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RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. September 2009.

  1. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

    Tja und wie wollen dann die die Hohen Aufwendungen refinanzieren?
    RTL und Co haben ja eindeutig gesagt das die Gebühren der Refinanzierung dienen.
     
  2. Mangels

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    AW: RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

    Ja, da bitte ich um Entschuldigung.
    Ich war tatsächlich der Meinung, Vollprogramm beinhaltet ebenfalls öffentlichen Auftrag, da Vollprogramm voraussetzt, dass der jeweilige Sender regelmäßig Nachrichten ausstrahlt.
    Das ist wohl nicht der Fall.
    Um ein Vollprogramm zu sein, bedarf es nicht der Verbreitung über jeden Weg. Ebenfalls ist auch die Art der Verbreitung nicht relevant.
    Daher ziehe ich meine Aussage auch zurück.

    Gruss
    Mangels
     
  3. Heimkinofan

    Heimkinofan Senior Member

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    AW: RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

    Was sagt eigentlich die SPD Frau Kisseler dazu? Die muss doch wissen, welchen öffentlichen Auftrag sie meinte ;)
     
  4. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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    AW: RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

    @Mangels,

    du must dich nicht entschuldigen; du hast ja nur abgeschrieben, was einige Kreuzzügler/Ideologen (z.T. alte Hasen im Forum, die es eigentlich besser wissen müssten) hier behauptet haben. Man darf nicht alles für bare Münze nehmen, was hier geschrieben wird, schon gar nicht, wenn es um die Einschränkung der Rechte des Zuschauers durch Plattformbetreiber und private Programmanbieter geht. Das Dumme bei der Sache ist nur, der Zuschauer hat keine Rechte, es sei denn, sie werden ihm ausdrücklich gewährt.

    Die Zulassung als Programmveranstalter und andererseits die Zuweisung von technischen Übertragungskapazitäten (Terrestrik und Analogkabel) sind getrennt zu betrachten. Letzteres ist im Detail in den Landesmediengesetzen geregelt; der Rundfunkstaatsvertrag macht da nur allgemeine Vorgaben.

    Die Regulierung der Beteiligung privater Programmveranstalter an digitalen Plattformen (wie HD+ oder Kabel) hat das Ziel, die ungleiche Behandlung einzelner Programmanbieter durch den Plattformbetreiber zu verhindern. Denn der Plattformbetreiber ist zugleich ein sogenannter Programmaggregator, der selbstständig das Programmangebot zusammenstellt.

    Die Staatsverträge, Gesetze und Satzungen findet man hier:

    ALM (Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten) / Rechtsgrundlagen (siehe linke Spalte)
     
  5. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

    @mischobo

    Entavio ist nicht wegen des BkartA den Bach runtergegangen, sondern wegen mangelnder Marktakzeptanz. Das Selbe steht für die geplante Plattform HD+ zu befürchten. ;)

    @Manfred Z

    Du hast im Grundsatz Recht, daß es einem Programmveranstalter nach deutschem und EU-Recht überlassen bleibt, wie er sein Programm zu verbreiten gedenkt. Die Art der geplanten Finanzierung des Programms muß vor der Lizenzierung offengelegt werden, sie wird in der Lizenz festgeschrieben. Grundsätzlich ist die grundverschlüsselte Verbreitung nicht ausgeschlossen, solange programmbezogene Entgelte nicht anfallen. Erheben kann sie deshalb nie der Programmanbieter selbst, wenn er nicht als PayTV lizensiert ist. Das darf dann nur der Plattformbetreiber machen, da ja dessen Dienstleistung abgegolten werden soll. Du kannst in der Plattformsatzung nachlesen, welche Voraussetzungen der Plattformbetreiber erfüllen und welchen Bedingungen er sich hierfür unterwerfen muß. Unter anderem sind zukünftige Geldflüsse offenzulegen, die zwangsläufig in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht durchleuchtet werden. Der Wechsel von Astras offenem Netz zu einem nicht offenen Netz ist wohl so ganz problemunbehaftet nicht, über eine Marktakzeptanz reden wir hierbei noch nicht.
     
  6. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

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    AW: RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

    Aber nur weil:

    1) Die Programme analog (und unverschlüsselt) gesehen werden.
    2) Werden sie digital gesehen, ist das meist nur das Anhängsel eines vollwertigeren Angebots (z.B. KD Home), sind also automatisch mit dabei.

    Die Kabelbenutzer, die sich extra nur, damit sie RTL & co. digital im Kabel sehen können, einen Digitalempfänger angeschafft haben und auch noch eine monatliche Gebür dafür bezahlen, kann man wahrscheinlich an einer Hand abzählen.

    Was meinst Du damit? Technisat soll wieder von CI+ abkehren?

    Kartellrechtlich ist es im Gegensatz zu Entavio wohl kein Problem. Das ganz große Problem unserer Protagonisten ist der Markt, der nicht mitspielen wird.
     
  7. oli

    oli Platin Member

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    adam S
    AW: RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

    Neben Sendelizenzrechtlichen Problemen, wie Schüsselmann dies beschrieben hat, stellt sich für mich noch eine andere Frage. Ich bin mir da nicht ganz sicher. Aber die Privaten müssen ja neben dem Recht überhaupt zu senden auch die Senderechte an den einzelnen Filmen, Serien usw. haben. Hierbei wird ja definitiv ein Unterschied zwischen PayTV und FreeTV gemacht. Hat ein Sender der die FreeTV Rechte gekauft hat automatisch die PayTV Rechte? Auch ist durch die Beurteilung der Aufsichtsbehörde eindeutig geklärt PayTV/FreeTV oder kann es unter Umständen sein das ein Filmstudio meint den Privaten die Ausstrahlung eines bestimmten Programmes unter Einstweiligerverfügung untersagen zu müssen. ggf. wenn z.B. ein anderer "wirklicher" PayTV Sender die PayTV Rechte inne hat!? Wenn schlussendlich Gelder in die Kassen der Privaten fließen, was sie ja gesagt haben "Refinanzierung", hier kann schnell ein PayTV Vorwurf konstruiert werden. Ohne Grund reagieren die Privaten und Astra ja nicht so empfindlich beim Vorwurf PayTV.

    cu Oli
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2009
  8. Manfred Z

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    AW: RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

    Wieso? Wie kommst du da drauf?

    Ein Sender hat genau die Rechte, die vertraglich geregelt sind. Und die Details der Verträge stehen nicht in der Zeitung.

    Da hast seltsame Vorstellungen von Vertragsgestaltungen. Entweder hat ein Sender die Rechte oder nicht.

    Du scheinst überhaupt seltsame Vorstellungen über die Aktivitäten der Sender zu haben.

    Hier die Selbstdarstellung der RTL Group (Europa). Wenn du das gelesen hast, wirst du verstehen, dass RTL oder RTL 2 bei eingekauften Filmrechten nur Sublizenznehmer der RTL Group ist.

    Quelle: RTL Group - Profile

    Die Library von CLT-UFA: http://www.clt-ufa-international.com/SEARCH.asp?category=search

    Sonstiger Content: http://www.fremantlemedia.com/about-us/
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2009
  9. oli

    oli Platin Member

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    adam S
    AW: RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

    Ich glaube ich habs zu kompliziert geschrieben? Jedenfalls werden bestimmte Inhalte (von wem auch immer, egal wie man den Rechteinhabe nennt) unter verschieden aspekten Verkauft (hier meine ich das Recht den auch wie immer gearteten Inhalt zu senden). Nun passiert es das die Rechte sowohl an einen PayTV Sender und an einen FreeTV sender verkauft wird. Z.B. die Formel1 einmal an Sky und einmal an RTL. Ich weiß auch nicht was in den Verträgen genau steht!!! Sei es aber RTL hat das Recht gekauft die Formel1 nun im FreeTV (Werbefinanziert) zu senden, und Sky dieses als PayTV (Abonenntenfinaziert). Das ist fiktiv! Verletzt RTL nun die Rechte die Sky gekauft hat wenn sie vom Zuschauer Geld verlangt?

    cu Oli

    P.s. der nicht ganz Hochdeutsche Text, hat keinerlei Bezug auf das was ich geschrieben hatte?
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2009
  10. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

    Wer Rechte wann kauft, ist in der Sache egal. RTL darf gar keine programmbezogenen Entgelte verlangen, weil diese Berechtigung (im Gegensatz zu SKY) in der Sendelizenz nicht aufgeführt ist. RTL ist laut Lizenz ein werbefinanziertes Vollprogramm. Eine solche, ganz klare Unterscheidung macht der RstV sehr wohl. Das behindert eine verschlüsselte Verbreitung des RTL-Contents nicht, es dürfen (mit Ausnahme der Urheberrechtsentgelte) keine zusätzlichen, aus der Servicepauschale generierten Einnahmen an den Sender abfließen. Urheberrechtsentgelte fallen aber unabhängig von einer verschlüsselten Verbreitung an.