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Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

Dieses Thema im Forum "DIGITAL FERNSEHEN - Die Zeitschrift" wurde erstellt von tom-l, 1. Mai 2006.

  1. Ron Hunter

    Ron Hunter Senior Member

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Wir reden ein bißchen aneinander vorbei. Selbstverständlich darf ich mit DVD Shrink keinen Kopierschutz umgehen.
    Es geht mir darum, welche Art von Software verboten wird; und da DVD Shrink eindeutig nicht vornehmlich zum Umgehen vom Kopierschutz da ist... verstehst?
     
  2. octavius

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    Re: Rechtliche Situation - Aufnehmen von TV Sendungen?

    Hallo Gag,

    fairerweise muss ich sagen, Dein Posting von heute früh 8:29 Uhr fand ich wenig hilfreich. [​IMG]

    Du hast nur apodiktisdch irgend welchen Kram verkündet, den ich für falsch halte:
    Ich befürchte, Du hast überhaupt nicht verstanden, was ich sagen will. [​IMG]

    Lies Dir mein voriges Posting einfach noch mal in Ruhe durch. Natürlich fällt der Kauf einer Original-DVD in der Preisklasse von 20 Euro pro Stück in den Schutzbereich des Artikel 14 unserer Verfassung.
    Ich habe nicht behauptet, dass ich das Eigentum an der Urheberschaft erwerben würde oder gar die Urheberrechte selbst. Das ist dummes Zeug.

    Ich habe lediglich behauptet, dass der Kauf einer Kauf-DVD in den schützenden Bereich von Artikel 14 fällt.

    Gag Halfrunt schrieb:
    Was soll diese unnötige und sachlich falsche Miesmacherei? [​IMG]

    Natürlich erwerbe ich Rechte an diesem Werk! Mit dem Kauf einer Kauf-DVD erhalte ich nämlich das Recht für

    "private viewing in the home".

    Zitat:
    Sinngemäss steht auf deutschen Kauf-DVDs etwas ähnliches. Die nicht-gewerbliche Nutzung zu privaten Zwecken in den eigenen vier Wänden ist ausdrücklich erlaubt.

    Beachte bitte hierzu auch folgendes Beispiel: Wenn die DVD geklaut wird, ersetzt mir die Versicherung nicht den Materialwert des Rohlings, der darin ernthalten ist, sondern den Kaufpreis bzw. den Zeitwert.

    Wenn ich eine DVD kaufe, kommt in der Regel ein Kaufvertrag zu stande: Zwischen mir und dem Händler. Letzterer kriegt das Geld, und ich kriege die DVD.

    Damit ist die DVD mein Eigentum. Und zwar einschliesslich der Berechtung, die darin enthaltenen Bilder oder Musikstücke in meinen eigenen vier Wänden zu nutzen.

    Also fällt der Besitz der DVD in den Schutzbereich von Artikel 14 - q.e.d.

    Gag Halfrunt schrieb:
    Wieder kann ich Dir überhaupt nicht folgen.

    Natürlich habe ich als Eigentümer gewisse Pflichten und kann nicht einfach machen, was ich will. Nehmen wir das Beispiel Wohneigentum. Ich kann nicht einfach um drei Uhr nachts eine Party machen und mit 70 Dezibel Schalldruck Britney Spears vom Balkon auf die Nachbarschaft einprasseln lassen. [​IMG]

    Es geht immer darum, was verhältnismässig ist. Genau das wollte ich sagen.
     
  3. Gag Halfrunt

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    AW: Re: Rechtliche Situation - Aufnehmen von TV Sendungen?

    Ich habe sehr wohl verstanden, was Du mir sagen wolltest.
    Das ist korrekt. Ein Wert einer Sache hat nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun.
    Vertraglich zugesicherte Nutzungsrechte sind kein Eigentum.

    Wenn ich eine Wohnung miete, dann schließe ich mit dem Eigentümer (!) einen Vertrag über die Nutzung unter bestimmten Bedingungen. Dieses vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht fällt nicht unter Artikel 14.

    Beim Kauf einer CD oder DVD erwirbst Du Eigentum an der Sache, nicht aber an dem Werk. Mit dem Kauf erwirbst ein Nutzungsrecht des auf der CD oder DVD enthaltenen Werks.

    Dieses Nutzungsrecht kann kein Eigentum darstellen, da es sich hier um keine Sache handelt. Der Artikel 14 ist nicht anwendbar.

    Definition von Eigentum:

    Eigentum ist die rechtliche Zuordnung einer Sache zu einer Person oder Institution im Sinne eines ausschließlichen und absoluten (also gegenüber Jedermann geltenden) Verfügungsrechtes.

    Nun verstanden, warum Artikel 14 hier ausschließlich auf die Polycarbonatscheibe anwendbar ist?
    Selbstverständlich verfügst Du über das private Nutzungsrecht, das auch einen bestimmten Wert (Lizenzkosten) darstellt. Es ist aber nicht durch Artikel 14 geschützt, da es sich um keine Sache handelt, deren Eigentümer Du bist.

    Gag
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Wie gesagt: Elefanten und Brötchen. Wenn es so wäre, wie Du sagst, dann würde ich als findiger Softwarehersteller mir Open Office krallen und dort alle möglichen illegalen Sachen einbauen, die mir einfallen. Es ist ja primär eine Textverarbeitung... ;)

    So lange ein Programm auch sowas erledigt, indem es auf bestimmte Kopierschutzmechanismen nicht anspricht, dann fällt das unter obige Definition. Aber nochmals ganz deutlich: DVD Shrink enthält den DeCSS-Code, der gezielt den DVD-Inhalt ohne Lizenz entschlüsselt. Das macht es zu einem Umgehungswerkzeug.

    Gag
     
  5. amsp2

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    AW: Re: Rechtliche Situation - Aufnehmen von TV Sendungen?

    Der ganze Thread ist doch lächerlich, soweit hat also die Propaganda schon geführt das man am besten erstmal einen Rechtsanwalt wegen jeden Pfurz einschaltet. Darf ich auf die Straße gehen? Darf ich das essen? Zumindest noch gibt es keine Zypries-Sturmtruppen.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Re: Rechtliche Situation - Aufnehmen von TV Sendungen?

    ... insbesondere für jemanden, der die Thematik nicht begreift. :rolleyes:
     
  7. NFS

    NFS Institution

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    AW: Re: Rechtliche Situation - Aufnehmen von TV Sendungen?

    Dann erklär' doch noch mal alles von Anfang an und für jeden verständlich :(
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Wenn Du eine ernst gemeinte Frage zu dem Themenkomplex hast, dann stell sie.
     
  9. octavius

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    Re: Rechtliche Situation - Aufnehmen von TV Sendungen?

    D'accord. [​IMG]

    Nicht d'accord. [​IMG]

    Ich finde, das Nutzungsrecht ist in diesem Fall derartig eng mit dem Kaufgegenstand verquickt, dass der Schutz von Artikel 14 dahin ausstrahlt.

    Aber das schrieb ich ja schon: Die ausstrahlende Wirkung der Grundrechte. [​IMG]

    Noch ein anderes Problem: Die Wohnung ist unverletzlich. Was ich in meiner Wohnung tue, ist letztlich meine Sache.

    Das ist ja auch beim Sex so. In Amerika gab es einst verschiedene Versuche, diverse Sexualpraktiken auch unter Eheleuten zu verbieten - mal ganz abgesehen von der Diskussion über die Homosexualität.

    Wenn ich also in meinen eigenen vier Wänden tun und lassen kann, was ich will...

    was ist denn dann so tragisch daran, wenn ich mir die Kauf-DVD, um den Motor meines DVD-Laufwerks zu schonen, auf die Festplatte überspiele?

    Solange keine Kopien das Haus verlassen, kann doch eigentlich niemand was dagegen haben.

    Ich finde, irgend wer müsste Angela Merkal mal deutlich sagen, dass die vorgesehene Veränderung des Urhheberrechts deutlich über's Ziel hinaus schiesst.

    Die Politiker sollen gefälligst das Volk vertreten und nicht die Grossindustrie!

    Gag schrieb:
    Verzeih, aber hast Du mein voriges Posting richtig gelesen? [​IMG]
    Wohneigentum fällt sehr wohl unter den Schutz von Artikel 14.

    Was willst Du eigentlich immer? Warum musst Du Widerspruch leisten, wo es doch gar nicht nötig ist?

    [​IMG]

    Woher nimmst Du die Sicherheit bei der Beurteilung juristischer Fragen? Bist Du Jurist?

    Und warum stört es Dich, wenn NFS hier ein bisdchen Schabernack treibt? [​IMG]

    Ich finde, Trolle sind manchmal auch ganz amüsant.

    [​IMG]

    @amsp: Lieber Amsp - lieber Freund und Kupferstecher! Ich habe es Dir schon 3000x gesagt: Du brauchst eine eigene Parabol-Antenne für den Satelliten Astra 2B und einen importierten Digital-Empfänger.

    Wenn Du damit nicht aus dem Quark kommst, betätige ich mich mal als Psychologe: Du wirst nicht glücklich, wenn Du die Befriedigung, die Du wirklich brauchst, auf zweitklassige Ersatzbefriedigungen verschiebst.

    Ich habe auch nicht verstanden, warum Du nicht aus dem Quark kommst. Ich finde, viele Deiner Postings wirken frustriert.

    Dann ändere das! Sei ein Mann, steh zu den Dingen, die Dir wichtig sind und regele das.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Re: Rechtliche Situation - Aufnehmen von TV Sendungen?

    Ist aber völlig egal, was Du findest oder was es für Dich ausstrahlt. ;)
    Aber was hat das bitte mit Artikel 14 zu tun??? :eek:
    Das ist ja genau die Idiotie, die ich auch nicht begreife (einfach mal ein paar Seiten zurück blättern).

    Ich darf das Lied XY aus dem Radio aufnehmen, aber ich darf es nicht von der von mir rechtmäßig erworbenen und bezahlten CD kopieren, um es z.B. in meinem MP3-Player abspielen zu können. Das ist doch völlig gaga!
    Als Mieter einer Wohnung bin ich aber nicht Eigentümer. :rolleyes:
    Das ist nicht sehr viel anders als bei der Nutzung eines Werks. Du bist nicht der Eigentümer, da Du kein Eigentümer eines "Werks" sein kannst, da es keine Sache ist.
    Nein, ich bin kein Jurist. Aber ich kenne mich mit dem Urheberrecht aus, da ich selber zu denjenigen zähle, die urheberrechtlich geschützte Werke veröffentlichen und davon ihren Lebensunterhalt zu einem Teil bestreiten.
    Weil es der Sache nicht besonders dienlich ist... :rolleyes:
    Ich finde Schmeißfliegen auch manchmal ganz amüsant...
    [​IMG]

    Gag