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Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Martyn, 14. Januar 2015.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Naja, was heißt Generalverdacht? Man kennt ja die Leute (wir die aus Frankreich ja auch) und genau dieser Personenkreis wird eingeschränkt. Also nix mit alle und jeden, sondern nur die richtigen. Rechtsstaat heißt ja nur, dass man sich die Mühe vorher gemacht hat, das in Gesetzen reinzuschreiben, was man später damit erreichen will. Und das hat die Politik nun gemacht. :cool:


    Ich hoffe solche Kunden meldest du sofort der Polizei.....:D
     
  2. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    zum einen: unterwerft
    zum anderen, man muß glaub ich, muslim sagen,
    moslems sagen die anderen, denen eh alles egal ist, wie man das richtig einordnet ;)


    Vielleicht ist es aus deren Sichtweise keine Lapalie?
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Warum? Solange die Ihre Tickets bei mir buchen ist alles ok. :eek:
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Zum einen:Lappalie

    Zum anderen: Ganz bestimmt wenn sie schon Leute steinigen, aber für uns ist es auvh keine Lappalie, wenn man 12 Menschen wegen Karikaturen erschießt, nicht?;)


    P.S. Schreibst du auch vom Tablet, dass dir Zitate so schwer fallen und gleich den ganzen Text nimmst?:D
     
  5. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    :D:D
     
  6. Union Jack

    Union Jack Platin Member

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Ich bin mit 16 alleine nach Marokko geflogen. Wo ist denn das Problem? Wenn meine Kinder in dem Alter sind und ich ihnen entsprechend vertraue, dürfen sie auch Urlaub machen, wo sie wollen. Sie müssen ihn nur bezahlen können.
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Das mag schon sein, aber Jugendliche unter 18 Jahren sind ohne das Einverständnis der Eltern nicht geschäftsfähig...

    So einfach mal zum Terrorrismus fliegen als 15 Jahriger sollte sich (im Normalfall) nicht so einfach gestalten.
    Man darf sich also wundern.
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Für Reisefreiheit sind schon Leute auf die Straße gegangen. Aus der Sicht der damaligen Regierung auch eine Art Pegida.:D
     
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Oder dem Blockwart. In gewissen Zeiten nannte man das denunzieren.
    Aber da verschwanden auch Leute ohne lästige Gerichtsurteile und brauchten sich dafür noch nicht mal die Mühe des Begehens einer Straftat zu machen.
     
  10. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    AW: Rechtsgrundlage des "Passentzugs" für "Gefährder"

    Man könnte ja mit einer Whitelist arbeiten. Dürfen halt nur noch Leute dorthin, die vorher ordentlich durchleuchtet wurden.