1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Martyn, 14. Januar 2015.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Anzeige
    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Oder deren Antrag auf Ausreise durch die örtliche MfS-Dienststelle nach Befragung des zuständigen ABV positiv beschieden wurde.:D
    Isses wieder soweit?
     
  2. Martyn

    Martyn Institution

    Registriert seit:
    7. Juni 2005
    Beiträge:
    15.308
    Zustimmungen:
    5.567
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    DVB-S: 5° W / 9° E / 13° E / 19.2° E via Wavefrontier T55
    DVB-T: Hoher Bogen, Ochsenkopf, Cerchov und Plzen-Krasov
    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Naja, es soll auch Leute geben die z.B. in diesen Ländern Angehörige und Freunde haben, und ihnen gerade in dieser Schweren Zeit beistehen möchten, auch wenn es gefährlich ist.

    Und selbst wenn wie z.B. IS-Kämpfer besuchen wäre nicht verwerflich, solange man sie nicht direkt unterstützt.

    Mal abgesehen davon ist es das Dümmste was man machen kann potentielle IS-Kämpfer an der Ausreise zu hindern. Sondern wenn man sie an der Ausreise hindert, steigt erst recht das Risiko das sie stattdessen in Deutschland Attentate begehen.

    Sondern der einzige richtige Weg wäre es Junge Muslime in die Gesellschaft zu integrieren so das sie sich erst garnicht radikalisieren. Und dann sollte man versuchen sie zu reintegrieren.

    Jugendliche IS-Kämpfer sind das geringste Problem. Erstens sind die meisten IS-Kämpfer junge Erwachsene so in der Altersgruppe 20-35 und Jugendliche in der absoluten Minderheit. Zweitens werden gerade Jugendliche Kämpfer ohnehin schon getötet bevor sie jemanden töten können.

    Es mögen zwar alle radikale Moslems sein, aber das ist ja nicht strafbar. Genausowenig wie es strafbar ist ein radikaler Christ zu sein.

    Und auch unter diesem Personenkreis würden die wenigsten in Deutschland Gewalt ausüben.

    Wenn jetzt unter den 260 sogenannten "Gefährdern" 2 Terroristen snd die ein Attentat planen, dann hat man trotzdem 258 Menschen zu Unrecht bestraft.
     
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.656
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Na wenn du keinen Unterschied zwischen den verfolgten Juden und die observierten Terroristen machst -na dann Gute Nacht! :(

    Dann machen wir das halt strafbar. Beim "Hitlergruß" gehts ja auch. :cool:

    ....und von den 2 ist der eine noch nie vorbestraft >also auf Bewährung? :D

    Neee lieber Marty, das, wovor du Angst hast gibt auch der jetzige Rechtsstaat her. Das nennt sich dann Anfangsverdacht, Gefahr im Verzug usw. Das ganze verpackt in einem Anti-Terror-Gesetz und schon lohnt sich Terrorismus nicht mehr....;)
     
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Terrorist ist man spätetestens und automatisch ab dem Zeitpunkt der Observierung. Oder wie? :D

    Die "Observierung" verhindert zwar keine Anschläge, ab nach der "Abservierung" hat man wenigstens gewusst, dass man schon alles geahnt hat...
    Eine gesunde Basis für ein modernes Rechtssystem.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. Januar 2015
  5. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.656
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Neeein, schon vorher natürlich! :(


    Es gibt nun mal Indizien die darauf schließen lassen. Warum bin ICH nicht unter den 260 Verdächtigen oder warum kannte man die Terroristen aus Paris schon vorher? :rolleyes:
     
  6. Union Jack

    Union Jack Platin Member

    Registriert seit:
    13. November 2011
    Beiträge:
    2.530
    Zustimmungen:
    39
    Punkte für Erfolge:
    58
    Technisches Equipment:
    Sky+ Pro UHD-Receiver
    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Die Flugtickets kaufen sie auch nicht selber. Ich kann auch online eine Reise für andere buchen. Meine Sekretärin macht das für mich ständig. Am Flughafen wird nur noch geprüft ob ich auch tatsächlich der Ticketinhaber bin, weswegen man immer die Personalausweisnummer bei Buchungen angeben muss.
     
  7. Creep

    Creep Guest

    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Aber selbst das nur bei nicht EU Flügen. Wenn ich nach Spanien, Italien etc. unterwegs bin, würde ich den vergessenen Ausweis nur bemerken, falls beim Rückflug mal kontrolliert wird.
     
  8. Major König

    Major König Muper-Soderator

    Registriert seit:
    28. August 2005
    Beiträge:
    8.754
    Zustimmungen:
    2.206
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Dann sag das mal de Maizière, der weiß das noch gar nicht beim werben für die Vorratsdatenspeicherung. :winken:
     
  9. hart_aber_fair

    hart_aber_fair Senior Member

    Registriert seit:
    14. Juni 2011
    Beiträge:
    475
    Zustimmungen:
    61
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Naja, ggfs. bist Du schon unter den Verdächtigen; nur merkst es nicht, solange Du nicht in betreffende Gebiete ausreisen willst.
    Schließlich dürfte bspw. Deine hier schon geäußerte Ansicht, dass Deine Frau mit Dir Sex zu haben hat, wenn DU es willst und Vergewaltigungen in Ehen nicht stafbar sein sollten, sehr konform mit der Ansicht solcher Terroristen sein.
     
  10. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Ein solcher Ersatzausweis dürfte auch zu Problemen an vielen anderen Stellen führen, wenn man sich ausweisen muß. Das kann in der Bank, bei der Fahrscheinkontrolle oder im Geschäft sein, wenn man die Identität zur EC-Karte prüft. Es gibt aber sicherlich auch noch eine Vielzahl weiterer Stellen.
    Für mich ist das einfache Polemik, da wollen die Hardliner der CxU Stärke beweisen.

    Ist bei der VDS ja ähnlich. Die Anschläge in Paris zeigen doch, daß deren Argumentationsgrundlage, eine VDS würde solche Anschläge verhindern, ad absurdum geführt wurde. Daher backen die Hardliner auch ganz kleine Brötchen und kommen von der Propagandaargumentation herunter. Letztendlich ist das eingetreten, was die Gegner der VDS schon vor zehn Jahren gesagt haben, als diese in Arbeit war.

    Was mich total wundert ist, wo auf einmal die ganzen Terroristen herkommen. Gestern in Belgien und vorgestern in Washington als Beispiele. Oder wird mittlerweile jeder als Terrorist bezeichnet, der den Einsatz eines SEK notwendig macht?