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Rundfunkbeitrag: Haseloff will Vertrag zur Erhöhung unterschreiben

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Juni 2020.

  1. Wambologe

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    Weil das der legislative Prozess ist und die Unterschrift von Haseloff nur Formsache ist. Haseloff ist als Ministerpräsident Teil der ausführenden Gewalt, aber nicht der gesetzgebenden Gewalt. Eine Beitragserhöhung kann es in Sachsen-Anhalt nur dann geben, wenn der Landtag dort zustimmt. Dafür braucht es eine Mehrheit. Gibt es diese Mehrheit nicht, ist die Unterschrift von Haseloff nichts wert.

    Ob das Auswirkungen auf andere Bundesländer hat, kann ich nicht zu 100% sagen, da ich den "Vierundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge" in seiner Endfassung gerade nicht online gefunden habe und selbst nur auf das zurückgreifen kann, was in den Medien steht.

    Prinzipiell könnten die anderen Länder selbst mit einer Erhöhung voranschreiten. Dann würde man in NRW, BaWü, Bayern, Sachsen, etc. eben mehr zahlen als in Sachsen-Anhalt. Das gab es zum Beispiel beim Glücksspielstaatsvertrag und Schleswig-Holstein, wo SH einen eigenen Weg gegangen ist und Lizenzen an Online-Casinos vergeben hat, die in anderen Ländern verboten worden sind.

    Es ist aber auch möglich, dass der Staatsvertrag eine Klausel hat, die sagt, dass er nur dann gültig wird, wenn alle Länder (ggf. bis zu einem Stichtag) zugestimmt haben. Ich gehe stark davon aus, dass es diese Klausel gibt. Die gab es auch bei früheren Rundfunkänderungsstaatsverträgen und frühere Berichte haben auf Notwendigkeit der Einstimmigkeit hingewiesen. Ich wüsste auch keinen Grund, warum man die Klausel jetzt doch noch aus dem aktuellen hätte streichen sollen. Ich habe aber die finale Fassung nicht selbst gelesen.

    Das mit der Klausel war übrigens auch beim Glücksspielstaatsvertrag so. Da sollte Anfang 2018 auch ein neuer Staatsvertrag in Kraft treten und tatsächlich hatten alle Ministerpräsidenten Anfang 2017 den Staatsvertrag unterschrieben. In Schleswig-Holstein und NRW fanden aber nach der Unterzeichnung Wahlen statt, die die Mehrheitsverhältnisse im Parlament geändert haben. Die Parlamente in SH und NRW haben dann mit Jamaika- bzw. schwarz-gelber Mehrheit gegen den Staatsvertrag gestimmt, den Hannelore Kraft und Torsten Albig als Teil der rot-grünen (und für SH: dunkelblauen) Regierung unterzeichnet hatten.

    Da der zweite Glücksspielstaatsvertrag anders als das der erste eine "entweder alle oder keiner"-Klausel hatte, scheiterte die Neufassung komplett.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Juni 2020
  2. Solmyr

    Solmyr Guest

    Schwachsinn!!!
    Wir sind nicht mehr in der DDR, wo die Regierung alles zu entscheiden hat!
     
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  3. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    Wann ist die Beitragserhöhung durch? Ich beantworte das mal für alle, die behaupten das es schon geschehen sei. Abstimmung ist im September, alle Landesparlamente der Beitragserhöhung werden zustimmen oder nicht. Ich kann in der Nachricht nicht feststellen, dass die Erhöhung durch ist.

    Wenn natürlich ein zusätzliches HQ der ÖRR in Sachsen-Anhalt entsteht, gehe ich davon aus, dass auch Sachsen-Anhalt für die Erhöhung zustimmen wird.
    ARD schafft gemeinsames Kulturangebot mit Sitz in Sachsen-Anhalt
     
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  4. Wambologe

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    Tut sie ja auch nicht, sie ist nicht die gesetzgebende Gewalt. Die Parlamente entscheiden, sie sind die gesetzgebende Gewalt. Und da kannst du alle paar Jahre neue Vertreter wählen oder ggf. eine eigene Partei gründen, wenn dir keine der bestehenden zusagt.

    FYI: Rundfunk ist Ländersache. Der Bund hat in Sachen innenländischer Rundfunk und insbesondere seiner Finanzierung, nichts zu melden. Ein bundesweiter Volksentscheid würde dir in dieser Sache in etwa so viel bringen wie das Blockieren der Türen aller Rewe-Geschäfte, wenn du Änderungen bei Edeka erzwingen willst: nicht viel.

    Aber wenn Rundfunk Ländersache ist, kann man dann nicht vielleicht in den Ländern einen entsprechenden Volksentscheid starten? Das wird ja tatsächlich versucht. Unter anderem hat die AfD entsprechende Pläne:
    AfD will die Zwangsfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender per Gesetz kippen

    Darüber hinaus gibt es die Aktion Rundfunk frei, die Volksbegehren und dann ggf. Volksentscheide in den Bundesländern erzwingen will. Problematisch könnte dabei sein, dass die Verfassungen der Länder in der Regel Volksbegehren nicht für Finanzfragen zulassen. Aus der NRW-Verfassung z.B.:
    "Über Finanzfragen, Abgabengesetze und Besoldungsordnungen ist ein Volksbegehren nicht zulässig."
    Die RLP-Verfassung schreibt ähnlich: "Volksbegehren über Finanzfragen, Abgabengesetze und Besoldungsordnungen sind unzulässig." In den meisten Ländern müssten vorher sehr wahrscheinlich die Landesverfassungen geändert werden.

    Nun kommst du glaube ich aus Bayern, wenn ich frühere Beiträge richtig in Erinnerung habe. Damit hast du zumindest bei diesem Thema besonderes Glück. Denn die bayerische Verfassung kennt keine Formulierung, die Volksbegehren über Finanzfragen generell ausschließt. Dort heißt es nur: "Über den Staatshaushalt findet kein Volksentscheid statt." Aber der ÖR ist kein Staatshaushalt.

    Damit kannst du anfangen, 25.000 Unterschriften für ein Volksbegehren zu sammeln. Du musst aber zuvor einen entsprechend Grundgesetz-festen Gesetzesentwurf verfassen, sonst wird das Volksbegehren nicht zugelassen. Danach braucht es knapp eine Million Unterschriften, um erfolgreich zu sein.

    Die erwähnte Aktion Rundfunk frei sammelt vorab Online-Unterschriften, weil sie sicher gehen will, bei der offiziellen Unterschriftensammlung genug Unterschriften zu bekommen. Man kann sich dann nämlich nur zwei Wochen lang in den Rathäusern (und anderen amtlichen Stuben) eintragen, wenns drauf ankommt.

    Du kannst dich da eintragen, bislang haben die für Bayern online noch nicht einmal die 25.000 Unterschriften, die es zur Einreichung braucht:
    rundfunk-frei – Die bundesweite Selbstermächtigungsinitiative zur Befreiung vom Rundfunkbeitragszwang
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Juni 2020
  5. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    Sprichst du für die Bevölkerung? Das glaube ich nicht, max für dich selber.
    Du kannst in deinem Bundesland eine Volksabstimmung einleiten. Aber ich denke dass dir dafür einfach die Motivation fehlt. Was ist jetzt das schlimmere? Das du dich nicht für die Bevölkerung einsetzt oder die Legilative?
     
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  6. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    Der Neid ist die aufrichtigste Form der Anerkennung. Wilhelm Busch
     
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  7. Berliner

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    Was hat er denn jetzt dafür von der ARD bekommen? :D Er wollte doch für die Unterschrift einen Umzug der ARD Zentrale nach Halle hin erpressen :whistle:
     
  8. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    Nö. Wann und wo ist das beschlossen worden?:rolleyes:
     
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  9. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    Das mußt du ihn schon selber fragen.
    Es gibt ein Gerichtsurteil, das besagt, Gegenleistungen oder ähnliches zu erwarten um für eine Erhöhung zu stimmen bzw zu motivieren ist rechtswidrig. Ist schon ein paar Jährchen her.
     
  10. Solmyr

    Solmyr Guest

    Was soll eine Volksabstimmung in einem Bundesland bringen? Söder kann eh nichts machen....