich sicher einiges einsparen, aber das auch Leute zahlen die es nicht nutzen ist alles andere als Weltfremd, sondern in Gesellschaften absolut gängig. Zumal oft die Leute die groß rumtöhnen das sie ÖR ja nicht schauen dann bei der Weltmeisterschaft o.ä. ganz genauso vor der Glotze hocken und ÖR schauen.
     
  9. yoshi2001

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Wenn man das so sieht ist der Rundfunkbeitrag eigentlich nach wie vor die GEZ Regelung.
    Nur da gibt es einen gravierenden unterschied bei der Handhabung.
    Wenn bei der GEZ das Bereithalten eines Empfangsgerätes hieß dann ist an dieser Stelle das Bereithalten von einer Gemieteten / Gemeldeten Wohnung gerückt.

    Dem nach müssten Obdachlose keinen Rundfunkbeitrag zahlen auch wenn die ein Radio mit Batterien betreiben.
    Denn die halten ja keine Wohnung vor und haben dem nach auch keine Meldefähige Adresse.
    Und die Alte GEZ Regelung gilt ja auch schon lange nicht mehr.
     
  10. Wambologe

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    AW: Rundfunkbeitrag: OVG Münster weist Klagen ab

    Nö. Aus dem von mir zitierten Text. "Der Gesetzgeber darf typisierend davon ausgehen, dass von der Rundfunksempfangsmöglichkeit üblicherweise in den gesetzlich bestimmten Raumeinheiten Gebrauch gemacht werde."

    Du könntest fordern, dass der Gesetzgeber typisierend davon ausgehen darf, dass jeder Mensch mit Gerät auch ein Kind in die Welt setzt. Vielleicht könnte das der Gesetzgeber auch in der Tat machen.

    Es steht aber nirgendwo geschrieben, dass der Gesetzgeber zwei unterschiedliche Sachverhalte gleich behandeln muss. Nutzungsunabhängige Beiträge sind aber auch keine Erfindung des Rundfunksystems. In München müssen z.B. alle Studenten einen Solidarbeitrag zahlen, egal ob sie den MVV dann wochentags zwischen 18 und 6 Uhr oder am Wochenende nutzen wollen.