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Rundfunkbeitrag: Haftstrafen weiter möglich

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Oktober 2016.

  1. Limax

    Limax Junior Member

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    Die Grundversorgung ist ja extrem wichtig . Rote Rosen ,Sturm der Liebe,In aller Freundschaft , Bares für Rares und nicht zu vergessen Die Küchenschlacht ;)
     
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  2. TV-Crack

    TV-Crack Junior Member

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    Zwei bundesweite öffentlich-rechtliche TV-Kanäle und 4 bundesweite öffentlich-rechtliche Radiosender würden für eine mediale Grundversorgung allemal ausreichen. Mehr braucht es da wirklich nicht.
     
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  3. ToSchu

    ToSchu Silber Member

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    Da ist richtig. Aber, um es mit Deinen Worten zu sagen, von einer "Zahlpflicht" schon.
     
  4. Ivisyser

    Ivisyser Junior Member

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    Hat auch keiner was von geschrieben. Lernen kritisch zu sein, was einem vorgesetzt wird, reicht schon. Dschungelkamp darfst du auch dann natürlich noch gucken :)
     
  5. TV-Crack

    TV-Crack Junior Member

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    Warum muss ich für etwas bezahlen, wenn ich es nicht nutze? Ich muss doch auch keine Gebühren an Sky bezahlen, wenn ich es nicht nutze.
     
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  6. Ivisyser

    Ivisyser Junior Member

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    OK, du hast recht und ich habe hier fertig :sleep:
     
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  7. KL1900

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    Diese FDP? Hat mich schon genug enttäuscht. Da erwarte ich nichts mehr in dieser Hinsicht.

    Hab ich auch nicht behauptet. Deine Aussage kann stimmen, muss nicht.
    Für "Drei Mark Fünfzig" mehr im Portemonnaie gibst du scheinbar gern auch ein Stück deiner Freiheit ab. Gut, ist dir weniger wichtig. Sieht jeder anders.
     
  8. KTP

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    ... man entmündigt den Bürger ganz einfach,außer der Bürger revoltiert dagegen !
     
  9. KTP

    KTP Board Ikone Premium

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    ... wieso ? das geht doch viel einfacher,du suchst die Lücken im System Bundesrepublik Deutschland,und nutzt sie einfach für deine Zwecke !
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... kann man damit nicht vergleichen. Wegen Steuerhinterziehung kommt man im Rahmen eines Strafverfahrens in den Knast, was hier in Bezug auf die Haushaltsabgabe nicht der Fall ist.
    Im Prinzip kann man hier deshalb nicht von einer Haft"strafe" sprechen. Hier geht es um die Beugehaft, die Schuldner davon überzeugen sollen, ihre Schulden zu bezahlen. Eine solche Beugehaft kann jeder Gläubiger unter bestimmte Voraussetzung beantragen. Die Kosten für eine solche Beugehaft trägt der Gläubiger.
    Die JVA Chemnitz berechnet hier 97,16 Euro pro Tag. Frau Baumert saß 61 Tage in Beugehaft. Da kann man sich leicht ausrechnen, ob die Beugehaft ein geeignetes Mittel ist um damit den Schuldner von der Begelichung eines offenen Zahlungsrückstand von mutmaßlichen 200 Euro zu zwingen. Vgl. -> Beugehaft kann für den MDR teuer werden

    Wenn man natürlich aus der Haushaltsabgabe eine Steuer machen würde, könnte man Zahlungsverweigerern unter bestimmten Bedingungen wegen Steuerhinterziehung in den Knast bringen ...