1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Ritter der Dämonen

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von kinski2, 3. Juli 2004.

  1. Tuvok

    Tuvok Silber Member

    Registriert seit:
    25. Februar 2001
    Beiträge:
    644
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    Anzeige
    AW: Ritter der Dämonen

    du willst uns doch nicht weis machen das irgendwer dem Sender Pro 7 die Sendelizenz wegnehmen kann, nur weil er einen indizierten Film sendet

    RTL 2 hat vor kurzem Hellraiser gesendet
    und lebt auch noch

    und da sind keine 2 Millionen € Strafe
    was war das für ein Film
    beweise
     
  2. kinski2

    kinski2 Gold Member

    Registriert seit:
    27. Januar 2002
    Beiträge:
    1.010
    Zustimmungen:
    46
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Ritter der Dämonen

    Hellraiser ist aber auch geschnitten worden.
     
  3. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

    Registriert seit:
    4. Januar 2004
    Beiträge:
    6.661
    Zustimmungen:
    399
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    N/A
    AW: Ritter der Dämonen

    Doch will ich dir weis machen, wie schon geschrieben, wenn ich den Artikel im Spiegel wiederfinde Scanne ich es ein. Nur da ich das Jahr nicht mehr genau kenne dauert das. Es dürfte nämlich so um 1990 gewesen sein in den Ersten Jahren von Pro 7.

    Und auf RTL war Hellraiser geschnitten. Deswegen leben sie noch.

    Aber zur Info: Die Geldbuße seitens der BPJM beträgt "nur" noch 500.000 €.

    Dannach liegen weitere Strafen im Ermessen der Landesmedienanstalten. Diese dürfen/sollen wenn dieser Fehler mit Indizierten Filmen zu Oft passiert dem betroffenen Sender die Sendelizen entziehen.
     
  4. TheGood

    TheGood Board Ikone

    Registriert seit:
    4. Juli 2001
    Beiträge:
    4.177
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Ritter der Dämonen

    und ich hab bei dem film gleich weitergeschaltet weil ich davon ausging dass er geschnitten war. so ne ******** :(
     
  5. kinski2

    kinski2 Gold Member

    Registriert seit:
    27. Januar 2002
    Beiträge:
    1.010
    Zustimmungen:
    46
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Ritter der Dämonen

    manchmal hat man halt Glück , so lief bei Premiere vor ein paar Jahren John Carpenters " Ding aus einer anderen Welt " auch ungeschnitten und in 1:2,35
    Widescreen. Die Wiederholungen die nun laufen sind auch wieder verstümmelt.
     
  6. Tuvok

    Tuvok Silber Member

    Registriert seit:
    25. Februar 2001
    Beiträge:
    644
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    AW: Ritter der Dämonen

    ja hellraiser war um 44 Szenen geschnitten

    http://schnittberichte.com/

    was ist das mit den 500.000 € wer bestimmt das
    das kann ja ncith sein

    und vor ein paar Jahren ist mir egal
    da muß es doch heute auch gehen oder?
     
  7. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

    Registriert seit:
    4. Januar 2004
    Beiträge:
    6.661
    Zustimmungen:
    399
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    N/A
    AW: Ritter der Dämonen

    Ähm du kannst Lesen oder !? Die 500.000€ Geldbuße sind seitens der BPJM. Also nun Rate mal werd das bestimmt !?

    Na na... das könnte doch nicht etwa die BPJM sein oder !? Aber oh Wunder sie ist es.

    Und die 500.000€ werden bei groben Verstößen verhäng. d.H wenn ein Indizierter Film völlig Uncut läuft. Wenn er teils geschnitten ist aber trotzdem zu Hart für FSK 18 ist muss der Sender weniger blechen.

    @Tuvok direkt: Sag nicht immer "Das kann ja nicht sein" oder Quelle !?. Es ist mehr möglich als DU sir vorstellen kannst. Und ich denk mir das was ich schreibe auch nicht einfach aus ! Das stammt alles ausm Internet oder "Printmedien" Nur Printmedien kann ich schlecht einscannen, weil ich einfach zu Faul bin da in den Alten Heften zu wühlen :rolleyes:


    Hier der BPJM auszug.
    zu Finden bei http://www.bundespruefstelle.de
    Rechtsfolgen der Indizierung bei Telemedien



    Angebote, die in die Teile B und D der Liste nach § 18 JuSchG (s. o.) aufgenommen worden sind, sind unzulässig (§ 4 Abs. 1 JMStV). Werbung für diese Angebote ist ebenfalls unzulässig (§ 6 Abs. 1 JMStV).



    Angebote, die in die Teile A und C der Liste nach § 18 JuSchG (s. o.) aufgenommen sind oder mit einem in diese Liste aufgenommenen Werk ganz oder im wesentlichen inhaltsgleich sind, sind ebenfalls unzulässig (§ 4 Abs. 2 JMStV). Allerdings sind sie dann zulässig, wenn von Seiten des Anbieters sicher gestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (so genannte „geschlossene Benutzergruppen”, § 4 Abs. 2, Satz 2 JMStV).

    Werbung für diese Angebote ist nach den selben Grundsätzen zu behandeln: Sie ist also grundsätzlich unzulässig (§ 6 Abs. 1 JMStV), es sei denn, dass sie von Seiten des Anbieters so dargeboten wird, dass sie nur Erwachsenen zugänglich ist.



    Die Liste der jugendgefährdenden Medien darf generell nicht zum Zwecke der Werbung verbreitet oder zugänglich gemacht werden (§ 6 Abs. 1 Satz 2 JMStV). Dies gilt auch dann, wenn durch technische Vorkehrungen sicher gestellt werden könnte, dass sie ausschließlich in die Hände von Erwachsenen gelangt.

    Darüber hinaus darf bei Werbung in geschlossenen Benutzergruppen grundsätzlich nicht darauf hingewiesen werden, dass ein Verfahren zur Aufnahme eines Angebotes oder eines inhaltsgleichen Trägermediums in die Liste nach § 18 JuSchG anhängig oder anhängig gewesen ist (§ 6 Abs. 1 Satz 3 JMStV).



    Wer gegen diese Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit sowohl im Falle des vorsätzlichen als auch des fahrlässigen Handelns und kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 € belegt werden.
     
  8. Tuvok

    Tuvok Silber Member

    Registriert seit:
    25. Februar 2001
    Beiträge:
    644
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    AW: Ritter der Dämonen

    du willst mir erzählen
    bpjm die Berhörde geht zu Pro 7 und sage
    He Jungs, das ist nicht du haben gesendet, Ding aus Welt von woanders uncut
    Hausfrau von sehr müde haben gesehen Russel von Kurt mit Monster voll Blut
    du müssen zahlen 500.000 € damit schef von Bpjm haben Geld für benzin von ferrari
    und frau für Lippizzanerhengste heu.

    bitte wie sollen die bpjm das machen
    die können doch nicht von einem sender ne strafe verlangen geht doch nicth
    also wenn ich schef von sender bin schmeiße ich die raus
    ausserdem haben die ja keine beweise
    es esistieren außerdem immer längere fassungen
    und um 23.00 oder so kann ich senden was ich will

    wenn sich der kirchen leo an******t ist er selber schuld.
    und wir abonenten müssen büsen
     
  9. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

    Registriert seit:
    5. November 2002
    Beiträge:
    7.732
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Ritter der Dämonen

    @Tuvok
    So läuft es ab:

    BPJM verhängt Geldbuße gegen einen Sender. Und wenn dieser nicht zahlt, dann kommt der Gerichtsvollstrecker und nimmt sich das Geld.

    Wenn BPJM keine Beweise haben, dann machen die auch nichts. Aber meistens hat BPJM Beweise.

    Außerdem müssen die Sender mit BPJM kooperieren, sonst wird schnell Sendelizenz entzogen und das war's!
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juli 2004
  10. kinski2

    kinski2 Gold Member

    Registriert seit:
    27. Januar 2002
    Beiträge:
    1.010
    Zustimmungen:
    46
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Ritter der Dämonen

    Lord Dragon hat recht!!! Einige Sender mussten schon tief in die Tasche greifen und die Behörden verstehen da keinen Spass. In den letztn Jahren ist es noch viel strenger geworden. ( wegen der Amokläufe usw )
    In den 80ern hat RTL zB sogar einen damals Beschlagtnahmten Film gesendet ( Geisterschiff der reitenden Leichen ) Ich glaube die hatten damals schon mächtig Ärger und wenn das heute passieren würde....................