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Rundfunkbeitrag: Eilantrag abgelehnt – ARD kündigt Folgen im Programm an

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 22. Dezember 2020.

  1. wrestlingpapst

    wrestlingpapst Board Ikone

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    Ich hoffe einfach mal darauf, dass das Gericht für Sachsen Anhalt am ende die Entscheidung trifft. Gerade in der heutigen Zeit wo Menschen mit Kurzarbeit zu kämpfen haben, Betriebe sparen müssen und die Privaten mit Werbeeinbrüchen umgehen müssen, passt solch eine Erhöhung einfach nicht rein.

    Ich bin der Meinung, dass der ÖR auch mal das sparen lernen muss. Man könnte zum Beispiel damit anfangen, dass man ein paar Sender abschaltet.

    Im TV Programm wären das

    Tagesschau 24
    Radio Bremen TV

    Und beim Radio sollte man auch mal überlegen ob man so viele Sender braucht?

    Bayrischer Rundfunk / 9 Stations
    Hessischer Rundfunk / 6 Stations
    Mitteldeutscher Rundfunk / 9 Stations
    Norddeutscher Rundfunk / 11 Stations
    Radio Bremen / 5 Stations
    RBB / 6 Stations
    Saarländischer Rundfunk / 5 Stations
    Südwestfunk / 8 Stations
    Westdeutscher Rundfunk / 9 Stations

    auch hier ist ordentlich potential zum sparen vorhanden.

    Ansonsten darf man auch gerne mal in die ganzen Gremien schauen ob man dort nicht auch mal den Gürtel enger schnallen sollte. Man muss nicht zwingend direkt am Programm anfangen. Es gibt genügend Position wo man sparen kann bei den ÖR.
     
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  2. siggi64

    siggi64 Guest

    das zusammenstreichen z. B. der 3. Programme hat schon früh begonnen und jetzt einfach so ankündigen dass sie an die Programme gehen weil durch die bis jetzt ausgebliebene Beitragserhöhung das Geld fehlt ist schon ganz schön vermessen. Serien wie In aller Freundschaft sind zu einer reinen Abspulware verkommen um den Tag möglichst preiswert hinter sich zu bringen.

    Sie tun so als kämen sie noch morgen an den Bettelstab. Vielleicht sollte die sogenannte KEF mal einen Bericht über die tatsächlichen Finanzen des gesammten ÖRR öffentlich machen damit der Beitragszahler mal erfährt was sie wirklich alles am laufen haben. Wäre aber mal eine spannende Lektüre. Und es wäre auch in anderer Hinsicht förderlich denn der Beitragszahler könnte mal Vorschläge machen was notwendig ist und was nicht. Ich glaube da wären wir ganz schnell bei der Hälfte des Geldes, wenn z. B. die üppigen Gehälter des Herrn Burow und seiner erhabenen Intendantenkollegen endlich auf den Prüfstand kämen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23. Dezember 2020
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Das Problem der ÖR sind ja nicht nicht die Kosten für's Programm, sondern die teils horrenden Gehälter und Pensionszusagen. Über Jahrzehnte waren die ÖR ein Selbstbedienungsladen, nicht nur auf der Führungsebene. Jetzt kollabiert dieser Laden, vor allem die Pensionszusagen fliegen denen um die Ohren. Die Beitragserhöhung wäre so oder so nicht ins Programm geflossen.
     
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  4. Lady on a Rooftop

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    Wer 120.000 Euro für ein Framing-Gutachten übrig hat, das nicht zum Programmauftrag gehört, den können 86 Cent doch nicht so schwer treffen.
     
  5. Ulti

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    Generell kann es nicht schaden weniger vorm Fernseher zu sitzen.
     
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  6. Andre444

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    Richtig, bei ARD und ZDF sitze ich eh nicht soviel vorm Fernseher!
    Aber um zu sparen, könnten ARD/ZDF auch ihre SD Verbreitung abschalten.
    Da würden sie dann auch sparen und die heutigen Empfangsgeräte können heute alle mindestens HD empfangen.
    Oder mal anfangen die Ausstrahlungsrechte nicht für die ganze Welt zu erwerben, sondern nur für Deutschland so wie es Österreich, Schweiz und andere Länder auch machen, da könnte man auch sparen.
     
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  7. super.mario

    super.mario Senior Member

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    "ARD kündigt Folgen im Programm an.." na ich hoffe doch ;-) Und es werden viele nicht mal merken...
     
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  8. RugbyLeaguer

    RugbyLeaguer Wasserfall Premium

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    Das klingt nach Erpressung :D
     
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  9. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Diese mittelalterliche Zwangsabgabe gehört endlich abgeschafft...
     
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  10. Wambologe

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    Das ist nicht Buhrows Haltungs, das ist einfach die geltende Rechtslage. Genau das ist nämlich das von der Politik nach Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts entwickelte und im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgehaltene Verfahren: Mit der Planung des Finanzbedarfs fängt es an, mit der Beitragsanpassung hört es auf.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Dezember 2020