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Rechtsfrage Sat-Anlage

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von BlackBenz2004, 12. Februar 2005.

  1. BlackBenz2004

    BlackBenz2004 Senior Member

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    Ich habe nun endlich nen Vermieter gefunden, der mir mündlich unter Zeugen zugesagt hat, dass ich eine Schlüssel installieren darf. Wie ist nun die Rechtslage ??? Brauche ich die Zustimmung der anderen Eigentümer (sind insgesamt 5 Wohnungen) oder reicht da die Zustimmung des Eigentümer der Wohnung in der ich als Mieter reinziehe. Kann ein Hausverwalter mir da auch noch ne Strich durch die Rechnung machen ??? Muß die Zustimmung im Mietvertrag notiert sein ???
    Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen !!
     
  2. Hans2

    Hans2 Wasserfall

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    AW: Rechtsfrage Sat-Anlage

    Das hängt von der Eigentumsform des Hauses ab. Wenn es sich um ein Privathaus handelt, reicht die Zustimmung des Hauseigentümers, bei einer Eigentümergemeinschaft müssen alle Eigentümer, nicht die Mieter, dem zustimmen.
    Ob eine solche Zustimmung im Mietvertrag festgelegt werden muss, hängt vor allem davon ab, ob es sich um eine Einzelgenehmigung oder eine pauschale Genehmigung für das ganze Haus handelt.
     
  3. octavius

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    Hallo Leute,

    was Hans sagt, ist natürlich zum grössten Teil richtig. In erster Linie kommt es darauf an, was für eine Schüssel geplant ist und welche baulichen Veränderungen dafür erforderlich sind. Eine Schüssel auf dem Balkon ist fast völlig problemlos. Das Löcher-Bohren an der Hauswand, um die Antenne an der Mauer zu verankern, stellt hingegen eine bauliche Veränderung dar, die nur mit Zustimmung des Vermieters erfolgen sollte.

    Bei einer Eigentümergemeinschaft müssen nicht alle Mieter zustimmen. Die Eigentümerversammlung kann Beschlüsse auch mit gewöhnlicher Mehrheit fassen. Dabei dürfen berechtigte Belange einzelner Mieter nicht einfach ignoriert werden.

    Wie immer kommt es darauf an, dass der Wunsch nach der eigenen Satelliten-Antenne gut begründet ist. Was willst Du sehen, und warum?

    Ist das Haus verkabelt?

    Liegt Ihr im DVB-T Versorgungsgebiet?

    Den Mietvertrag muss man sorgältig durchforsten, ob er eine Antennen-Klausel enthält. Die Antennen-Klausel, die einem Schüssel-Verbot gleichkommt, muss auf jeden Fall in allen Ausfertigungen des Mietvertrages durchgestrichen werden. Sonst stände sie im Widerspruch zu einer mündlichen Zusatz-Vereinbarung.

    Es schadet nichts, dem Mietvertrag unter "Verschiedenes" in handschriftlicher Form den Satz hinzuzufügen: "Dem Mieter ist es erlaubt, eine eigene Satelliten-Antenne aufzustellen. Dabei ist im Rahmen der technischen Erfordernisse die Satelliten-Antenne so anzubringen, dass der optische Gesamteindruck des Wohnobjektes möglichst wenig beeinträchtigt wird."

    Mit einer solchen Zusatz-Vereinbarung ist man als Mieter auf der sicheren Seite.