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Rechtsanspruch auf schnelles Internet

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 26. Oktober 2018.

  1. multiple_p

    multiple_p Silber Member

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    Was die Kosten des Ausbaus auf dem Land angeht wird gerne maßlos übertrieben - speziell von Seiten der Telekom. Soviel muss da gar nicht gebaggert werden. Über Land verschwindet das Kabel in einem kleinen Graben (eher Gräbchen) die Straße entlang. Im Ort wirds dann unter Straßen und Gärten in die Keller duchgeschossen. Dass ging in unserer Gemeinde wirklich schnell, bis alle bis ins kleinste Dorf ausgebaut waren. Natürlich mit eigener Netzgesellschaft und fixen 2 Jahresverträgen bei einem festen Anbieter für um die 40 Euro + Extras. Ausbau für den Endkunden ohne kosten (außer ggf. Inhouse Verkabelung).
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2018
  2. LizenzZumLöten

    LizenzZumLöten Board Ikone

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    :alien: ... typisch NRW, wir hier sagen ja gerne frei raus was wir denken. :whistle:
     
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Innerhalb der Bundesregierung wurde bereits das Jahr 2025 genannt ab dem ein verbindlicher Rechtsanspruch auf Versorgung aller Haushalte in Deutschland mit schnellem Internet gelten soll.

    Das stimmt, allerdings steht bereits heute fest dass zwischen 1 und 2% aller Haushalte mit Breitband-Internet per Funk versorgt werden sollen.
    Mit 5G-Technologie sollte das umsetzbar sein... DSL-LTE-Hybrid gibt es ja bereits, dort wo die Bandbreite von den bestehenden DSL-Anschlüssen nicht ausreicht... und Richtfunk gibt es ja auch als Option... als letzter Notnagel wäre noch Internet über Satellit zu erwähnen.
    Da wird die Entwicklung weitergehen.
    Für hundert Haushalte neue Glasfaserkabel zu verlegen ist bereits an der wirtschaftlichen Ammortisationsgrenze; für weniger rechnet sich das finanziell praktisch nicht, jedenfalls nicht ohne Quersubvention.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2018
  4. dvb-reiner

    dvb-reiner Senior Member

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    Und wer soll zur Versorgung verpflichtet werden?
    In der Grundversorgung sind durch den Gesetzgeber die Universaldienstleitungen definiert.

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/VersorgungMitTelekommunikation/VersorgungMitTelekommunikation-node.html

    https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/BJNR119000004.html#BJNR119000004BJNG001700000

    Dazu gehört nur der analoge Telefonanschluß welcher auch bei der IP-Umstellung weiterhin erhalten bleibt. Alles Andere regelt der Markt.

    Zu Zeiten des Postmonopols hatte man es geschafft innerhalb von 7 Jahre die komplette Ex-DDR neu zu verkabeln. Da galt noch der (Monopol)-Versorgungsauftrag.
    Mit dem DSL Ausbau ist man seit ca. 20 Jahren tätig. (erste Pilotprojekte) und hat es bis heute leider nicht geschafft weil sich alle Anbieter sich auf die lukrativen Bereiche begrenzen.

    Hier ein Artikel von 1999
    https://www.heise.de/ct/artikel/Volles-Rohr-287180.html

    mfG
     
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  5. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Du beziehst dich auf alte Gesetze, dvb-reiner.

    Diese Gesetze sollen reformiert werden, eben so dass Breitband-Internet die Grundversorgung (für Haushalte) darstellt und nicht lediglich ein analoger Telefonanschluss.
     
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  6. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    Rechtsanspruch oder schnelle Leitung, entscheide dich, beides gibts nicht! :ROFLMAO:
     
  7. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Dass die komplette linke Flanke so drauf ist, ist doch nun wirklich nichts Neues mehr.

    Wozu denn Strom?
    "Zurück in die Steinzeit" ist die Devise (insbesondere der Grünen).
     
  8. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Offensichtlich ja.
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Die anderen machen ja nichts.
    Strom gibts auch ohne Atomkraft mehr als genug!
     
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  10. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Können die ja auch nicht, wenn von links alles blockiert wird.