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Regierung schafft Störerhaftung im dritten Anlauf ab

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. April 2017.

  1. kingbecher

    kingbecher Platin Member

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    @suniboy

    Meiner Meinung nach:
    Siehe selber was aus dem Fall Redtube geworden ist.. Wieso würden die Anwalte nicht wie in anderen Ländern wegen Sittenwidrige Ausnutzung ihrer Rechte gegen Nachteile von Opfern verklagt ?

    Die haben doch das freie Haus und können sich alles erlauben so lange es kein Papier dazu gibt..

    Alle Mittäter und Rechtsanwälte hatten verklagt werden sollen (speziell der GLAD II Software Hersteller) und damit min 20 Jahre in den Bau ..
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. April 2017
    Gorcon und suniboy gefällt das.
  2. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ich denke man sollte den Spieß umdrehen und die ganze Störerhaftung dahingehend neu fassen, wonach Rechteinhaber zivilrechtlich(!!) ihre Forderungen stellen sollen -d.h. keine Straftat mehr und ohne jegliche Amtshilfe (wie es ja jetzt Dank der rechtlichen Situation ist). Peng, und schon sind alle weg und es herrscht endlich mal Ruhe im Karton.

    Denn Rechte schön und gut, aber die jetzigen rechtliche Lage wird ja ausschließlich nur zum Missbrauch genutzt -d.h. über den "Straftatbestand" holt man sich lediglich die Namen der Leute um sich mit ihnen danach "gütlich" (alias $$) zu einigen. Eine Strafverfolgung ist also von Anfang an NIE erwünscht gewesen...:mad:
     
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  3. kingbecher

    kingbecher Platin Member

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    @suniboy
    Ich finde deinen Vorschlag gut...
    Meiner meinung nach sollte verboten werden das Rechtsanwälte mittlerweile Verträge mit Musikern / Verläge machen dürfen..

    Aber die Politk ist derzeit mit anderem Zeugs beschäftigt..
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Die verdienen da auch dran!
     
  5. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    Das Zeugnisverweigerungsrecht hat man nur bei Strafprozessen. Da kannst Du als Beschuldigter komplett zumachen und die Polizei, StA und Gericht "verarschen", wie Du willst. Beim Zivilprozess muss man alles erklären können und der Richter muss die Aussage als "wahr" schlucken. Wenn Du lügst oder die nicht lügst, musst Du das richtig machen.

    Und ja, Du musst sogar Deine Frau u. U. belasten...außer Du findest eine dritte Person, auf die Du alles schieben kannst.