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Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Fliewatüüt, 18. April 2015.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Und ich hatte dir ja geantwortet: Der, der ihn bestellt!



    Und wieso muß der eine Dieb für den anderen aufkommen? :D
     
  2. atomino63

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Das ist ja fürchterlich und abschreckend.

    Ein besseres Parfüm, paar Schuhe, ne Bohrmaschine, ne Mischbatterie, paar CDs, ne Grafikkarte... ach du bist clever genug dir selbst etwas auszusuchen. Halt dich nicht immer an den Kaugummis und der Cola fest. Um diese Diebe aus dem Kindergarten und Vorschulalter wird es auch bei dem Fahrverbot nicht wirklich gehen

    Weshalb bist du da übrigens durcheinander? Ich habe noch nie einen Händler um Hundert Euro für ein paar Kaugummis bereichert, ich war so frei und habe die einfach regulär bezahlt. Kaum zu glauben aber diese Möglichkeit besteht tatsächlich.

    Du unterliegst auch noch immer einem Denkfehler. Die hundert Euro bekommt auch derjenige, welcher den Langfinger erwischt hat, dass ist nicht unbedingt der Händler selbst. Es ist somit keine Strafe, sondern besten Falls Lehrgeld fürs dusselig anstellen.

    Ja du, das entlastet auch die Sozialkassen ungemein. :D
     
  3. atomino63

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Nö. Für mich als Nachlesenden ist klar, dass das der Bundesgerichtshof anders sieht.
    Es ist also lediglich (d)ein Verständnisproblem. :)
     
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Er müsste ihn nicht bestellen, würde keiner klauen.
    Verursacherprinzip.


    Wer sonst? Die Kunden etwa, weil sie so doof sind und bezahlen?
    Seltsames Rechtsempfinden.

    Nebenbei kommt der erwischte Dieb auch nur anteilmäßig, im Rahmen einer Verhältnismäßigkeit auf.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21. April 2015
  5. atomino63

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Ja klar, die Maut bezahlt auch der Spediteur. :rolleyes:


    Das ist soziales Verhalten unter Kollegen. :)
     
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Das nennt man unternehmensfreundliche Politik und erfolgreiche Lobbyarbeit. Das ist auch ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat, wenn man die Strafe von Privetpersonen zwar als gerechtfertigt sieht, diese aber selbst nicht verhängen würde. Wie scheinheilig ist das denn? Entweder ist das StGB so ausgelegt, dass die Strafe für jeden Diebstahl 100€ beträgt (denn die Händler kassieren ja auch pauschal) oder man läßt es ganz sein. :mad:
     
  7. atomino63

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Peinlich ist lediglich wieder einmal dein wiederholtes Verständnisproblem.
    Die privatrechtliche Wiedergutmachung steht NEBEN dem Strafrecht.
    Selbst mir als doofem Ossi ist es doch nicht schwer gefallen, das zwei geteilte Rechtssystem der Bundesrepublik zu verstehen.

    Auch hier noch mal langsam lesen:

    Selbst wenn dich dieser von Lobbyisten durchtriebene und verhasste Staat zu tausend Euro verurteilen würde, stünde dem Entdecker des Diebstahls die Fangprämie in welcher Höhe auch immer zu. Selbst wenn er - der Staat - jemanden nicht wegen Körperverletzung verurteilen sollte, steht dem Geschädigten die Klage nach einer Wiedergutmachung in Form von Schmerzensgeld zu.

    Wem das nicht passt, dem steht es immer noch frei nicht zu Klauen und wenn schon, sich dann dabei nicht erwischen zu lassen.

    Also, ich finde das eine sehr gut durchdachte Sache - die Wiedergutmachung gegenüber einem Geschädigten steht unabhängig des Verzichts auf Strafrechtsanspruch des Staates außer Frage.

    Nu lass Vaddern aber mal in Ruhe und lies dich mal ordentlich in das Thema Straf- und Zivilrecht ein.
     
  8. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Wieso Auto? Wenn man einen Führerschein hat, hat man nicht zwangsläufig auch ein Auto. ;) Ansonsten hast Du recht.

    Die Freiheit schränkt man eigentlich schon damit ein, dass Mehrfachtäter beim Schwarzfahren in den Knast kommen könnten. Das erwirkt nebenher auch Zwangsläufig ein Fahrverbot. :D

    Genau die, die auch die Fangprämie zahlen.

    ja, aber sie muss Verhältensmäßig sein. 25 Mark wie damals in den 70er festgelegt wurde. Da dies nie geändert wurde, hat es immer noch Bestand. Müsste man sich eigentlich darauf berufen. :LOL:

    Wenn dem so wäre, wäre dies lukrativer als der normale Verkauf von Waren. Man bekommt jedesmal eine Fangprämie und muss die Ware trotzdem nicht hergeben. :cool:
     
  9. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Jain, es geht eben nicht um Freiheitsentzug sondern um Sanktionen welche diesen verhindern und darum gesetzestreuen Menschen die Kosten für selbigen und die der Resozialisierung zu ersparen. Man kann Freiheit auch selektiv einschränken, nicht nur totalitär.
    Ein Freiheitsentzug ist auch nicht mit einem Fahrverbot gleichzusetzen. Aber das zu erkennen, wird dein Intellekt hergeben.

    Diese lässt sich über einen Titel auf dreißig Jahre vollstrecken. Funktioniert, habe auch schon geklagt, nicht wegen einer Fangprämie aber in anderer Sache.
    Arbeiten erzwingen geht natürlich auch, die Methoden dazu verstoßen hier zu Lande aber wohl gegen die Menschlichkeit.

    Wenn du damit nicht einverstanden bist steht dir doch der Rechtsweg offen, gehste halt zum Richter: "Mich hat man beim Klauen erwischt, jetzt soll ich hundert Euro zahlen, dass finde ich ungerecht." Oder du gehst zum Anwalt, der handelt die hundert Euro gegen ein kleine Gebühr in einem Vergleich für dich auf die Hälfte runter.

    Aber auch hier ist es besser, das Eigentum anderer zu achten und sich an die Regeln dess Erwebs gegen Geld zu halten. Wie gesagt, atmen muss man, klauen nicht.


    Nicht doch. Der die Tat feststellende Mensch erhält die Prämie, nicht der Händler.
    Den Detektiv bezalhst du als ehrlicher und dämlicher Tropf neben der Maut einfach mit, sozusagen in den Waren eingepreist.

    Aber ist schon recht, der gemeine Dieb ist ne schützenswerte arme Sau und der Ehrliche wieder mal unverschämt in seinen Forderungen. :rolleyes:

    Mehr Smileys gingen nicht. Du hast den Vorrat bereits erschöpft. Denk dir die entsprechenden an eben diese Stellen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. April 2015
  10. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Regierung plant für 2016 Führerscheinentzug als Strafe für z.B. Ladendiebstahl

    Es geht hier doch nicht um mich. Das war rein rhetorischer Natur.


    Wo habe ich das denn geschrieben? Zeig mal.


    Verzeihung. :p