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Regierung schafft Störerhaftung im dritten Anlauf ab

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. April 2017.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Die sogenannte Störerhaftung wurde von vielen Experten als wichtiger Grund für die schleppende Ausweitung des offenen WLAN-Netzes in Deutschland angesehen. Mit der dritten Änderung des WLAN-Gesetzes will die Bundesregierung diese Hürde nun abbauen.

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  2. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ich verstehe das ganze nicht! Schon jetzt gibt es viele öffentliche Hotspots wo man OHNE Anmeldung und OHNE Passwort surfen kann. Man muss lediglich die AGBs akzeptieren und zack ist man ins Internet, Beispiele hierfür: Media Markt, Saturn, Kaufhof usw. Wieso gibt es die, wo doch alle angeblich belangt werden könnten?
     
  3. kingbecher

    kingbecher Platin Member

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    @suniboy
    Ich denke da haftet ein VPN Anbieter..

    Das Freifunk Projekt surft unter einem Schwedischen VPN..
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Naja, aber wichtig ist doch was hinten raus kommt. Dann sollen das halt alle über schwedische oder nigerianische oder sonstwelchen VPNs machen -Hauptsache man ist drin...:cool:
     
  5. kingbecher

    kingbecher Platin Member

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    @suniboy

    Es gibt in Deutschland im Internet leider noch gesetzt wie im Neuland..

    Viele VPN anbieter werden bei druck von der Behörde weich und lassen auch mal die IP Adressen der Nutzer auftauchen.. Siehe Fall vom Anonymous und VPN Anbieter HideMyASS
     
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Na die ganze deutsche "Störerhaftung" basiert doch im Kern nach dem Motto -"Die letzten beißen die Hunde". Insofern ist es doch schon jetzt unerheblich wer über welchen VPN surft, denn im Fall Media Markt ist die Möglichkeit von illegallen Sachen gegeben und somit hätte die ganze Abmahnindustrie schon mal eine ganz gute Beklagte....:cool:
     
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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    @kingbecher

    Es gab übrigens ein sehr interessantes Urteil aus den letzten Tagen -Die Kinder einer Familie hatten was illegal runtergeladen, das Gericht wollte wissen welches Kind genau das war. Die Familie berief sich dabei zurecht auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht (ist eigentlich genial) wonach man einen nahen Familienangehörigen nicht belasten muss -aber das Gericht sah es getreu nach dem Motto "Den letzten beißen die Hunde" ganz anders und meinte sinngemäß "Dann eben nicht, dann müßt ihr halt dafür aufkommen". :(
     
  8. kingbecher

    kingbecher Platin Member

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    @suniboy

    Diese Urteile sind echt der Hammer.. Da wird sogar ein Familiärischer Krieg provoziert.
    Letztens gabs doch auch ein Urteil wegen einer Lebensgefährtin die ihren Mann "vor die Hunde" bringen sollte und sich geweigert hat. Dort wurde dan im Sinne " Familie vor materiellen Güter" gehandelt und sie freigesprochen..


    Das lächerlich ist ja es wird so gewertet als würde man hingehen den Film klauen oder kaufen etc... Dann geht man hin und nimmt einen Datei von der Quelle hochladet die es vorher nicht gab. Obwohl es schon andere Tausende runtergeladen haben.
    Wahrscheinlich haben sogar die Abmahnanwälte selber den Film hochgeladen und sind Server im Tauschnetzwerk Torrent..

    Das sollte man mal nachkommen wer da eigentliche Hochlader ist und nicht wer mitmacht..
     
    suniboy gefällt das.
  9. Gorcon

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    Wer für soetwas noch immer P2P Netzwerke nutzt istz selbst schuld wenn sie ihn erwischen und natürlich sind die Abmahnanwälte da selbst involviert, den gehört die Zulassung entzogen!
     
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    So ist es! Und eine Doppel-Moral ohne gleichen -entweder gilt EIN Zeugnisverweigerungsrecht oder halt nicht. Aber so.... von Fall zu Fall....ist eine Bananenrepublik und Handlanger dubiöser Anwälte....:mad: