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Ritter der Dämonen

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von kinski2, 3. Juli 2004.

  1. Mysterykind

    Mysterykind Junior Member

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    AW: Ritter der Dämonen

    Hi,

    der Film lief definitive ungekürzt.


    Kind regarts


    Quelle:

    http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=106&vid=98903
     
  2. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Ritter der Dämonen

    @Mysterykind
    Ja das stimmt 100%. Ich habe den Film selbst gesehen!!!
    Ich kann nur sagen: "Weiter so 13thStreet"!!!!

    13thSteet wird aber auf jeden Fall nichts zahlen müssen.
    BPJM wird wahrscheinlich den Sender zuerst mal eine Abmahnung schicken.
    Bis jetzt hat Premiere noch nie was zahlen müssen, weil vermutlich geschlossene Benutzergruppe.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juli 2004
  3. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Ritter der Dämonen

    Also zur Info wie es abläuft: Die Landesmedienanstalt des Bundeslandes wo der Sender gemeldet ist kontrolliert Ständig das Programm jedes gemeldeten Senders.
    Nehmen wir mal Pro 7. Die sind bei der Landesmedienanst. Bayern gemeldet. Wenn nun Pro 7 einen Indizierten Film Zeigt verhängt Primär die Landesmedienastalt eine Strafe (anfangs Abmahnungen) zusätzlich wird die BPJM informiert und untersucht den Fall. Dann wird meist eine Geldstrafe ausgesprochen. Je nachdem wie schlimm der Film ist kann diese bis zu 500.000€ betragen. Bei weiteren Verstößen droht der Entzug der Sendelizens seitens der Landesmedienanstalt.

    Zu Ritter der Dämonen:
    Vielleicht hat 13th Street den Film neu bewerten lassen ?! Das wäre möglich.


    Ausstrahlung indizierter Filme im Fernsehen

    Die Ausstrahlung oder Weiterverbreitung von Filmen, die durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in die Indizierungsliste aufgenommen (indiziert) sind, im Fernsehen oder im Internet ist generell unzulässig. Ausnahmen können nach dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht mehr gestattet werden.Will ein Rundfunkveranstalter oder ein Internet-Anbieter einen indizierten Film ausstrahlen oder weiterverbreiten, muss er bei der Bundesprüfstelle einen Antrag auf Neubewertung (§ 4 Abs. 3 JMStV) stellen.

     
  4. kinski2

    kinski2 Gold Member

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    AW: Ritter der Dämonen

    ja,aber das bedeutet das der Film beim nächsten mal cut sein wird !!!!!!!!!!!!
     
  5. plam

    plam Senior Member

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    AW: Ritter der Dämonen

    der film ist doch aus der sicht der medienwächter gar nicht so extrem hart. universal hat damals den fehler begangen, und den streifen ohne prüfung in die videotheken gebracht. daraufhin hat die fsk doch rein aus trotz erstmal das verbot ausgesprochen.
    gemäß dem alten gewaltparagraphen geht die gewalt in diesem film schließlich von "dämonen" und somit nicht von menschen aus, und das war ( verstehen muss man das sicherlich nicht) aus sicht der prüfer unbedenklich. zwar wurde genau dieser gewaltparagraph inzwischen erweitert um den zusatz der menschenähnlichen gestalten (z.B. zombies) doch wird "ritter der dämonen" deshalb nicht nochmal neu geprüft- folglich wird der film wohl auch weiterhin uncut auf 13th street laufen. dennoch hut ab vor dem mut des senders, denn gerade die privaten legen gern selbst mal hand an und schneiden mehr als eigentlich nötig, um jeglichem ärger aus dem weg zu gehen.
     
  6. Tuvok

    Tuvok Silber Member

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    AW: Ritter der Dämonen

    wie kann ein Film der cut ist so viel ärger erzeugen?
    was ist mit hellraiser?
     
  7. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Ritter der Dämonen

    @Nappi16
    Wäre möglich! Aber FSK16???
     
  8. kinski2

    kinski2 Gold Member

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    AW: Ritter der Dämonen

    Ritter der Dämonen war auf Video ( FSK 18 ) nie cut gewesen. Universal hat damals den Film freiwillig vom Markt genommen um einer evlt Beschlagnahmung vorzubeugen. ( wäre keine gute Webung für ein Major Label )
    Den zweiten Kinofilm der Tales from the Crypt Reihe hat man dann direkt von Anfang an " gesäubert " ( Bordello of Blood )
    Alle Hellraiser Teile ( zumindest 1 , 2 und 3 ) sind bei uns nie ungeschnitten veröffentlicht worden. Weder im Kino , Video noch im TV waren sie uncut. ( DVD ist noch nicht veröffentlicht )
    Heutzutage geht aber wesentlich mehr ungeschnitten durch ( DVD ) als früher.
    Sicherlich eine Geldfrage derAnbieter , denn wer kauft sich gerne geschnittene DVD's für teueres Geld ( siehe Harry Potter 2 )
    Manchmal scheint sogar die FSK beide Augen zuzudrücken ( oder zu pennen )
    siehe : Wrong Turn , Final Destination 2 oder Undead ( die alle ein FSK 16 bekamen ) was selbst mir ein Kopfschütteln abverlangt.
     
  9. Tuvok

    Tuvok Silber Member

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    AW: Ritter der Dämonen

    hat nie ein Major Label einen uncut Film gehabt den sie nie zurückgezogen haben?
    Kann ja nicht sein das Ritter der Dämonen der einzige Film war, der cut ist, und den cic nicht schneiden ließ oder so und der dann wegen uncut zurückzog?

    Wann kommt Hellraiser 1 - 7?Wieso werden oder wurden die nie veröffentlicht?

    Es gibt doch fast jede DVD uncut

    Wenn ich denke, wie kann ein Undead ein FSK 16 kriegen, und Brain Dead verboten sein?
     
  10. KarlOtto

    KarlOtto Gold Member

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    AW: Ritter der Dämonen

    Also dann will ich mal ein paar Klarheiten beseitigen.

    Jeden Film kann man alle 10 Jahre zur Neuprüfung vorlegen lassen, dies geht deswegen, weil man davon ausgeht, dass sich die Sehgewohnheiten bis dahin geändert haben.
    Wird ein Film indiziert, kann er erst nach 25 Jahren neu geprüft werden, denn dann wird die Indizierung automatisch aufgehoben. Auf Antrag (seit neuestem auch durch die BpjM direkt) kann die Indizierung um weitere 25 Jahre verlängert werden.
    Ein Pay-TV Sender kann auf Antrag zwischen 23 und 6 Uhr indizierte Filme zeigen. Dieser Antrag muss im voraus bei der FSF gestellt werden.
    Auch Free-TV Sender können einen solchen Antrag stellen.
    Wird ein Antrag nicht vorher gestellt verhängt die zuständige Landesmedienanstalt Strafen. Das gilt auch bei jeder anderen Art eines Verstoßes.

    Ich hoffe damit sind alle Klarheiten beseitigt.