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Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Martyn, 14. Januar 2015.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Wovor?
     
  2. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Du meinst sowas wie den Patriot Act?
    Hilft der?
    EC Karte? Gibt es sowas noch?
    Also ich muß mich nur ab und an mal ausweisen wenn ich mit der Mastercard bezahle, weil ich hinten nihct unterschrieben habe.
    Unterschriftsvergleich, ansonsten ist denen mein Name so ziemlich egal.
    Bei der Bahn ist das noch wichtig, wenn das Ticket online erworben wurde.
    Das kann man also umgehen.
    Meine Frau hat ihre Maestro unterschrieben und wurde noch nicht auf den Perso angesprochen.
    Nebenbei, ich habe bisher immer meinen Führerschein zur legitimation vorgelegt, habe ja jetzt diese Checkkarte.
     
  3. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Vor dem Verdacht.
    quasi Vorverdacht
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Vor dem Bartwachsen, vor dem Verteilen des Korans in der Fußgängerzone, vor dem regelmäßigen Moscheebesuch, vor dem mehmals täglichen Gebet, vor jeglicher Zwangsverheiratung, vor der Teilnahme an Anti-Israel-Demonstrationen usw usw. Ich denke das reicht erst mal für einen Anfangsverdacht. ;)
     
  5. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Und meine Ansicht erst, dass Homosexualität gegen die Natur ist. Oje. Dass ich noch nicht auf Guantanamo meine Runden drehe.....:rolleyes:
     
  6. NFS

    NFS Institution

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Der kommt mir schon lange verdächtig vor.
     
  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    "Anfangsverdacht" = rechtskräftige Verurteilung.
    Wer mit dem Mühlstein um den Hals ersäuft ist unschuldig, wer wieder auftaucht, wird als Hexe(r) vebrannt. Hallelujah.:D
     
  8. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    War es nicht eher so, dass die Hand in kochendes Wasser getaucht wurde und wer sich dabei nicht verbrüht hat, war unschuldig? So wurde doch auch damals in Deutschland recht gesprochen. Der Vorteil war, die Zahl der Unschuldigen tendierte immer gegen Null. Es gab also keine Unschuldigen die man dann im Namen Gottes gepfählt hat. :D
     
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Es gab auch eine Zeit, wo ohne Geständnis keine Verurteilung erfolgte.
    Da hat sich Folter bewährt.
     
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Al Capone wurde wegen Steuerhinterziehung (!) ins Gefängnis gebracht. Wenn es also der Rechtsstaat will, dann klappt das auch. Mit der Verurteilung....;)