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Richterbund will Gesetz gegen Hass im Netz nachbessern

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. Juni 2019.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    Hass ist eine Emotion, soll die bestraft werden?
    Wir haben den Tatbestand der Beleidigung, der Volksverhetzung. Völlig ausreichend.
     
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  2. DarkWorld

    DarkWorld Silber Member

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    Wenn ich etwas ins Netz stelle muss ich damit rechnen, dass Leute meine Beiträge bewerten und etwas nicht mögen, wie du offensichtlich meinen Beitrag nicht.
    Wenn Leute dabei eine Grenze überschreiten (welche noch nicht mal genau definiert ist) kann ich sie blocken, genau so wie wir beide das jetzt theoretisch machen könnten um uns aus dem Weg zu gehen.
    Wenn ich mit den Reaktionen nicht umgehen kann, darf ich solche Plattformen eben nicht benutzen.
    Schon mal darüber nachegedacht oder möchtest du lieber, dass alles negative gefiltert und strafrechtlich verfolgt wird, damit die Leute in ihrer wunderschönen bunten Blase fliegen können?
    Mal davon abgesehen, dass es in unserem Land wichtigere Dinge gibt, als unsere Justiz mit „Hass“Beiträgen zu beschäftigen.
     
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  3. NFS

    NFS Institution

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    Sag das mal dem Gesetzgeber!
    Leider darf ich keine Attribute hinzufügen, da sonst der Beitrag gelöscht werden muß.
     
  4. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Vollkommen richtig, zumal "Hass" nicht verboten ist, solange man sich nicht im strafbaren Rahmen wie beispielsweise der Beleidigung bewegt. Das zu bewerten ist Aufgabe der Justiz/Gerichte und nicht von selbsternannten "Wächtern".
     
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  5. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Wäre doch lustig und gar nicht verkehrt, wenn Fratzenbuch sich selber abschaltet, weil z.b. der Betreiber damit keine Kohle mehr verdient.
     
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  6. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Und dann?
     
  7. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Dann kommt beim Aufrufen der Seite -> Facebook – Anmelden oder Registrieren folgende Fehlermeldung:

     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Und dann?

    Gibt's kein Netz mehr, oder wie?
     
  9. Kai F. Lahmann

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    Das Problem ist, dass bei Beleidigungen in sozialen Netzwerken neben der Bewertung und der Strafe noch eine dritte Komponente dazu kommt: Eine mündliche Beleidigung ist vorbei, wenn der Satz beendet wurde; eine schriftliche steht da weiter für jeden zum nachlesen. Insofern gilt es vor der Strafe erstmal überhaupt die "Tat zu beenden" – selbiges darf und soll auch in anderen Fällen durchaus jeder tun, ohne dass ein Gericht vorher die eindeutige Strafbarkeit festgestellt hat.

    Und gerade diese Geschwindigkeit ist das entscheidende in sozialen Netzwerken: Einerseits kann und wird manch ein Beitrag sehr schnell von vielen "Gesinnungsgenossen" geteilt oder führt zu zahlreichen Folge-Beleidigungen auf beiden Seiten; andererseits sind viele Beiträge nach kürzester Zeit "unter Datenmüll vergraben".
     
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  10. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    Genau das ist der Punkt, dass die mit nur einem Beitrag gestarteten Hass- und Diffamierungsprozesse durch nichts zurückgedreht werden können, auch nicht durch juristische Ahndungen der Urheber.
    Deshalb bin ich für Abmahnungen und Sperrungen der entspr. Plattformen, zeitlich oder auch auch Dauer.