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Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt will sich wehren

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Januar 2014.

  1. Solitaryangel73

    Solitaryangel73 Senior Member

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    AW: Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt will sich wehren

    zur Not hilft nur das:

    DUI? Dealing Drugs? Better Call Saul!
     
  2. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt will sich wehren

    Wären diese Filme vorher schon unerlaubt auf Redtube hoch geladen würde ich dir zustimmen.

    Nur sind die Filme vom vorherigen Rechteinhaber hoch geladen worden und "The Archiv AG" hat die Rechte erst erworben wie die Filme schon bei Redtube drauf waren.

    Da hätte also "The Archiv AG" eigentlich den Portalbetreiber darauf hinweisen müssen das nun sie die Rechte haben und es nicht mehr wünschen das die Filme weiterhin dort angeboten werden.

    Das hat man aber nicht getan. Darüber wurde ja hier im Forum auch schon lang und breit diskutiert.

    Aber nichtsdestotrotz, selbst wenn die Filme illegal hoch geladen worden wären kann der User der sich dort Filme streamt nicht unterscheiden welche der Filme legal oder illegal hoch geladen worden sind.

    Besonders dann wenn es sich um ein Portal handelt wo in der Regel nur die Rechteinhaber selber hoch laden können.
     
  3. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt will sich wehren

    Wie sollte das möglich sein, wenn, wie an anderer Stelle berichtet, nicht mal klar ist, ob sie die Exklusivrechte überhaupt besitzen? Wie es ausschaut, hat immer noch der Hersteller Combatzone die Rechte...
     
  4. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt will sich wehren

    Das kommt ja noch dazu. Damit hätte ja "The Archiv AG" für etwas Abmahnungen verschicken lassen wo sie nicht mal wirklich die Rechte haben.
     
  5. alex.o

    alex.o Gold Member

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    AW: Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt will sich wehren

    Genau aus diesem Grund sehe ich in der Stellungnahme auch keine Freibrief.

    Grundsätzlich mag dies zwar die Haltung des Justizministerium zu sein. Aber wenn sie wirklich zur Rechtssicherheit beitragen wollen, müssten sie auch zeitnah für eine eindeutige gesetzliche Regelung sorgen.

    Die derzeitige Regelung ist eben nicht eindeutig und daher der (unabhängigen) richterlichen Würdigung zugänglich. Solange keine höchstgerichtliche Entscheidung ergangen ist - und dies kann noch einige Jahre dauern - kann die Rechtslage von einem Gericht so gesehen werden wie in der Stellungnahme angedeutet, vom anderen Gericht aber völlig anders beurteilt werden.

    Volle Zustimmung - eine zeitnahe gesetzliche Klarstellung ist dringend angezeigt.

    Problematisch ist halt, dass auch § 53 UrhG eine Einschränkung enthält, dass die Quelle der Privatkopie nicht offensichtlich rechtswidrig sein darf. Fragt sich halt nur, auf welchen Empfängerhorizont hier abgestellt werden muss - sprich welche Ansprüche auf die Prüfung der Quelle wird dem Nutzer hier abverlangt? Es betrifft ja nicht nur Porno-Seiten, sondern sämliche Streamingportale (z.B. auch Youtube).

    Muss ich beispielsweise in jedem Fall überprüfen, ob ein Nutzer für das bei Youtube eingestellte Video auch tatsächlich die Urheberrechte für die Veröffentlichung gehabt hat? Wie soll eine solche Überprüfung praktisch überhaupt erfolgen?

    Hinsichtlich der Tagesschau hätte ich hier noch die wenigsten Bedenken. Wenn ich mir diese auf Aktuelle Nachrichten - Inland Ausland Wirtschaft Kultur Sport - ARD Tagesschau | tagesschau.de ansehe, gehe ich schon davon aus, dass die ARD für ihre eigene Sendung auch die nötigen Veröffentlichungsrechte hat. Eine offensichtliche Rechtwidrigkeit dürfte hier zumindest nicht vorliegen. Diese gilt in meinen Augen auch für die von den Sendern in ihren eigenen Mediatheken angebotenen Inhalte aus dem eigenen Programm.
     
  6. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt will sich wehren

    In diesen Fall gebe ich Uhrmann so gar recht:

    Eine einfache Aussage, wie es der Justizminister gemacht hat, reicht nicht.

    Wir brauchen ein bindendes Gesetzt was eindeutig klar stellt was erlaubt ist oder nicht. Das schafft Klarheit für Nutzer und Juristen.

    Derzeit ist es nur wischi-waschi.
     
  7. Mark100

    Mark100 Platin Member

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    AW: Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt will sich wehren


    Ich gehe davon aus, dass diese Kanzlei ihren Ruf ruiniert hat und kaum mehr neue Klienten dazukommen werden. Wer möchte schon von so einer Kanzlei vertreten werden ..
     
  8. KLX

    KLX Lexikon

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  9. srumb

    srumb Guest

    AW: Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt will sich wehren

    Die brauchen keine Mandanten, die verdienen ihr Geld durch Abmahnungen!
     
  10. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt will sich wehren

    Redtube-Abmahnungen: Was die Regierung sagt, "spielt keine Rolle" - Golem.de

    Also gesetzliche Regelungen wären nun angebracht, um diesen Säcken von derlei Anwaltsgesocks keine Chance auf Ab-zocke zu ermöglichen.