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Rundfunkbeitrag nicht gezahlt: Frau muss ins Gefängnis

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. April 2016.

  1. Capone1985

    Capone1985 Silber Member

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    Zur Vollstreckung??? Das ist neu! Jede staatl. vollstreckung wird eigentlich immer vom staat selbst ausgeführt. Sei es vom Zoll oder Finanzamt. Das staatl. Institutionen private Geldeintreiber buchen, ist normalerweise außgeschlossen.
     
  2. netzgnom

    netzgnom Talk-König

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    Ist vielleicht besser so, bei dem Mumpitz den Du hier zu Vollstreckung und GVZ abgelassen hast.
     
    hui Wäller gefällt das.
  3. Vossi

    Vossi Gold Member

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    Ihr könnt ja mal darüber nachdenken, was ihr alle so Privat nicht finanzieren wollt, weil ihr es nicht braucht.

    Mit fallen da z.B. Kindergärten ein. Kinder kriegen ist eine Privatsache, wieso muss ich mit meinem Steuergeld die Kita-Plätze anderer Leute finanzieren? Sollen die Mütter halt zuhause bleiben, wenn die Kohle nicht reicht.

    Ich brauche auch keine öffentlichen Schwimmbäder. Geh ich nicht rein. Also weg damit.
     
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  4. Capone1985

    Capone1985 Silber Member

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    Sie kann sich aber einen neuen Job suchen. Und ob die Kündigung vom Arbeitgeber rechtens ist, sollte die Frau auch erstmal klären.

    Wer sagt das einen gültigen Gerichtstitel überhaupt gegeben hat? Denn dazu muss erstmal ein Richter eine rechtsgultige Verhandlung geführt haben. Ein Vollstreckungsbescheid ist noch kein rechtsgultiger Titel, denn dieser wird nur formell beantragt nach einem Mahnbescheid. Wenn die Widerspruchsfrist eingehalten wurde, was ich streng vermute, muss seitens des Gläubigers Klage eingereicht werden. Denn nur ein amtlicher Richter darf einen Rechtstitel ausstellen.

    Wenn dies alles passiert und rechtens ist und die Frau eine neue Arbeit gefunden hat, muss auch nicht unbedingt etwas Pfandbar sein. Denn der Freibetrag beträgt 1080 €, mit einem Kind 1480 € plus Kinderld...usw...!!! D.h. Nicht das die Dame zum Sozialfall wird. Und solange sie nicht viel verdiemt, kann ihr auch nie etwas gepfändet werden. Barvermogen kann ja mal so verschwinden...;)
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Kinder sind für eine Gesellschaft notwendig, und auch Du warst mal Kind und hast entsprechende Leistungen in Anspruch genommen.

    Die wären tatsächlich nicht notwendig, aber etwas zum öffentlichen Leben sollte auch der Staat beitragen. Und ein Schwimmbad dient wenigstens noch der körperlichen Ertüchtigung und Erholung, trägt also etwas zur Volksgesundheit bei.

    Übrigens muß jeder, der ein öffentliches Schwimmbad nutzt, auch zahlen. Insofern hinkt der Vergleich noch mehr als gewöhnlich.
     
  6. ToSchu

    ToSchu Silber Member

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    Oh, dass driftet jetzt aber weit ab.......
    Einfach mal belesen: Fünf Männer und eine Frau, die sich einer Art Bürgerwehr angeschlossen hatten, sind zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Zwei der Angeklagten hatten Ende 2012 einen Gerichtsvollzieher festgehalten und verletzt.

    Quelle: Selbsternannte Bürgerwehr: Amtsgericht in Meißen verurteilt „Reichsbürger“

    Oder auch hier:
    Der falsche General
    Als letzter von 13 Angeklagten stand am Dienstag der Gründer des „Deutschen Polizeihilfswerks“ vor dem Meißner Amtsgericht.

    Auszug: Der Schilderung der Staatsanwaltschaft, wonach der Gerichtsvollzieher auf dem Grundstück festgehalten wurde, widerspricht der Anwalt des Angeklagten auch nicht. „Herr Schöne hat, wie andere Bürger auch, Zweifel daran, dass die Arbeit der Gerichtsvollzieher legitimiert ist.“ Ende

    Quelle: Der falsche General

    ALLE wurden zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt.
     
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  7. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Mit einer x-beliebigen Doktorarbeit als Begründung gegen richterliche Urteile?

    Wegen Auskunftverweigerung in Haft inkl. Jobverlust?

    Da hat ja mal jemand richtig zu Ende gedacht! ;)
     
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  8. Capone1985

    Capone1985 Silber Member

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    Troll dich du Unwissendheit in Person. Mach dich mal über unser eigentlich nicht vorhandenes Rechtssystem schlau. Im übrigen gebe ich hier keine Rechtsberstung, sondern nutze nur mein Recht, für das u.a. Mein Uropa gestorben ist!!!'
     
  9. Capone1985

    Capone1985 Silber Member

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    Die haben jemanden die Freiheit beraubt und oder Gewalt angewendet. Das ist der Fehler! Würde ich niemals tun!!!
     
  10. Martyn

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    Ist aber in Deutschland gang und gäbe.

    Bestes Bespiel ist da die Anliegerbeteiligung bei Strassensanierungen oder z.B. bei Sanierungen der Käranlage. Und die sind leider oft durchaus so hoch das einkommensschwächere Menschen (z.B. Rentner, Geschiedene, ...) ihre Immobilien verkaufen müssen weil sie sich die Gebühren nicht leisten können.
     
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