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Richter: "Emails vergleichbar mit geschlossenem Briefumschlag"

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von solid2000, 15. September 2006.

  1. solid2000

    solid2000 Lexikon

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    AW: Richter: "Emails vergleichbar mit geschlossenem Briefumschlag"

    Gibt auch zentrale Verschlüsselungsgateways für Firmen. Vorteil, dann brauchen sich die Mitarbeiter auch keinen Kopf mehr um Ver/entschlüsselung machen. ;)
     
  2. stefan18

    stefan18 Senior Member

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    AW: Richter: "Emails vergleichbar mit geschlossenem Briefumschlag"

    Also bei mir wandern nicht ständig e-mails von fremden durch meinen Rechner!
    Von daher ist verschlüsslung hin oder her,eine e-mail natürlich mit nem Brief gleichzusetzen.
    Wenn ein Brief der nicht an dich gerichtet ist,in dienem Briefkasten landet is der auch nicht verschlüsselt.Bist du dann der meinung du darfst mit dem Inhalt des Briefes machen was du willst?
    Is bei nem Brief imho das selbe.
     
  3. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Richter: "Emails vergleichbar mit geschlossenem Briefumschlag"

    Ach was, die Idee dahinter ist doch ganz einfach: Wenn ich solid erpresse per E-Mail und aus Dummheit deine Mail-Adresse angebe, dann bin ich geschützt, weil du die Mail nicht veröffentlichen darfst. Und da scheinbar nur noch Vollidíoten bei den Behörden arbeiten, müssen die sich durch solche Gerichtsbeschlüsse absichern.

    So einfach ist das.
     
  4. solid2000

    solid2000 Lexikon

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    AW: Richter: "Emails vergleichbar mit geschlossenem Briefumschlag"

    Mir geht es nicht darum was man damit macht.

    Mir geht es um die fachlich völlig falsche Begründung des Richters das Emails generell mit Briefen in Umschlägen gleichzusetzen sind.

    Bei Briefen mit Umschlägen kann der Postbote den Brief nicht lesen!

    Bei unverschlüsselten Emails kann der "Postbote" (z.B. die beteiligten SMTP Server die die Email transportieren) _jederzeit_ die Emails ohne Probleme mitlesen. Der Empfänger merkt nichts davon. Daher sind unverschlüsselte Emails "generell" als Postkarten anzusehen!
     
  5. stefan18

    stefan18 Senior Member

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    AW: Richter: "Emails vergleichbar mit geschlossenem Briefumschlag"

    Du bist der meinung Postboten können nicht lesen? ^^

    Postbote öffnet Brief,liest inhalt,steckt brief in neuen umschlag! Fertig!

    Tatsache ist das e-mails genauso wie Telefonate keine verschlüsslung brauchen,um klarzustellen das der inhalt nicht öffentlich ist.

    Also ich find die Begründung vollkomen richtig.
     
  6. Ron Hunter

    Ron Hunter Senior Member

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    AW: Richter: "Emails vergleichbar mit geschlossenem Briefumschlag"

    Ich glaube, hier wird versucht, die Stellungnahme des Richters zu vergewaltigen.
    Der Richter hat nicht gesagt, dass die E-Mail einem verschlossenen Brief ähnelt, oder dass er analytisch eine E-Mail als verschlossenen Brief beschreiben würde,
    sondern dass E-Mails rechtlich genauso anzusehen sind wie verschlossene Briefe,
    und das hat Konsequenzen dafür, was man mit E-Mails machen darf und was nicht.

    Es geht überhaupt nicht darum, wie der Richter sich eine E-Mail plastisch vorstellt, sondern um den rechtlichen Schutz einer E-Mail, den er - m. E. völlig zurecht - genauso interpretiert wie den eines Briefes. Eine E-Mail hat nunmal niemand einfach so mitzulesen, genausowenig wie einen Brief, auch dann nicht, wenn es dem Serverbetreiber mal eben technisch möglich ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. September 2006
  7. solid2000

    solid2000 Lexikon

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    AW: Richter: "Emails vergleichbar mit geschlossenem Briefumschlag"

    Ich mach aber generell Siegel auf meine Postbriefumschläge. :D
     
  8. J Wilson

    J Wilson Foren-Gott

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    Der gerät
    AW: Richter: "Emails vergleichbar mit geschlossenem Briefumschlag"



    Und schreibt den Absender und Adressierten wieder drauf? Also, Telefonate werden aber auch abgehört und das nicht selten...
     
  9. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Richter: "Emails vergleichbar mit geschlossenem Briefumschlag"

    Da würde ich unverschlüsselte E-Mails aber eher als nicht zugeklebte Briefe ansehen. Dürfte man die lesen? Ich weiss es nicht.
     
  10. Worldwide

    Worldwide Guest

    AW: Richter: "Emails vergleichbar mit geschlossenem Briefumschlag"

    Aber grds. ist dennoch die Email mit einer Postkarte zu vergleichen. Ich möchte nicht, dass meine Postkarten von fremden Personen gelesen werden können, genauso möchte ich es auch bei Emails nicht.
    Dass das Lesen von Postkarten für fremde Personen leichter ist als das von Emails denke ich auch nicht. Ich könnte keinen fremden Postkarten lesen, weil ich nicht bei der Post arbeiten und somit keinen Zugang dazu habe. Auch kann ich keine fremden Emails lesen,weil ich mich in diesem Bereich nicht auskenne und somit nicht die nötigen Programme habe. Aber ich denke sogar, dass es für mich schwierigen sein dürfte, fremde Postkarten zu lesen, als über Internet an die Informationen und nötigen Programme zum Zugriff auf fremde Emails zu gelangen.
    Mithin sehe ich die (unverschlüsselte) Email als Postkarte an.
    Eine Bestrafung wünsche ich mir gleichwohl natürlich für die Person, die Emails oder Postkarten unbefugt lesen, da es nicht auf die Art der Versendung ankommt. Wenn die Email oder die Postkarte an einen bestimmten Empfänger gerichtet ist, hat jeder andere davon auszugehen, dass der Versender es nicht möchte, dass die Nachricht unbefugte lesen!