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Rechtliches! Aufnehmen von Premiere etc.. Wichtig!

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Forced2Register, 21. November 2004.

  1. Forced2Register

    Forced2Register Neuling

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    Hallo,

    ich hab mich gerade hier angemeldet da ich nirgends im Internet informationen zu meinem Problem finden konnte.

    Ich bin legaler Premiere World Abonennt und zahle auch meine GEZ Gebühren.
    Nun habe ich einige Fragen die ich hoffe hier beantwortet zu bekommen..


    Darf ich die Filme die auf premiere 1-7 laufen als Zahlender premiere kunde aufzeichnen?

    Sollte die Antwort JA lautet, habt ihr dazu einen Quellenangabe die dies bestätigt? Bzw einen Gesetztestext?

    Da ich im Digitalen Zeitalter nicht mehr auf VHS aufzeichnen möchte sondern die Filme gern mit dem PC mitschneiden möchte und daraus eine DIVX DVD zu machen (4-6 Filme als Divx auf eine DVD-R) und diese dann in einem Xoro 400 abspielen zu können.

    Ist das alles ordnungsgemäs?

    Ein Arbeitskollege (ebenfalls legaler Abonennt) nimmt auch Filme auf Premiere World auf. Er hat mir letztens sein Matrix2 welches er von Premiere auf dem PC aufgenommen hat und daraus eine DIVX DVD gemacht hat auf seinem XORO 400 gezeigt. Ich habe den Film als Original DVD und wir konnten keine Qualitätsunterschiede feststellen.

    Wenn also die Aufnahme von Premiere erlaubt ist, wie könnte ich im Zweifelsfall (da ich ja dann vor habe auch als Divx aufzunehmen und nicht als PLATZVERSCHWENDENDES DVD Format wo NUR 1 FILM auf einen DVD Rohling passt) beweisen, das ich den Film von Premiere aufgenommen habe? In der heutigen Zeit mit den sch**** Tauschbörsen usw muss man ja Angst kriegen. Ich persönlich halte nichts von illegalen Sachen. Daher zahle ich auch GEZ + Premiere etc alles was nötig ist. So arm bin ich nicht, aber dennoch möchte ich mir nicht jeden Film als Original DVD kaufen. Ich würde schon gern wenn ich schon Premiere zahle die Filme aufnehmen sofern es denn erlaubt ist. Also wie könnte ich (wenn das aufnehmen denn erlaubt ist) beweisen (da wir kein Qualitätsunterschied feststellen konnten) das ich die Filme vom TV aufgenommen habe und nicht irgendwo illegal erworben habe?

    Über Beantwortung meiner Fragen wäre ich euch dankbar

    Johannes H. Knaustal
     
  2. RealityCheck

    RealityCheck Foren-Gott

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    AW: Rechtliches! Aufnehmen von Premiere etc.. Wichtig!

    1) Ja, es ist erlaubt.

    2) Das mit dem nicht erkennbaren Qualitätsunterschied von einer bei PREMIERE aufgenommenen DIVX und einer Original DVD wage ich mal zu bezweifeln.

    3) Im Zweifelsfall muss dir der Urheberrechtsinhaber nachweisen, dass du diese Urheberrechtsverletzung begangen hast. Wenn du PREMIERE Abonnent bist und der Film schon dort lief, gibt dir jeder Richter Recht.
    Wenn du ganz ganz sicher gehen willst, dann nimm den jeweiligen Countdown + Opener vor dem Film mit auf.
     
  3. Forced2Register

    Forced2Register Neuling

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    AW: Rechtliches! Aufnehmen von Premiere etc.. Wichtig!

    Hallo RealityCheck

    danke für deine schnellen Antworten.

    Hätte gehofft du könntest zu Antwort 1 ne Bezugsquelle nennen. Möchte nicht wenn ich mal (was ich natürlich nicht hoffe) Probleme habe, sagen doch "einer im Forum xxx hat gesagt das ist erlaubt". Wenn du näheres weist oder jemand anderes bin ich um jede Info froh.

    So jetzt zu 2.)

    Habe meinen Arbeitskollegen nochmal gefragt
    er hat gesagt es gibt 2 Möglichkeiten um Aufzunehmen von Premiere

    Möglichkeit 1:
    Eine DBOX2 mit der von Premiere erhaltenen Smartcard und mittels Cinch (FBAS) bzw Svideo Kabel zu einem PC der eine "Analoge" (z.b. eine mit BT848 Chipsatz) TV Capture Karte hat.
    Somit nimmt man als AVI im MJPEG oder HUFFYUV Codec auf und komprimiert das AVI später als Divx.
    Nachteil wäre hierbei das die DBOX2 das Bild Digital empfängt, es aber über das Cinch bzw Svideo Kabel "NUR ANALOG" weiterleitet und die PC TV Karte welche ein Analoges Singal aufnimmt es NEU DIGITALISIERT. Das ist auch das, was ein "handelsüblicher" DVD Recorder macht, sprich er digitalisiert ein TV Signal als MPEG2 auf DVD.

    Möglichkeit 2:
    Eine DBOX2 auf Linux umgebaut (ist ja alles erlaubt). Dort ist es möglich "digital" zu streamen. Das heisst der PC empfängt die Daten VOLL-Digital wie sie vom Satelitt kommen und zeichnet sie so als MPEG2 auf. Das ganze wird später als DIVX umgewandelt.
    --> Ist auch Möglich mit einer Digitalen TV Karte mit Common Interface

    Ist Möglichkeit 2 auch legal? Weil bei dieser Möglichkeit ( mein Arbeitskollege nimmt mit einer Digitalen SAT TV Karte auf, zu der er eine CI Modul gekauft hat wo seine Smartkarte drinsteckt ) konnte ich wirklich keinen Unterschied mehr feststellen, wo wir abwechselnd meine original matrix2 dvd und seine vom tv aufgenommene divx eingelegt haben. wie gesagt er hat den film jetzt nicht auf 600 mb runterkomprimiert. die avi datei ist 1,3 gb gross.


    Zu drittens:
    Naja wenn ich schon vom PC aufnehme dann möchte ich auch wirklich ordentlich schneiden. Das heisst ich würde gern Countdown etc alles wegschneiden.
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Rechtliches! Aufnehmen von Premiere etc.. Wichtig!

    Ach darum wollte Kofler auf Premiere Film Senderlogos einführen, das war nur zum Schutz des Abonnenten vor der Filmmaf... äh... industrie. :eek:
     
  5. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Rechtliches! Aufnehmen von Premiere etc.. Wichtig!

    Es gibt das Urheberschutzgesetz. Danach darfst du alles aufzeichnen und kopieren (wenn du auch das Original besitzt), was keinen Kopierschutz hat. Dazu zählen logischerweise auch Radio und TV.

    Die 1. Möglichkeit würde ich gleich in den Wind schlagen. Das kostet nur Qualität.
    Dann mach das doch so. @RealtyCheck hat es ja schon geschrieben. Die Rechteinhaber müssten dir erst mal nachweisen, dass der Film nicht von Premiere stammt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. November 2004
  6. KarlOtto

    KarlOtto Gold Member

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    AW: Rechtliches! Aufnehmen von Premiere etc.. Wichtig!

    Also das ganze ist selbstverständlich gesetzlich geregelt.

    Siehe §53 UrhG zur Sicherheit würde ich den Opener mit aufnehmen um eine Quellenangabe zu haben § 63 UrhG!
    Dies gilt allerdings nicht für Premiere Direkt, da dort Macrovision als Kopierschutz verwendet wird (§ 95a UrhG)!
     
  7. Sir Mihmchen

    Sir Mihmchen Senior Member

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    AW: Rechtliches! Aufnehmen von Premiere etc.. Wichtig!

    Für den privaten Gebrauch kannst Du selbstverständlich die Filme aufzeichnen. Du darfst sogar DVDs/Videos aus der Videothek für private Zwecke kopieren. Was Du NICHT darfst ist einen Kopierschutz umgehen.
    Auch der Erwerb kopierter Videos/DVD´s ist nicht strafbar. Der Verkauf selbstverständlich schon.
    Im übrigen gilt in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung, soll heißen die Staatsanwaltschaft muß dir eindeutig nachweisen, daß Du die Filme aus dem Internent gezogen hast.
     
  8. polenpeter

    polenpeter Junior Member

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    AW: Rechtliches! Aufnehmen von Premiere etc.. Wichtig!

    Du darfs zwar auf deine dbox 2 linux raufspielen das ist legal und erlaubt aber du darfst damit nicht premiere schauen! das ist verboten! weil mann damit diverse schutzmechanismen wie z.b. jugendschutz umgehen kann!
    mann darf premiere laut ihren agbs nur mit premiere geigneten decodern schauen!

    gruß
     
  9. BarbarenDave

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    AW: Rechtliches! Aufnehmen von Premiere etc.. Wichtig!

    Nein, das musst Du jetzt verwechseln.
    Die Logos wurden laut der Hotline für die alten Receiver eingeführt, die keine Programmnamen im Display darstellen konnten. Natürlich hieß zu dem Zeitpunkt alte Receiver DBoxI und DBoxII. Und die konnten sehrwohl den Namen anzeigen. Sicher hat die gut geschulte kompetente Hotline nur irgendwas verwechselt.
    Denn beim nächsten Anruf wurde mir von der kompetenten Hotline gesagt, dass die Logos angezeigt werden, damit man immer weiß, auf welchem tollen Programm man gerade ist.
    Klar, weil ja auch 3Mio Zuschauer so senil sind, dass sie nicht wissen, welches Programm sie gerade sehen.:p
    Auf keinen Fall hatte die Logo-Affäre irgendwas mit der mächtigen Filmindusdrie zu tun, die Angst um ihre Einnahmen aus dem Verkauf von DVDs hat. :winken:
     
  10. Sedonion

    Sedonion Senior Member

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    AW: Rechtliches! Aufnehmen von Premiere etc.. Wichtig!

    Bitte unterscheide zwischen rechtlich legal und Verstoß gegen AGBs.