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RTL kauft Sky Deutschland

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. Juni 2025.

  1. freiwild

    freiwild Senior Member

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    Das ist jetzt Haarspalterei. Es gibt einen gültigen und unterschriebenen Kaufvertrag. Nicht nur eine Absichtserklärung. Dieser enthält, wie bei Verträgen dieser Größenordnung üblich, eine Kartellklausel. An dieser kann der Vollzug des Kaufs prinzipiell scheitern. Falls der Vollzug des Verkaufs scheitern sollte, passieren Dinge, die in dieser Klausel geregelt sind. Aber selbst dann passiert nicht nichts.
     
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  2. Koelli

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    Oh, tut mir leid, dass du so hyper-hip sein musst, dass man ein gutes System nur aus Prinzip ablehnt, nur um nicht als altmodisch zu gelten
     
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  3. D-Box user

    D-Box user Institution

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    Keine Haarspalterei, denn ohne die kartellrechtliche Genehmigung nützt keine Unterschrift auf irgendeinem Vertrag
     
  4. azureus

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    Das soll jeder selber entscheiden aber TV Zeitschriften hab ich das letzte Mal Ende der 80er/Anfang 90er gesehen....
     
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  5. D-Box user

    D-Box user Institution

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    TV Zeitschriften gibts heute noch in Hülle und Fülle :LOL:
     
  6. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Und ich nutze sie täglich und habe dank Doppelseiten in zwei Minuten gesehen, ob heute was Gutes kommt.
    Mit EPG muss ich da viel länger blättern und Inhaltsangaben anklicken.
     
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  7. Le Chiffre

    Le Chiffre Platin Member

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    Also eine Absichtserklärung ist das sicher nicht mehr. Es ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag, der jedoch unter dem Vorbehalt der Kartellbehörden steht. Hier kann keiner der beiden Parteien einfach so mehr heraus.
     
  8. Bastel90

    Bastel90 Talk-König

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    Es ist ein Kaufvertrag unter Vorbehalt wo die Bedingung ist dass die Behörden diesem zustimmen müssen damit dieser gültig wird.
     
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  9. D-Box user

    D-Box user Institution

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    Doch, wenn die Kartellbehörden "nein" sagen. Dann ist er Vertrag nichts wert.
     
  10. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Es ist bestimmt irgendwo im Vertrag festgelegt, dass dieser erst gültig wird, wenn das Kartellamt dem Verkauf zugestimmt hat.
     
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