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Rundfunkbeitrag ist laut EuGH rechtens

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Dezember 2018.

  1. LizenzZumLöten

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    Mit Verlaub du hast eine Meinung über die Judikative die es zu hinterfragen gilt, dir ist schon klar das die Richter am EuGH unabhängig sind oder etwa nicht?
     
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  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Aber sicher nutzt Du Beides. Auf den Autobahnen fahren die LKWs, die die Waren transportieren, die Du kaufst, und in den Kindergärten gehen die Kinder, die später Deine Rente finanzieren.
     
  3. nee

    nee Guest

    Die Rente finanziert man selber.:)
     
    DocMabuse1 und baerlippi gefällt das.
  4. Lalelu12

    Lalelu12 Senior Member

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    Seine so genannte "Unabhängigkeit" hat der EuGH jüngst kompetent unter Beweis gestellt:
    Prophet darf nicht „pädophil“ genannt werden
     
  5. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    Über deinen Fernseher will der EuGH bestimmt keine Kontrolle haben.
    Außerdem solltest du wissen, dass der EuGH politisch unabhängig vom EU-Parlament ist und urteilt.
     
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  6. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    Das Leben ist kein Wunschkonzert.
    Dein Pech, wenn du die Begründung der Entscheidung nicht verstehst oder akzeptieren willst.
     
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Aus einem anderen Thread:

     
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  8. LizenzZumLöten

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    Ist es so schwer den EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) zu unterscheiden?
    Sogar die verlinkte Kronen Zeitung kann das!
     
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  9. DT125R-Tom

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    Der Rundfunkbeitrag ist ungerecht gegenüber Singles und Chefs, weil Singles den in voller Höhe für ihre Wohnung zahlen müssen und Chefs die doppelt abgezockt werden (Privat und Firma)
     
  10. Wambologe

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    Bei dem von dir verlinkten Fall handelt es sich, wie @LizenzZumLöten auch schon korrekt erwähnt, um einen Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der EGMR hat allerdings nichts mit dem Europäischen Gerichtshof zu tun (EuGH). Er hat noch nicht einmal etwas mit der Europäischen Union zu tun.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Institution, die für die Mitglieder des Europarats zuständig sind, die die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben haben. Der Europarat hat dabei nichts mit den EU-Institutionen Europäischer Rat und Rat der Europäischen Union zu tun.

    Der Europarat ist eine separat gegründete Organisation und im Übrigen lange vor der EU gegründet. Der Europarat wurde sogar vor der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet. Der Europarat ist zudem viel, viel größer als die EU. Die Türkei wurde z.B. kurz nach der Gründung schon Mitglied im Europarat, Russland stieß in den 90ern als Mitglied hinzu. Das Vereinigte Königreich, eines der Gründungsmitglieder des Europarats, wird zudem Teil des Europarats bleiben, auch wenn sie aus der EU austreten.

    Der EuGH hatte als unabhängiges Gericht in der Vergangenheit zum Beispiel entschieden, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern unter Umständen das Tragen eines Kopftuchs verbieten können, und dass Mitgliedsstaaten der EU nicht verpflichtet sind, humanitäre Visa auszustellen.
     
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