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Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

Dieses Thema im Forum "DIGITAL FERNSEHEN - Die Zeitschrift" wurde erstellt von tom-l, 1. Mai 2006.

  1. NFS

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Was sollen die nervigen Spielereien?
    Der beste Kopierschutz wäre, die Ware gar nicht erst in Umlauf zu bringen. :p
     
  2. Gag Halfrunt

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Wenn Du auser dummen Geblubber nicht weiter beizutragen hast, dann halte Dich doch einfach heraus. Das war jetzt der zweite dämliche Kommentar innerhalb kurzer Zeit. Hast Du Langeweile, oder was?

    Die DVD selber "hat" ja auch kein MacroVision, sonden nur eine Kennung, dass das Wiedergabegerät den Störsender beim Abspielen einzuschalten hat.

    Bedauerlicherweise haben manche billigen DVD-Player leider, leider keinen MV-Chip oder ignorieren das Schaltsignal. Und bedauerlicherweise reagieren auch manche Videorecorder gar nicht auf die Störimpulse. ;)

    Eine "Umgehung" ist im Sinne des UrhG immer eine aktive Handlung. Wenn Dein Gerät ohne weiteres Zutun nicht auf den Kopierschutz anspricht, dann ist dieser nicht "wirksam".
    Wenn Du jedoch das Gerät selber modifizierst, ein speziellen Filter oder eine entsprechende Software einsetzt, dann ist das eine Umgehung eines "wirksamen" Schutzes. Denn wenn er nicht wirksam wäre, müsstest Du ja nicht den genannten Aufwand betreiben, der ja genau das Umgehen dieses Schutzes zum Ziel hat.

    Albern, ist aber so.

    Gag
     
  3. octavius

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    Re: Rechtliche Situation - Aufnehmen von TV Sendungen?

    Hallo Gag!

    Das von Dir zitierte Gesetz muss sich aber harmonisch in die Rechtsordnung einfügen. [​IMG]

    Dabei ist die ausstrahlende Wirkung der Grundrechte zu beachten. [​IMG]

    Als Eigentümer einer Kauf-DVD habe ich typischerweise eine ganze Menge Geld bezahlt, um die DVD zu erwerben. Es versteht sich von selbst, dass ich das Geld nicht für den physikalischen Datenträger bezahlt habe, sondern für den Film.

    Daraus ergibt sich, dass der Erwerb einer Kauf-DVD unter den Schutz des Artikels 14 Grundgesetz fällt:
    Ich finde, der Eingriff des Urheberrechts (in der gegenwärtig geplanten, neuen Version) in meine Rechte als Eigentümer ist nicht verhältnismässig.

    In der Rechtsprechung kommt es sehr oft auf das Prinzip der Verhältnismässigkeit ein. Vergleiche hierzu das aktuelle BGH-Urteil über die Installation einer individuellen Parabol-Antenne.

    Was ist verhältnismässig? Hat der Vermieter den Eingriff in die Gebäudefassade zu dulden, der durch die Montage einer zusätzlichen Parabol-Antenne entsteht?

    Kann man einem deutschsprachigen Mieter. der gerne englische TV-Programme von Eutelsat und Astra 2B gucken möchte, dieses versagen?

    Hier muss im Einzelfall abgewogen werden.

    Nach diesen Masstäben glaube ich nicht, dass der vorgesehene Eingriff in meine Grundrechte als Eigentümer einer Kauf-DVD verhältnismässig ist.

    Im Gegenteil, die Leute sollen doch froh sein, dass ich mit meinen zwanzig Euro für eine aktuelle Kauf-DVD

    1.) die Künstler und die Filmstudios unterstütze
    2.) die Konjunktur ankurble
    3.) durch die Mehrwehrtsteuer, die in der Kauf-DVD enthalten ist, die Finanzierung von Kindergärtenplätzen und Schulen fördere. [​IMG]

    Im übrigen glaube ich, dass niemand hier im Forum meine Meinung zu den Kauf-DVDs grundsätzlich ablehnt. Oder etwa doch? [​IMG] [​IMG]
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Nochmal: Du kannst nicht das Eigentum an der Urheberschaft und damit den Urheberrechten erwerben. Deshalb ist der Artikel 14 hier nicht anwendbar.

    Das einzige, was unter Artikel 14 fällt, ist der Datenträger, der in Dein Eigentum übergeht. Gleichzeitig erwirbst Du das Recht, das auf ihm gespeicherte Werk privat im Rahmen des UrhG zu nutzen.

    Mit dem von Dir erworbenen Eigentum darfst Du tun und lassen, was Du willst. Du darfst die CD oder DVD an die Wand nageln oder damit Frisbee spielen. Aber das darauf gespeicherte Werk unterliegt nach wie vor dem Schutz des UrhG.

    Du hast keine Rechte an diesem Werk, denn die Urheberschaft ist nicht übertragbar.

    Somit fällt Deine gesamte Argumentation, auch wenn sie noch so gut gemeint ist, leider zusammen. Ist leider so. :(

    Gag
     
  5. Ron Hunter

    Ron Hunter Senior Member

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Hast Du dafür Präzedenzfälle? Die Geräte, die kein MV unterstützen könnte man ja ebenso als spezielles Werkzeug zur Umgehung des Kopierschutzes werten
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Nein. Eine Umgehungsvorrichtung ist eine Vorrichtung, die eben diese Umgehung zum Ziel hat. Ein Player, bei dem ein bestimmtes "Feature" nicht implementiert ist, auf das der Kopierschutz basiert, ist keine Umgegungsvorrichtung, sondern eben einfach nur ein Player.

    Denn ansonsten wäre jede PC-Tastatur eine Umgehungseinrichtung, da man ja durch Drücken der Shift-Taste die Autostart-Funktion unterbinden kann, durch die bei einigen CDs und DVDs ein Kopierschutz installiert wird.

    Es ist immer entscheident, was der Primärzweck eines Geräts oder Gegenstands ist. Ein Küchenmesser fällt nicht unter das Waffengesetz, weil es eben ein Küchenmesser ist. Selbstverständlich kann man damit auch Menschen umbringen.

    Bei dieser Definition ist allerdings zu beachten, dass sich ein Richter hierzulande nicht verarschen lässt. Kreatives Umdeklarieren funktioniert leider nicht.

    Auch wird es eng, wenn z.B. der oben erwähnte Player explizit mit dieser Eigenschaft beworben wird.

    Davon abgesehen ist es zur Zeit ja ohnehin so, dass ausschließlich der Handel mit Umgehungsvorrichtungen illegal ist. Der private Besitz und selbst der Einsatz sind straffrei. Letzteres soll sich ja nach Plänen der Bundesregierung ändern.

    Gag
     
  7. Ron Hunter

    Ron Hunter Senior Member

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Stimmt, es kommt auf den Primärzweck des Gerätes an; hatte ich übersehen.

    Allerdings könnte man jetzt auch das Programm DVD Shrink als Beispiel anführen, wo die Rechtslage anders aussieht. Der Primärzweck des Programms ist eindeutig das Zusammenfassen bzw. Neukombinieren von DVD-INhalten und das Schrumpfen auf die richtige Größe; aber irgendjemand hat jetzt wohl definiert, dass die darin nebenbei implementierte Funktion, einen Kopierschutz zu umgehen, ausreicht um die Verbreitung des Programms illegal zu machen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Mai 2006
  8. Gag Halfrunt

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Das Programm enthält explizit Algorithmen, die den CSS-Kopierschutz knacken um ihn zu umgehen. Diese Algorithmen erfüllen keinen anderen Zweck, deshalb ist es eine Umgehungsvorrichtung.
    Es ist ja nicht so, dass die Software nur "einfach so" nicht auf den Kopierschutz reagiert. Nein, sie sorgt aktiv dafür, dass er umgangen wird.

    Wie gesagt: Die Richter lassen sich nicht verarschen. Ein Elefant, dem man eine Brötchenhälfte auf die Stirn und eine auf den Hintern klebt, kann man auch nicht als "Frühstück" über die Grenze schmuggeln...

    Gag [​IMG]
     
  9. Ron Hunter

    Ron Hunter Senior Member

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    :D Schönes Beispiel mit dem Elefant.
    Nur bei DVD Shrink ist es ja genau umgekehrt. Da ist der Kopierschutzknackalgorithmus das Brötchen, dass am Elefanten (an der Hauptfunktion), des Programmes noch mit dran klebt.
    Das Urheberrechtsgesetz verbietet nämlich angeblich, so das BMJ, nur Software, die vornehmlich zum Knacken des Kopierschutzes dient.
    http://www.kopien-brauchen-originale.de/enid/faq
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Dann hättest Du mal den ersten Satz lesen sollen, aus dem Du zitiert hast:

    Ich darf die bisherigen Versionen meiner Brennersoftware nicht dazu nutzen, Kopierschutzmechanismen auszuschalten.

    Noch Fragen? :rolleyes:

    Außerdem besteht ein subtiler Unterschied zwischen dem Kopierschutz auf einer Audio-CD und einer DVD. Die Kopierschutzmechanismen der Audio-CD "verwirren" ein herkömmliches CD-ROM-Laufwerk.
    Eine Software wie z.B. CloneCD fällt einfach nur nicht auf diese Verwirrungstaktiken herein.

    Eine DVD ist hingegen verschlüsselt. Da reicht es nicht, dass die Software diesen Schutz "ignoriert", hier muss tatsächlich etwas entschlüsselt werden.

    Deshalb ist DVD Shrink eine Umgehungsvorrichtung, CloneCD im strengen Sinne nicht.

    Gag