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Redtube-Fall: Landgericht Köln gesteht Fehler ein

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. Januar 2014.

  1. michatubbie

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    AW: Redtube-Fall: Landgericht Köln gesteht Fehler ein

    Ob und inwieweit Richter Recht und Gesetz unterschiedlich auslegen kann hier dahingestellt bleiben.
    Fakt ist doch, das die Richter hier von völlig falschen Voraussetzungen an die Sache herangegangen sind (Unklare Herkunft der IP-Adressen, Download statt Streaming als vorgeworfene Handlung).
    Und das zeugt in meinen Augen davon, dass die Sache schlichtweg völlig ungenügend geprüft worden ist.
    Daher sehe ich das wie ***NickN***
    Setzen 6.
     
  2. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Redtube-Fall: Landgericht Köln gesteht Fehler ein

    Also haben sie ihre Arbeit nicht richtig gemacht und sind sie zur Verantwortung zu ziehen.
     
  3. Trips

    Trips Senior Member

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    AW: Redtube-Fall: Landgericht Köln gesteht Fehler ein

    Nein, natürlich nicht.

    Denn:
    Zitat: “Auf die Wirksamkeit der bereits ausgesprochenen Abmahnungen hat die Entscheidungen nur leider keine Auswirkungen."
    Redtube-Abmahnungen: Landgericht Köln hebt erste Auskunftsbeschlüsse auf | ZDNet.de
     
  4. ***NickN***

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    AW: Redtube-Fall: Landgericht Köln gesteht Fehler ein


    Das ist ja das Perfide daran. Die, die schon gezahlt haben, können das Geld abschreiben. Schadensersatzsprüche, wenn Sie denn geltend gemacht werden können, müßten bei der Rechtefirma (TheArchiveAG) und nicht beim Abmahner gestellt werden und da sehe ich mehr als schwarz:(

    Mit tatkräftiger Mithilfe des LG Köln, sind hier Leute übers Ohr gehauen worden:mad:
     
  5. Trips

    Trips Senior Member

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    AW: Redtube-Fall: Landgericht Köln gesteht Fehler ein

    Nicht nur das, die die nicht bezahlt haben dürfen immer noch mit Klagen rechnen.
     
  6. ***NickN***

    ***NickN*** Talk-König

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    AW: Redtube-Fall: Landgericht Köln gesteht Fehler ein


    Damit würde ich nach alldem was die letzten Wochen so durch die Presse gegangen ist, jetzt nicht rechnen, aber zu zu trauen ist denen das:(
     
  7. Zappered

    Zappered Guest

    AW: Redtube-Fall: Landgericht Köln gesteht Fehler ein

    Ich habe einen VPN mit Sitz in Malaysia, wobei ich verschiedene Einwahlpunkte habe. Ich habe zur Zeit die Schweiz eingesetzt, sodass auch Wilmaa läuft.
    Und wenn ich meine IP Adresse überprüfe sitze ich in den Schweizer Alpen.
    Ich gehe von aus, das dies ziemlich sicher ist.
    Ich würde nie einen VPN nutzen, der den Firmensitz in Deutschland hat.
    Obwohl ich dieses Redtube nur 2-3 Mal angeschaut hatte.
     
  8. befoho

    befoho Senior Member

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    AW: Redtube-Fall: Landgericht Köln gesteht Fehler ein

    Einem kann trotzdem Angst und Bange werden.
    Der dubiose Anwalt Urmann hat ja alle Adressen von den angeblichen Nutzern
    von Redtube.
    Wer garantiert, das dieser ekelhafte Typ mit den Adressen kein Schindluder betreibt.
    Eigentlich müssten ja diese Adressen unter Aufsicht vernichtet werden.
     
  9. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Redtube-Fall: Landgericht Köln gesteht Fehler ein

    Das ist eine ziemlich sinnlose Aktion. Da die Daten in digitaler Form vorliegen, ist es ein leichtes, diese zu kopieren und dann eine Kopie zu vernichten. Ich hatte mich vor einiger Zeit amüsiert, als ein Paparazzi verurteilt wurde, daß digitale Fotonegativ (!) eines Promis an diesen herauszugeben.
    Das ist genauso ein Blödsinn, wie diese englische Zeitung alle Kopien von den Snowdenunterlagen im Beisein der Geheimdienstler vernichten mußte.

    Solche Aktionen haben allenfalls symbolischen Charakter.
     
  10. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: Redtube-Fall: Landgericht Köln gesteht Fehler ein

    Also wenn das Gericht behauptet, man sei von falschen Vorraussetzungen ausgegangen, dann hat das Gericht eindeutig seine Sorgfaltspflicht verletzt. Es wäre ein Leichtes gewesen, auf die Seite von Redtube.com zu gehen und sich das ganze mal anzusehen. Dann wäre dem Richter klar gewesen, das das Ganze ein Streamingangebot ist, und somit nicht illegal. Soviel Sorgfalt muß man von einem Richter einfach verlangen, bevor er die Herausgabe der IP-Adressen anordnet. Ich als Geschädigter, würde es trotzdem versuchen an mein Geld zu kommen.