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RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. September 2009.

  1. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

    Nö , bei meiner Mutter gibts die nur analog, die GEZ Sender Digital und HD.
    Der waren die zusätzlichen digitalen GEZ Sender wichtig und die beiden GEZ HDs.

    Private schaut die eh nur extrem selten und Volksmusik mit ihren 72 Jahren zum Glück überhaupt gar nicht :D. Leider wählt sie die falsche Partei :(
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

    ... der Receiverhersteller aus Daun bietet als einer der ersten einen HD+ zertifizierten Receiver an.
    Dementsprechend ist auch die Zurückhaltung zum Thema HD+ der "Multimedia-Illustrierten" aus Daun.
    Bzgl. entavio sah das ganz anders aus ;)
     
  3. Schüsselmann

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    AW: RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

    Schwer vorstellbar, daß HD+ mehr als ein weiteres Fiasko werden wird, denn genau das wird ja weder in Betzdorf, München oder Daun entschieden... ;)
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

    ... warum wieder ein Fiasko ? Im Gegensatz zu entavio wurde bei HD+ das Kartellamt bislang nicht aktiv ;)
     
  5. Parabolicer

    Parabolicer Junior Member

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    AW: RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

    Es müssen nur an den richtigen Stellen die Kassen klingeln:eek:
     
  6. ElimGarak

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    AW: RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

    Wo? Bei RTLPRO7SAT1?:rolleyes:

    Wohl eher nicht, ich kenne jedenfalls niemanden der für
    diese Sender Abo Gebühren bezahlen würde!

    Warum sollte man auch dafür bezahlen Werbung sehen
    zu dürfen?

    Da werden die meisten wohl eher echtes Pay-TV (von
    Sky und/oder den KNBs) ergänzt durch DVD und
    Blu Ray bevorzugen.

    Arme Irre bei RTL, Pro7 und Co!:eek:
     
  7. Ralph66

    Ralph66 Silber Member

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    AW: RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

    also mir ist das alles egal mit HD+ ich bezal nicht noch dafür das ich mit Werbe unterbrechungen und Laufschriften genervt werde.
    Wenn ich das nicht mehr sehen kann ist mir das egal. Nachrichten gibts bei ARD u ZDF und Filme von der Blu Ray oder DVD.
    Wenn sie Dafür Geld haben wollen dann bitte ohne Werbung wärend des Films.
    Normalerweise dürfte es dann gar keine werbung geben.
    das ärgert mich auch bei Sky. Denn Pay TV hieß mal Fernsehn ohne werbung.
    und so sollte es auch wieder sein. Alles andere ist kein Pay TV im eigentlichen Sinne.
     
  8. Mangels

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    AW: RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

    RTL gehört zu den sogenanten Vollprogrammen. Somit hat der Sender durchaus einen öffentlichen Auftrag. Das hat dann natürlich auch direkten Bezug auf seine Sendelizenz.

    Ob sie nun im Kabel verschlüsselt werden oder nicht, ist eigentlich egal. Immerhin senden sie im Kabel analog. Somit ist RTL für jeden Kabelkunden empfangbar (wenn auch nicht in digitaler Form).
    Probleme würden sie dann bekommen, wenn analoge Programme im Kabel abgeschaltet werden würden. Dann dürften sie eigentlich in digitaler Form nicht mehr verschlüsselt werden um den Richtlinien des 2. Rundfunkstaatsvertrages gerecht zu werden.
    Tun sie das nicht, wären sie tatsächlich Pay-TV und auch kein Vollprogramm mehr, da sie die Grundversorgung nicht gewährleisten würden. Somit müssten sie tatsächlich ihre Sendelizenz abgeben, bzw. eine andere beantragen.
    Das Problem ist aber im Bereich DVB-T schon akut. Hier gibt es durchaus Gebiete, wo :
    1. Eine analoge Air-Übertragung nicht mehr vorhanden ist
    2. Kabelfernsehen nicht zur Verfügung steht
    3. Über DVB-T RTL nicht ausgestrahlt wird
    Hier sollte dann schon die Frage erlaubt sein, ob RTL noch den Status des Vollprogramms hat.
    Natürlich kann man jetzt sagen, dass man ja auch auf SAT ausweichen könne.
    Meiner Meinung nach definiert sich ein Vollprogramm aber auch dadurch, dass es auf den zur Verfügung stehenden Verbreitungsmöglichkeiten auch erhältlich ist.

    Gruss
    Mangels
     
  9. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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    AW: RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

    Das würde entsprechend dann auch für SAT gelten. Das SD Programm bleibt weiterhin frei empfangbar. Vermute mal, deshalb hat das Kartellamt auch bis jetzt nix unternommen.
     
  10. Manfred Z

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    AW: RTL: Keine "öffentliche Aufgabe"

    @Mangels,

    du behauptest hier Sachen, die ganz klar im Widerspruch zum Rundfunkstaatsvertrag (Fassung 12) stehen. Denn es gilt:

    1) Die Zulassung von RTL, SAT.1 und Co als Vollprogramm bezieht sich auf den Inhalt des Programms, aber nicht auf den Verbreitungsweg.

    2) In Deutschland kann ein kommerzieller Programmveranstalter (egal ob Voll-, Spartenprogramm oder Telemedien) nicht gezwungen werden, überall unverschlüsselt empfangen zu werden.

    3) Eine Finanzierung per Abonnement ist kommerziellen Programmveranstaltern ausdrücklich gestattet. Begriffe wie "Pay-TV" oder "Free-TV" bzw. entsprechende deutsche Begriffe gibt es im Rundfunkstaatsvertrag nicht.

    4) Die Ausstrahlung über Plattformbetriebe (mit Verschlüsselung) ist auf allen Verbreitungswegen erlaubt. Ein Plattformbetreiber (z.B. HDplus) ist vom Anbieter des technischen Übertragungsweges (z.B. SES-Astra) zu unterscheiden.

    5) Für Plattformbetriebe gibt es eine eigene Regulierung im RStV. Selbstverständlich dürfen diese eine Gebühr erheben. RTL selbst erhebt keine Gebühr vom Zuschauer.

    Zum Schluss: Wenn das ungesetzlich wäre, was RTL plant, müssten die Landesmedienanstalten und die Bundesnetzagentur einschreiten und das verhindern. Es geschieht aber das Gegenteil: Die Landesmedienanstalten begleiten das Vorhaben von RTL.

    Persönlich sehe ich die Absichten von RTL völlig emotionslos. Aber man sollte hier im Forum keine Mythen verbreiten.


    Nachtrag: Eins ist auch klar: Rein rechtlich gesehen hat der Zuschauer keinerlei Rechte an den ausgestrahlten Sendungen. Es kommt hier bei den privaten Programmveranstaltern auf das Fingerspitzengefühl an, auszuloten, wie weit sie gehen können. Wenn sie den Zuschauer zu sehr verprellen, werden sie die entsprechende Quittung erhalten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2009