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Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

Dieses Thema im Forum "DIGITAL FERNSEHEN - Die Zeitschrift" wurde erstellt von tom-l, 1. Mai 2006.

  1. NFS

    NFS Institution

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    AW: Re: Rechtliche Situation - Aufnehmen von TV Sendungen?

    ... aber verteidige!
    Warum die barschen Antworten, wenn jemand die Idiotie betont?
    Wenn es keine Sache wäre, könnte man es nicht vervielfältigen.
    Welcher Sache? Geht es hier nicht um die Rechte der Endverbraucher? :eek:
     
  2. Ron Hunter

    Ron Hunter Senior Member

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Naja, in dem Fall würdest Du die Prioriäten schon anders setzen als auf Textverarbeitung.
    Wenn es denn aber überhaupt keine Rolle spielt, wozu das Programm eigentlich da ist, dann erfüllt das Wort "hauptsächlich" überhaupt keine Funktion in dem Gesetzestext §95a (3)
    (also mal abgesehen davon, dass dieser Absatz inhaltlich sowieso abartig ist und gestrichen werden sollte)
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Wo verteidige ich das denn? Wenn Du nicht in der Lage bist, zwischen meiner persönlichen Meinung und meinen Erläuterungen der obigen rechtlichen Sachverhalten zu unterscheiden, dann kann ich auch nichts dafür.
    In einer Thematik einen gewaltigen Widerspruch zu erkennen, rechtfertigt aber noch lange nicht, sich so kindisch wie Du aufzuführen... :rolleyes:
    Wie kommst Du denn auf den schmalen Pfad? Eine Sache lässt sich nicht vervielfältigen, da sie phsyikalisch nur exakt einmal existieren kann. Du kannst von ihr ein Replikat anfertigen, aber dann sind es zwei völlig eigenständige Sachen.

    Ein Werk ist keine Sache, weil es nicht gegenständlich ist. Es lässt sich lediglich auf Gegenständen speichern.

    Eine Sache, ein Gegenstand ist materiell, ein Werk virtuell. Das macht es ja so einfach, es mit geeigneten technischen Mitteln beliebig oft zu vervielfältigen.
    Der Diskussion. Es ist sehr müßig, sich den rechtlichen Fragen auf halbwegs sachlicher Ebene zu nähern, wenn da jemand nur dummes Zeug schreibt.

    Wieso? Es ist doch primär ein Textverarbeitungsprogramm?
    Ich erkläre es Dir gerne noch ein drittes Mal. Obwohl Du mit einem Auto Menschen überfahren kannst, ist das nach wie vor ein Auto. Wenn Du aber an Dein Auto eine spezielle Zielvorrichtung montierst, mit der Du dann Jagd auf Menschen machen kannst, dann wirst Du ein kleines Problem bekommen.

    DVD Shrink ist ein Programm zum Verkleinern der Datenmenge einer DVD mit dem Ziel, eine DVD kopieren zu können. Soweit ist das ja noch in Ordnung.
    Jedoch ist das Programm speziell "angepasst" worden um einen wirksamen Kopierschutz umgehen zu können: Man hat den DeCSS-Alogorithmus implementiert.

    Damit fällt es unter den Paragraphen.

    Gag

    PS. Ein einfacher Stock fällt nicht unter das Waffengesetz, ein Schlagstock jedoch schon. Der Unterschied dieser beiden Stöcke besteht lediglich in der Bauform: Der Schlagstock hat einen Griff oder einen Halteriemen.
    Dieser Stock wurde speziell dazu angepasst, einen bestimmten Zweck zu erfüllen -- obwohl es im Grunde doch nur ein einfacher Stock ist, den man auch zum Spielen mit seinem Hund verwenden könnte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Mai 2006
  4. Ron Hunter

    Ron Hunter Senior Member

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Mai 2006
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Nee, Du hast es immer noch nicht verstanden. ;)

    Die Verwendung von "hauptsächlich" beim Einsatzzweck eines Programms hast Du soweit schon richtig erfasst. DVD Shrink an sich ist "hauptsächlich" ein Kopier- bzw. Komprimierprogramm.
    Aber sobald in ein Programm Funktionen integriert wurde, die als einziges Ziel die aktive Umgehung eines Kopierschutzes haben, dann fällt das unter diesen Paragraphen.

    Der DeCSS-Algorithmus ist ja nicht "zufällig" in DVD Shrink drin. Auch erfüllt er keinen anderen Zweck. Er ist ausdrücklich und ausschließlich in dem Programm enthalten, um den Kopierschutz zu umgehen. Es ist ein Algorithmus, der den verschlüsselten Teil einer DVD ohne Berechtigung entschlüsselt.

    Das ist der Knackpunkt.

    Denn ansonsten könnte man ja eben hinreichend viele Funktionen als Alibi um ein illegales Programm drumherum stricken.

    Wenn Nero aufgrund seiner besonderen Art, CDs auszulesen (z.B. Fehlertoleranz), auf einige bestimmte Kopierschutzformen nicht anspricht, dann ist es deshalb keine Umgehungsvorrichtung im Sinne des UrhG, da es eben ein CD-Koperprogramm ist, das eben nicht ausdrücklich dafür entworfen wurde, kopiergeschützte CDs zu kopieren. Es ist einfach ein Universalprogramm.

    In eine Grauzone kommen wir, wenn in dem Kopierprogramm bestimmte Algorithmen eingebaut sind, damit es auf bestimmte Verwirrungstaktiken gängiger CD-Kopierschutzmethoden nicht hereinfällt.

    Aber das CSS bei DVDs ist kein Kopierschutz, der das Auslesen durch technische Tricks erschwert, es ist eine waschechte Verschlüsselung, die man nur mit einem gültigen Schlüssel wieder öffnen kann -- oder eben mit einem Knackprogramm. Deshalb ist es hier so eindeutig, wie Programme mit DeCSS-Algorithmus einzustufen sind.

    Ansonsten könnte man ja Piratenkarten für Pay-TV auch offiziell als Eiskratzer verkaufen, mit die dann halt auch dummerweise zufällig illegal Pay-TV-Programme entschlüsseln, wenn man sie in einen Decoder steckt... ;)

    Gag
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Mai 2006
  6. filomena

    filomena Senior Member

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    dann würde ich gerne wissen ob mein Fall gegenüber dem Gesätz OK ist
    seit 4 Jahren habe ich Premiere Film Abo und nehme fast alle neue Filme über den Analogen Ausgang auf mein PC auf ( dazu benutze ich meine DVDMasterCard) habe so schon ca 350 Filmen auf DVDs erstellt. wie kann jemand jetzt sagen ob meine Filme kopiert sind oder......
    zweitens ich nehme vom Satempfänger über Line in Lieder auf und speichere sie als MP3 Dateinen und habe auch schon mehrere davon.
    wie kann mann wisssen wie die Dateinen zustande kammen?

    Gruss
    :winken:
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Du, mir geht es nicht anders. Ich habe hier weit über hundert Filme, die ich von Premiere sogar digital aufgenommen habe. Das ist weder verboten, noch gibt es einen Kopierschutz.

    Die Herkunft meiner MP3-Sammlung ist zu 90% auch legal (CD-Tausch mit direkten Bekannten), usw.

    Gag
     
  8. filomena

    filomena Senior Member

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Hallo Gag
    darum meine Frage ist wenn was sein sollte wie will jemand feststellen wie und wommit unsere DVds, MP3 erstellt waren. wie kann mann Kopie von DVD und von uns selbst augenohmenen und erstellten DVDs, oder die MP3 die ich selbst über Lin In selbst erstelle und nicht vom Internet kopiere ??

    Gruss
    :winken:
     
  9. Gast 37100

    Gast 37100 Guest

    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Das war der beste Satz, den ich bisher in diesem Forum gelesen hab ! Klasse !

    Trifft voll den Kern der Sache, denn das Brot darf man nur zum Eigengebrauch nutzen. Die Weitergabe, auch nur in Stücken, kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, zumindest aber Hausverbot in der Bäckerei. Das Verfüttern an Enten ist nur dann erlaubt, wenn man sicher ausschliessen kann, dass die Enten, das Brot nicht an ihre Jungen weiterverfüttern.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21. Mai 2006
  10. -Loki-

    -Loki- Gott des Schabernacks und der List

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    ist doch nicht deine aufgabe ,die justiz muss dir nachweisen das du ohne rechte kopiert hast

    ich denke mal die habe programme und können das irgendwie festellen von wo die kopie stammt

    Nachtrag:bei aufnahme mit einem dvd recorder wird automatisch ein menü erstellt und datum und sender oder AV kanal eingetragen ,auf jedenfall bei meinem so
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Mai 2006