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Ritter der Dämonen

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von kinski2, 3. Juli 2004.

  1. Dietmar1968

    Dietmar1968 Neuling

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    AW: Ritter der Dämonen

    Sorry, aber ich liebe Ritter der Dämonen.
     
  2. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Ritter der Dämonen

    Der richtigkeit halber: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien heisst das mittlerweile :winken:
     
  3. Grauhaar

    Grauhaar Platin Member

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    AW: Ritter der Dämonen

    Der Film ist nie verboten wurden.
    Er kam damals als FSK 18 raus.
    Nach dem erscheinen hieß es, das dem Film die Beschlagnahme drohe.
    Dazu ließ es der Verleiher nicht kommen und zog von sich aus die ganzen Tapes wieder zurück.
    Man wollte die es nicht zu einem Verfahren kommen lassen.

    Ein typisches Beispiel dafür,wie sich große Verleihfirmen von der deutschen Zensur beeinflussen lassen.
    Sehr traurig,auch heute geht das Spiel mit anderen Filmen munter weiter.

    Wenn manche wüßten was in Deutschland verboten und geschnitten ist,würden viele anderst über den Jugend(bevormundungvonErwachsenen)schutz denken.
    Gerade bei FSK 18 Filmen oder Disney´s:mad:
     
  4. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Ritter der Dämonen


    Hmm soweit ich sehe (und es den Film nicht doppelt gibt)
    Ist der Film:

    Ritter der Dämonen
    CIC, Frankfurt
    BAnz. Nr. 82 vom 30.04.1996

    Auf dem Index der Bpjm. Das nur mal so am rande.
     
  5. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Ritter der Dämonen

    OFDB Infor zur DVD Fassung:
    Ritter der Dämonen



    Diese deutsche Fassung ist ungekürzt:


    Erscheinungsart: DVD
    Label: Universal
    EAN/UPC-Code: 5050582083224




    Freigabe: FSK 18
    Fassung indiziert? Ja
    Laufzeit: 88:04 Min.



    Bemerkungen:
    Bildformat: Widescreen 1,85:1 (Letterbox)
    Tonformat: Stereo (Deutsch, Englisch)
    Untertitel: keine

    Extras:
    - 20 Kapitel
    - Trailer zu weiteren Titeln

    Also doch indiziert ... :eek:
     
  6. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Ritter der Dämonen

    Hab ich oben doch auch geschrieben ;) Sogar aus einer Original Liste der Bundesprüfstelle raus Kopiert :winken: Ich war mir nur nicht sicher obs den Film nicht vielleicht doppelt gibt.
     
  7. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Ritter der Dämonen

    *Klug******modus aktiviert* :)

    Die von Dir zitierte Indizierung bezieht sich auf die alte VHS Veröffentlichung von CIC Video.
    Leider ist dass heute immer etwas wirr, was Indizierungen oder auch Beschlagnahmungen betrifft, da dass ganze immer an das Medium gebunden ist. Eine Indizierung eines Films auf VHS bedeutet also nicht unbedingt, dass der selbe Film auch auf DVD indiziert ist. Teilweise ist die auf DVD veröffentlichte Fassung im gegensatz zur VHS soger ungeschnitten, aber trotdem nicht indiziert. :eek:
    Ritter der Dämonen gibt es zweimal auf DVD. Die zweite Veröffentlichung ist die von mir oben zitierte und die offizielle. Es gibt aber noch ein qualitativ minderwertiges Bootleg, ebenfalls in Deutsch. Veröffentlicht wurde es unter dem Titel "Demon Knights" ... ist aber auch auf dem Index ... :D
     
  8. Ralf2001

    Ralf2001 Silber Member

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    AW: Ritter der Dämonen

    Aber nur dann, wenn die alte Indizierung (z.B. der VHS) inzwischen aufgehoben wurde (das kann man nach einer bestinmmten Anzahl von Jahren beantragen, ob dem stattgeben wird, ist dann eine andere Frage), ansonsten ist eine Fassung die im wesntlichen inhaltsgleich oder länger ist auch automatisch indiziert, da gibt´s gar kein Vertun.

    Natürlich dürfen indizierte Filme auch verkauft werden, nur eben nicht öffentlich ausgelegt bzw. beworben.
     
  9. whitman

    whitman Wasserfall

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    AW: Ritter der Dämonen

    Nach 10 Jahren kann eine vereinfachtes Verfahren zur Streichung beantragt werden. Nach 25 Jahren erfolgt automatisch die Streichung.

    Es gilt nur die Inhaltsgleichheit, dies gilt jedoch nicht für Verbote.

    whitman