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Rundfunkbeitrag kann nach Urteil mit Steuer verrechnet werden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. April 2017.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Tja, dann müßte sich aber die Polizei auch ausschließlich über Knöllchen und gute Radarfallen finanzieren. Und nu...? :whistle:
     
  2. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    Das Problem ist auch die Zweckgebundenheit. Eine Steuer ist eigentlich nicht zweckgebunden. Die erhält der Staat und kann damit dann quasi machen was er will. Deswegen heißen Steuern ja eigentlich so, worauf sich erhoben werden, nicht wofür. Das Wofür bei einer Steuer ist eben einfach der Staatshaushalt.
    Die Runfunkbeiträge sollen ja nur für Runfunk sein. Wenn man das als Steuer einzieht, besteht die Gefahr, dass der Staat da wieder abzweigt. Siehe KFZ Steuer. Die wird für alles mögliche ausgegeben, bei weitem nicht nur Straßen.
    Warum die Kirchensteuer, Kirchensteuer heißt, ist sowieso nicht ersichtlich. Die müsste eher Kirchenmitgliedbeitrag heißen.... erstens ist sie zweckgebunden, zweitens fällt sie nur bei Mitgliedschaft in der Kirche an.

    Das ist die Ironie, die Kirchen"steuer" kann ich mir sparen, wenn ich aus der Kirche austrete. Den Rundfunkbeitrag, der weitgehend das Wesen einer Steuer hat, kann ich nicht umgehen...
     
  3. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Bei der Trennung von Kirche und Staat will man diese Probleme nicht sehen. Dabei ... wer hat diese "Kirchensteuer" noch mal eingeführt?
     
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  4. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    Nein, das kann man nun gar nicht vergleichen.... die Polizei ist ja ausdrücklich ein Staatsorgan...
     
  5. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    Jetzt weiß ich, das du schon mal bei uns vorbei gefahren bist .
     
  6. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Das ist leider nicht ganz richtig, denn erstens wird dieser Beitrag leider noch immer als gemeinnützig anerkannt und senkt somit dem Arbeitnehmer mit Kirchensteuer die Gesamt-Steuerlast (also Umkehrschluss: ein AN ohne Kirchensteuer zahlt mehr Steuern an den Staat), zweitens wird bei jedem Arbeitslosen pauschal die fiktive Kirchensteuer abgezogen, egal ob er in einer steuerpflichtigen Kirche ist oder nicht.
     
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Das machen ARD/ZDF quasi genau so -unter dem Deckmantel einer Grundversorgung kauft man als meistbietender die CL während man den Privaten damit das Geschäftsmodell entzieht. Wenn das keine Zweckentfremdung ist dann weiß ich auch nicht. Von den 22 staatlichen Sendern mal ganz zu schweigen...

    Und deshalb finanziert man gleich eine Polizeikapelle... :whistle:
     
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  8. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Die Grundlage dieser Abzocke ist nun mal aber ein Rundfunkstaatsvertrag...:cautious:
     
    FilmFan gefällt das.
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Jaein, ALG I Bezieher müssen die auch abdrücken auch wenn sie nicht in der Kirche sind!

    Ups, da habe ich den Beitrag von KlausAmSee überlesen.
     
  10. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    Rein rechtlich beweist das aber genau die Staatsferne: ARD/ZDF sollen damit ja weitgehend machen dürfen was sie wollen, und es ihnen eben nicht von staatlicher Seite vorgeschrieben werden.
    Der Staat stellt nur einen allgemeinen Programmauftrag, innerhalb dessen die ÖR dann frei agieren dürfen. So ist das gedacht.
    Der Kauf von der CL Rechte (was ich auch falsch finde für diese Summen) wird eben damit begründet, dass ARD/ZDF ein Vollprogramm bieten können und müssen, wozu auch reichweitenstarke Inhalte wie Fußball gehören.