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Rundfunkbeitrag: Neuer Vorschlag bis Juni

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. März 2019.

  1. nee

    nee Guest

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    Mit Grundversorgung war nicht Minimalversorgung gemeint.
     
  2. FilmFan

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    Und das nächste Mal "definiert" das BVerfG dann, was Minimalversorgung ist, nämlich keine Grundversorgung. :D ;)
     
  3. Berliner

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    Information, Kultur, Unterhaltung, Sport. All das gehört zu einer Grundversorgung. Streitbar ist dann natürlich was sich unter dem jeweiligen Gebiet subsumieren lässt. Nur da kommen dann die Probleme. Die einen finden Fußball scheisse ("kann weg, hab ich nie geschaut"), die anderen wollen keine Soaps mehr sehen, wieder andere haben genug von Schlagerfestivals. Aber für jedes Gebiet gibt es Interessenten. Hier wird es also nie ein Kleinklein geben können, einfach weil die ÖR viel zu viele Haushalte und damit praktisch jedes Interessengebiet erreichen. Und wie schon geschrieben....Ansichten a la "teurer Sport gehört ins Privatfernsehen" wurde vom BVerfG auch abgelehnt. Es gibt nichts, was für das Privatfernsehen geschützt ist und nur dort zu laufen hat.
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Dann kannst Du ja sicher die entsprechende Stelle im Urteil zitieren. :rolleyes:

    Das hat auch niemand behautet. Du versuchst hier einfach wieder nur alles umzudrehen. Noch einmal: Nur weil das BVerfG festgestellt hat, das Grundversorgung etwas nicht ist, hat es noch lange nicht festgestellt, was es ist.