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Reichweite: Terrestrisches Fernsehen mit Einbußen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. September 2016.

  1. Redheat21

    Redheat21 Foren-Gott

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    Interessiert nur den BGH nicht. Solange ARD und ZDF verfügbar sind. Selbst wenn im Haus ausländische Mitbürger wohnen interessiert nicht mehr wenn eine schnelle Internetverbindung verfügbar ist.
     
  2. Martyn

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    Als Mindestreferenz gilt aber immer noch das Analoge Kabelfernsehen.
     
  3. NFS

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    Private überwiegend verschlüsselt, ersatzlose Streichung von Senderstandorten in Überlappungszonen - ja, das sind Gründe!
    Für Sat gibt es noch eine Schonfrist. Mal abwarten, ob die zum Nachdenken genutzt wird...
    Noch.
    Noch.
    Oje, wer hat da die letzten Jahre verschlafen?
     
    Onkelhenry gefällt das.
  4. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Die Realität ist eine andere. Artikel 5 regelt sehr klar, dass du Satelliten-Empfang haben darfst, wenn du das wirklich dringend möchtest. Aber dein Vermieter ist nicht gezwungen, dir alle gewünschten Programme auf einem silbernen Tablett zu servieren. :rolleyes:

    Wenn du eine Satelliten-Antenne haben willst, stellt sich die Geldfrage: Wer zahlt was? Der Vermieter möchte natürlich keinen Schüssel-Wildwuchs. Nach der Rechtsprechung ist das ein berechtigtes Vermieter-Interesse: Gemeinschafts-Antennen haben eindeutig Vorrang.

    Aber bezahlen will das niemand: Du nicht, dein Vermieter nicht, deine Nachbarn nicht. Und wenn das ein Denkmal-geschütztes Haus ist, kann es Auflagen geben, die das Satelliten-Vergnügen richtig teuer machen.

    Du hast folgendes verwechselt: Was ARD und ZDF anbetrifft, so ist der Vermieter verpflichtet, dir ein ortsübliches Antennen-Signal in die Wohnung zu schicken - und zwar auf seine Kosten. Alternativ darf er dir den Anschluss an das örtliche Kabelnetz anbieten.

    Liefert der Vermieter den neuen Freenet-Mux in deine Wohnung, hat er seine Schuldigkeit getan.

    Willst du mehr, musst du selbst aktiv werden - und die Kosten übernehmen.

    Hast du kein Geld, hast du Pech. :p

    Das Märchen vom Verweis auf das Internet liest man gelegentlich in den Postings von Kabel-Lobbyisten und anderen, kabel-begeisterten Power Usern, wie zum Beispiel in den Beiträgen von unserem Freund Mischobo. Dazu gibt es aber keine Rechtsprechung auf BGH-Ebene.

    Wenn es sowas gäbe, dann wüssten wir das. Schließlich sind wir das größte Forum Deutschlands, das sich mit diesen Themen beschäftigt. :winken:

    Also ist es ein Märchen.

    Wie so oft geht es bei Mietstreitigkeiten um Geld. Du willst eine schicke Satelliten-Antenne haben, aber dein Vermieter will sie nicht bezahlen.

    Bei mir ist die Sache ganz einfach: ich habe alle meine Antennen selbst bezahlt. :cool:

    Da diskutiere ich mit keinem drüber, das tue ich einfach. Wenn ich eine Leistung haben will, dann bezahle ich auch dafür.

    Als ich noch (mehrere) Satelliten-Antennen auf dem Südbalkon einer Mietwohnung herum stehen hatte, habe ich selbstverständlich alle Nachbarn, die das wollten, kostenlos mit angeschlossenen. Da gab's keine Diskussionen über Geld. Ich hab das bezahlt - und fertig.

    Wenn dir DVB-T reicht, dann ist es doch gut. Aber tue nicht so, als seiest du das Opfer und müßtest dich irgendwelchen Verboten unterwerfen. Das ist definitiv falsch.

    Die Bundesrepublik Deutschland ist ein freies Land, und du hast das Recht, dich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegen auch die Antennen, die du brauchst, diesem Schutz.

    Allerdings geht das Interesse des Hausbesitzers an einem ungestörten optischen Eindruck vor, wenn du das von dir geltend gemachte Informationsinteresse genausogut mit einem Kabelanschluss befriedigen kannst.

    Deshalb ist meine Empfehlung, ein solches Informationsinteresse vorzutragen, was eben nicht mit einem Kabelanschluss befriedigt werden kann. :eek:

    Wenn es objektiv keinen Kabelanschluss gibt, hat sich dieser Punkt eh erledigt.

    Ich will zum Beispiel eine Vielzahl ausländischer Nachrichtensender sehen, darunter auch das legendäre Fox News. Zur Nutzung gehört auch eine schnelle Umschaltmöglichkeit, die mit einer modernen Dreambox (zum Beispiel mit der 820 HD) deutlich unter einer Sekunde liegt.

    Was soll der Vermieter dagegen sagen? Gar nichts, denn ich setze nur das um, was in der Verfassung steht. Ich darf das. :cool:
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Genau das ist aber nicht der Fall sonst gäbe es keine Urteile die für den Vermieter gesprochen wurden!
    Sicher, nur durchsetzen kannst Du es eben nicht!
     
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  6. wegra

    wegra Gold Member

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    das funktioniert in köln ja gut. bei uns gibt´s halt die öffies und da sollen ja auch bei dvb-t2 auch nicht alle dritten programme drin sein. und warum soll man für die privatsender auch noch blechen?
     
  7. Redheat21

    Redheat21 Foren-Gott

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    @Medienmogul Was soll mir der Roman jetzt sagen. Alles gut und schön nur verboten bleibt verboten bei uns. Ein Nachbar ist im letzten Jahr mit einer Klage gescheitert. Eine Weiterleitung zum BGH wurde verworfen da der BGH das schon entschieden hat.
     
  8. Watz

    Watz Gold Member

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    Ich lese hier fast nur PR-Bullshit ;-(.
    Das neue DVB-T ist verschlüsselt, teuer und inkompatibel zur bestehenden Hardware.
    Im übrigen wurde vergessen, auf welchen 2ten Zuspielweg TV noch empfangen wird.
    Haushalte haben viele Geräte ...
    Eine verfälschte Statistik ist hier das Ergebnis.
    Offensichtlich soll für DVB-T2 eine Erfolgreiche Zukunft gezeichnet werden ...
    ... SpinDr, GreenWashing etc.
     
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