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Redtube-Fall: Landgericht Köln gesteht Fehler ein

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. Januar 2014.

  1. Trips

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    AW: Redtube-Fall: Landgericht Köln gesteht Fehler ein

    Vor allem muß dieser Typ gemäß § 33 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz allen noch nicht abgemahnten mitteilen das er Daten über sie gespeichert hat.