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Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Martyn, 14. Januar 2015.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Doch das ist ja eben ein Vergleich. Worringer denkt ja das selbst das zu einem "Überwachungsstaat" führt.
     
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Die Stelle seines Textes muss ich überlesen haben.
    Kannst du mir weiterhelfen?
     
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Weil die sich nur heiß machen wollen und dann wieder kommen. Würden die Pässe, Wohnungen usw abgeben, würden die bestimmt noch Rückkehrhilfe bekommen. :D