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Rechtliche Situation bei Selfsat auf der Fensterbank

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Alaska, 27. Oktober 2011.

  1. KeraM

    KeraM in memoriam †

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    AW: Rechtliche Situation bei Selfsat auf der Fensterbank

    Ja, es geht.

    Dann kannst du sagen dass, da keine Sat Antenne ist, sondern UMTS.:D

    Das kannst du laut sagen. Hab das mal gemacht als ich Krankgeschrieben war.Hatte 3-4 Stunden gedauert.;)
     
  2. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Rechtliche Situation bei Selfsat auf der Fensterbank

    So isses und die an ein Fenster gepappte Schüssel muss von der HV nicht geduldet werden.

    Merdeegal ob eine Schüssel rausragt, hochkantig oder querkantig montiert wird.
    Sorry KeraM - für wie blöde hältst Du eigentlich einen Hauseigentümer oder Hausverwalter?:eek:
    @Alaska hat schon 900€ verbrannt und er wird noch mehr verbrennen, so er denn diesen erneut unsinnigen Ratschlägen aus Absurdistan folgt.:winken:

    Oh my God:

    Nur ein einziger Miteigentümer braucht gegen die Antenne Einspruch erheben und nix da mit Mehrheistbeschluss.
    Teilungserklärung: keine Änderung durch Mehrheitsbeschluss - Rechtsanwaltskanzlei Bleyert Berlin Schöneberg
    @Alex,
    googlest Du mal erweitert nach "Änderung einer Teilungserklärung"

    Selbst bei Einstmmigkeit, muss die Änderng der Hausordnung vor einem Notar erfolgen - wo alle Miteigentümer antanzen müssen.
    Sowas ist teuer und das müsstest Du allein berappen.

    Erfolgt so eine einstimmige Änderung der Hausordnung die Bestandteil der Teilungserklärung ist nicht vor einem Notar, dann kann beim späteren Verkauf nur einer Wohnung der neue Eigentümer die Beseitigung der Antenne verlangen.
     
  3. Alaska

    Alaska Talk-König

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    AW: Rechtliche Situation bei Selfsat auf der Fensterbank

    Na dann doch lieber nicht. :rolleyes:
     
  4. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Rechtliche Situation bei Selfsat auf der Fensterbank

    Ja - und vor allen Dingen hast Du doch schon genug Trabbel erlebt.

    Ich hatte selbst mal eine ETW mit BK Versorgung in einem 4 Parteienhaus.
    Die ETW hat vor 2 Jahren eine bosnische Familie gekauft.

    Die wollten nun auch an ein Fenster eine Antenne anbringen
    und waren bereit alle Notar und Gerichtskosten durch die erforderliche Änderung der HO/Teilungserklärung zu übernehmen.

    Ein Miteigentümer stellte sich aber quer und wollte nur der Montage einer Dachantenne zustimmen,
    was die anderen Miteigentümer nicht ablehnten.

    Das hätte aber mit Masterdung und PA Ausgleich über 2000€ gekostet, was dem Bosnier zu teuer war.

    Also hat er gegen meinen Rat ans Fenster eine Schüssel angepappt, die nach einstweiliger Verfügung durch das AG nur ganze 4 Wochen in Betrieb war.
    Nur mal so als Beispiel, dass einige hier versammelte Scharlatane diesbezüglich als Ratgeber von nix eine Ahnung haben.:winken:
     
  5. MartinP

    MartinP Talk-König

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    AW: Rechtliche Situation bei Selfsat auf der Fensterbank

    Und wenn dann einen Nachbarschaftsstreit von Zaun gebrochen ist, gibt es Revanchefouls:

    Wegen jedem Blumenkasten und jeder Vereinsfahne am Fenster, Waschmaschinen die zur falschen Zeit eingeschaltet werden usw.

    Ich bin froh, daß ich mit keiner Eigentümerversammlung zu tun habe...

    Trotzdem ich auch schon bei der Renovierung unseres geerbten freistehenden Einfamilienhauses vor dem Einzug die erste Mecker-Attacke des Nachbarn über mich ergehen lassen musste: Ihn störte der neue Halogenstrahler, der die Garagentorzufahrt Bewegungssensorgesteuert beleuchtete. Ließ sich nicht weit genug herunterkippen, und leuchtete teilweise in sein Wohnzimmerfenster (mit Rollade).
    Habe da gar nicht lange herumgestritten, und eine dünne Aluminiumplatte oben an dem Strahler befestigt, die sein Fenster abschattet...

    Wenn man da so eine Zimtzicke in der Hausgemeinschaft hat, sollte man da keinen Streit anfangen, bringt nur Magengeschwüre...

    P. S. Die Schwiegermutter des streitsüchtigen Nachbarn kam kurz darauf mit einer Flasche Cognac herüber, um sich für ihren Schwiegersohn zu entschuldigen, und meine pragmatische Lösung zu loben ;-)
     
  6. Alaska

    Alaska Talk-König

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    AW: Rechtliche Situation bei Selfsat auf der Fensterbank

    In Häusern mit vielen Eigentümern blüht die Streitkultur, das höre ich immer wieder, das Haus, in dem ich wohne, ist das beste Beispiel. Man macht sich nur die Nerven kaputt, wenn man da mitmischt.

    Ich habe gerade eine Möglichkeit gefunden, mkv-Dateien in ts-Dateien umzuwandeln und so auf meiner Dreambox laufen zu lassen. So wirklich behagt mir diese Lösung auch nicht, aber soll ich jetzt trotz HD-Abo bei Sky Dexter in SD sehen, weil ich bei Kabel Deutschland zwangsverkabelt bin, die sich mit Sky nicht einigen wollen und ich mir keine Sat-Alternative einrichten kann? Kaufen kann man das auch nicht. :(
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. November 2011
  7. WWizard2

    WWizard2 Silber Member

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    AW: Rechtliche Situation bei Selfsat auf der Fensterbank

    ..... also ich würde die Teilungserklärung genau lesen und
    JEDE Möglichkeit nutzen den anderen Miteigentümern, ganz besonders
    der bescheuerten Frau, die Dir das alles schon eingebrockt hat eins auszuwischen und grundsätzlich bei jeder Entscheidung zu klagen und jedwede Eigentümerversammlung anzufechten.
    Bis das die alle ans ****** kommen - nur so zum Spass.:wüt::D
    Irgendwann reicht es denen....wenn die das Leben zur Hölle gemacht kriegen...

    mit dem freundlichen Hinweis: Ihr habt es doch so gewollt....:winken:
    bortaS blr jablu'Dl' reH QaQqu' nay'! Rache ist ein Gericht, das am besten kalt serviert wird. (altes klingonisches Sprichwort)

    ww.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. November 2011
  8. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Rechtliche Situation bei Selfsat auf der Fensterbank

    Dazu hat ein Mieter kein Recht.:LOL:
    Dann bist Du ganz schnell 20000 Euro los, ach sagen wir besser 30000€ - da Du bei der gegeben Sachlage immer verlieren würdest.:)
    Ja - solche Leute wie Dich jibbet.:eek:
    Die unterzeichnen einen Miet - Vertrag.
    Die Tinte ihrer Unterschrift ist noch nicht trocken und schon denken sie darüber nach, wie sie den Vertrag brechen können.:eek:
     
  9. Alaska

    Alaska Talk-König

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    AW: Rechtliche Situation bei Selfsat auf der Fensterbank

    Das Problem wäre dann eher, daß die mir das Leben zur Hölle machen würden.

    Aber eine eher hypothetische Frage habe ich doch noch. Nur mal angenommen, ich stelle die Selfsat zweimal im Monat nachts ans Fenster und morgens ist sie wieder weg. Im schlimmsten Fall sieht das jemand, den das stört und dann schickt mir die Hausverwaltung eine Aufforderung, sie da weg, bzw. nicht mehr hinzustellen, ich kann mich ja bei einer mobilen Anlage erst mal auf Unwissenheit berufen. Ich könnte es dann nur nicht risikieren, mich nochmal erwischen zu lassen. Oder sehe ich das falsch?

    Auf keinen Fall will oder wollte ich das Recht einklagen, die Selfsat dauerhaft zu installieren, mir ging es um eine unauffällige Lösung, die möglichst niemand bemerkt.
     
  10. onzlaught

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    eigene Satanlage
    AW: Rechtliche Situation bei Selfsat auf der Fensterbank

    wird glaub ich erst zu einer Festinstallation wenn sie
    permanent irgendwo sitzt und nicht demontiert wird.

    es gibt hier öfters die Geschichte das auch "mobile"
    Anlage zu fester Installation erklärt wurden weil sie
    nie entfernt wurden.

    Wenn du natürlich peinlich genau ( am besten mit
    schriftlich fixierten Zeugen & Sachverhalt ) drauf achtest
    die Schüssel in gewissen Zeitabständen wieder
    reinzuholen ( und dies mit einem Handgriff erledigt ist )
    siehts etwas besser aus.
    Im Wiederholungfalle und wiederholter schriftlicher
    " Abmahnung " an Dich wirds natürlich eng.

    Artverwandte Frage an alle Mitleser :

    Ich habe mal meine Digidish aus Wissendurst heraus
    in liegender Weise auf die Balkonbrüstung gelegt.
    ( gemauerte Brüstung, Schüssel einfach draufgelegt )
    War in 2min ausgerichtet, hab dann BuLi geguckt
    und das Ding wieder reingeholt.
    Wie würdet Ihr die rechtliche Lage bei solch einem
    Fall beurteilen.

    ( Hatte das Bild davon sogar hier mal gepostet aber nicht
    wiedergefunden )
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. November 2011