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Ritter der Dämonen

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von kinski2, 3. Juli 2004.

  1. Tuvok

    Tuvok Silber Member

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    AW: Ritter der Dämonen

    also kann man
    Zombies unter kannibalen alle 10 jahren zur Neuprüfung vorlegen
    und die sind jetzt frei auf dvd erhältlich deswegen? ohne fsk prüfung
    wie geht das ?

    also ein indizierter Film kann nach 25 Jahren geprüft werden?
    das heißt
    das ding aus einer anderen welt ist noch jahre lange indiziert oder wie?

    wieso beschlagnahmt nur 10 Jahre? oder wie ist das?

    Wieso seit neuestem durchdie BpjM direkt einen Antrag
    wie war es früher?

    FSF was ist das?
    und Premiere muß so ein FSF anschreiben ob es Das Ding aus einer andern Welt uncut zeigen darf?

    wieso damals vor jahren ja heute nicht?
     
  2. KarlOtto

    KarlOtto Gold Member

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    AW: Ritter der Dämonen

    Ist das ein beschlagnahmter Film? Dann natürlich nicht. Da ist ja schon der Besitz problematisch. Den kann man natürlich uncut nicht zur Prüfung vorlegen. Da muss man erst die Beschlagnahmung aufheben lassen. Dazu muss man vor Gericht. Das versucht z.B. Marketing zur Zeit mit "Halloween 2"!

    Ja bis die 25 Jahre um sind!

    s.o. hatte über beschlagnahmte Filme nicht nachgedacht. Für die gilt diese Regelung natürlich nicht.

    Früher, also vor dem 01.04.2003 konnte die BPjM nicht selbst aktiv werden. Es wurde ein Antrag gestellt von irgendeiner Gruppierung, z.B. Geistlichen und dann wurde der Antrag geprüft und entweder wurde ein Film dann indiziert oder nicht. Seit der Änderung des Jugendschutzgesetzes kann die BPjM auch selbst den Antrag stellen.
    Dafür können aber einmal von der FSK freigegebene Filme nicht mehr indiziert werden, was jetzt dazu geführt hat, dass "The Punisher" uncut keine Freigabe von der FSK bekommen hat, weil man eben nicht verhindern wollte, dass er indiziert werden kann, somit lief er dann cut in den deutschen Kinos trotz FSK "keine Jugendfreigabe", ehemals FSK 18.
    Zum Glück besteht aber immer noch die Chance, dass der Film trotzdem uncut auf DVD veröffentlicht werden kann, wenn die SPIO/JK eine Bescheinigung über die strafrechtl. Unbedenklichkeit ausstellt. Solche Filme können dann aber indiziert werden.
    Solche Filme haben es dann aber schwer uncut im Fernsehen zu laufen. Da der Film keine FSK Freigabe hat gilt für diese Filme dann die gleiche Regelung, wie bei indizierten Filmen, es muss vorher ein Antrag bei der FSF gestellt werden.

    Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen. Der Unterschied zur FSK ist, dass man bei der FSF nicht jede Sendung vor der Ausstrahlung vorlegen muss. Sie ist eher ein Kontrollorgan und wird nur auf Antrag der Sender vorher aktiv. Ansonsten eben immer nur hinterher, also nachdem die Ausstrahlung erfolgt ist. Denn es gilt ja die Pressefreiheit, sprich ein Fernsehsender darf zeigen, was er will. Reicht ein Sender allerdings vorher einen Antrag ein, muss er sich auch dran halten, sonst wird die Strafe wesentlich höher, als wenn er vorher nicht gefragt hätte.

    Korrekt, aber nicht vor jeder Ausstrahlung, einmal einreichen reicht. Außer die Genehmigung wird zeitlich begrenzt.

    Das versteh ich jetzt nicht. Es war ja schon immer so. Kann es sein, dass "Das Ding aus einer anderen Welt" erst später indiziert wurde?
     
  3. whitman

    whitman Wasserfall

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    AW: Ritter der Dämonen

    Nein, der Besitz ist erlaubt, jedoch ist der Vertrieb verboten.

    Sofern Sie überhaupt erteilt wird. Ich weiß nur von Salo, gibt es noch andere Fälle?

    Kommt öfters mal vor (siehe From Dusk Till Dawn). Die BPJM wird erst nach der Kinoauswertung aktiv auf Hinweisen aktive (zumindest früher). Dadurch gab es dann schon länger die DVD oder der Film lief schon mal im Fernsehen. Bei Beschlagnahmungen kann es noch länger dauern. So wurde dieses Jahr ein 40 Jahre alter FIlm beschlagnahmt (Blood Feast).whitman
     
  4. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Ritter der Dämonen

    Also "Das Ding aus einer Anderen Welt" kam mal Uncut, weil er zu dem Zeitpunkt noch nicht indiziert war. Genauso verhhielt es sich mit den Strernen Truppen. 2 ausstrahlungen waren Uncut, dann wurder er Indiziert und er kam/kommt nur noch geschnitten.

    Eines muss ich mal noch los werden:

    Was er schreibt möchte ich nicht als Definitiv ansehen.... weil die einträge von normalen "Usern" gemacht werden. Wenn ich den Film jetzt als Cut eintragen würde.... hmm also da wirds für den Seitenbesucher schwerr zu entscheiden wer recht hat.
     
  5. Guybrush Threepwood

    Guybrush Threepwood Wasserfall

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    AW: Ritter der Dämonen

    in 2 1/2 Stunden gibt es die nächste Austrahlung von "Ritter der Dämonen"

    die Spannung steigt welche Version es sein wird :eek:
     
  6. kinski2

    kinski2 Gold Member

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    AW: Ritter der Dämonen

    und , weiß jemand welche Version in der Wiederholung gesendet wurde ?????
     
  7. Thunder2001

    Thunder2001 Silber Member

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    AW: Ritter der Dämonen

    Scheint uncut gelaufen zu sein. Mach grad eine DVD draus. Laufzeit 88 min.
     
  8. Tuvok

    Tuvok Silber Member

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    AW: Ritter der Dämonen

    wie können die Starship Troopers indizieren dazwischen
     
  9. Dietmar1968

    Dietmar1968 Neuling

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    AW: Ritter der Dämonen

    Die FSK hat mit dem Verbot von Filmen nichts zu tun. Die FSK ist lediglich dazu da, um den Film zu prüfen, für welches Alter dieser geeignet ist.

    Indiziert wird ein Film nur von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften.

    Für das Verbot, bzw. die Beschlagnahme und Einziehung ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Diese hat eine mögliche Beschlagnahme des Videofilms "Ritter der Dämonen" bereits angekündigt, worauf die Firma Warner oder Universal (weiss nicht mehr so genau) den Film von sich aus aus dem Verleih zurückgezogen hat.

    Auf DVD ist Ritter der Dämonen auf jeden Fall wieder ungekürzt zu haben.

    Dem würde ich nicht trauen. Ritter der Dämonen wäre mit Sicherheit, wie so viele andere Filme, in denen die Gewalt auch nur von Dämonen ausgeht (siehe Tanz der Teufel (ungeschnittene Fassung), Tanz der Dämonen (ungeschnittene Fassung) u.ä.) auch verboten worden.

    Filme werden sehr wohl ein zweites mal geprüft. Meistens geschieht das, wenn eine andere Filmgesellschaft den Film erneut auf den Markt schmeisst und es kann auch sein, dass diese neue Fassung verboten wird, obwohl die alte ungekürzte und eine weitere ungekürzte immer noch legal zu bekommen ist.

    Beispiel: Die Rükkehr der Zombies kam ungekürzt als DVD in die Videotheken und wurde beschlagnahmt. Seit Jahren gibts den Film aber auch ungekürzt auf Video und dieser ist nach wie vor legal zu haben.

    Zur Indizierung: Indizierte Filme und Ritter der Dämonen ist indiziert, dürfen im TV nur noch als geschnittene Fassung gezeigt werden.

    Filme ab 18, die nicht indiziert sind dürfen nach 23:00 Uhr ungekürzt gezeigt werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juni 2005
  10. Eifelquelle

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    AW: Ritter der Dämonen

    @ Dietmar1968
    Dir ist schon aufgefallen, das dieser Thread fast ein Jahr alt ist?