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Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

Dieses Thema im Forum "DIGITAL FERNSEHEN - Die Zeitschrift" wurde erstellt von tom-l, 1. Mai 2006.

  1. tom-l

    tom-l Senior Member

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    Ich wusste nicht so richtig wo man dieses Thema einordnen soll, daher schreibe ich es jetzt mal bei DF die Zeitschrift, denn vielleicht ist das ja auch mal einen Artikel in der DF wert.

    Ein Bekannter hat mich gebeten, für ihn ein eine Sendung eines Sat-TV-Programms aufzunehmen, dass er nicht empfangen kann, da Kabelanschluss.

    Daher habe ich mir jetzt gerade folgende Frage gestellt:

    Ob und wann und in welcher Form darf man eigentlich Sendungen aus dem TV aufnehmen und weitergeben? Wie ist hier die rechtliche Lage?

    Seit Jahren gibt es Videorecorder, und ich denke noch nie hatte irgendjemand ein Problem damit, dass eine Sendung im TV auf VHS aufgezeichnet wird, und evtl auch weitergegeben wird. Aber jetzt mit Digital-TV, Pay-TV und DVD-Brennern könnte das vielleicht schon anders aussehen. So ist z.B. ein aus dem digitalen TV auf DVD aufgenommener Spielfilm ja qualitativ kaum weniger Wert als eine gekaufte Original-DVD (die man selbst wieder natürlich nicht auf eine andere DVD kopieren darf) - was aber im Ergebnis praktisch das gleiche ist, und wenn kein Sender-Logo eingeblendet wird, könnte man noch nicht einmal unterscheiden, ob die Aufnahme aus dem TV stammt oder eine Kopie einer original DVD ist, womit man sich dann evtl. sogar richtigen Ärger einhandeln könnte...

    Darf man denn jede Sendung, auch Spielfilme, einfach aufnehmen und die Aufnahmen weitergeben, ja sie vielleicht sogar zu "verkaufen" (d.h. als kleine "Entschädigung" für den Aufwand), oder macht man sich hier evtl. sogar wegen der Verletzung von Urheberrechten strafbar?

    Macht es einen Unterschied ob die Aufnahme aus dem Free-TV oder aus dem PAY-TV ist?

    Und macht es einen Unterschied ob die Aufnahme auf VHS oder einer DVD ist?
     
  2. joehot

    joehot Junior Member

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    hallo !
    grundsätzlich würde ich sagen ist es bei pay-tv nur erlaubt wenn der andere auch pay-tv hat und die sendung hätte kucken können . bei freetv würde ich sagen hängt es ausschließlich davon ab ob der andere auch gez zahlt .
    mfg
    jörg
    (vom qtek9090)
     
  3. The Geek

    The Geek Platin Member

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    An Bekannte und Freunde, die du persönlich kennst, darfst du eine Kopie weitergeben.
    Wie das mit Bezahlfernsehen aussieht, weiß ich nicht, das gilt jedenfalls für das Free TV (egal ob analog oder digital).

    Je nach Sender liegen da immernoch Welten dazwischen.

    Doch, darfst du. Du darfst eine Kopie an Freunde oder Bekannten weitergeben.
    Der einzige Haken dabei: Du darfst einen vorhandenen Kopierschutz nicht umgehen .. und da auf fast allen DVDs einer drauf ist, kannst du sie legal nicht kopieren. Wenn du eine DVD ohne Kopierschutz hast, dann musst du diesen auch nicht umgehen, somit kannst du legal eine Kopie anfertigen.

    Wenn das ZDF kein Logo einblenden würde, dann könnte man das optisch wahrscheinlich wirklich nicht von einer Original-DVD unterscheiden.

    Aber die meisten Filme laufen bei den Privaten ... den Unterschied sieht man sofort.
    Außerdem fehlt beim TV die Originaltonspur.

    Aus dem Free-TV kannst du Aufnahmen an Freunde und Bekannte weitergeben. Dabei darf kein Cent fließen, also mit Verkaufen oder Aufwandsentschädigung etc ist nix .. das wäre rechtlich schon illegal.

    Das kann ich dir leider auch nicht sagen.

    Das ist egal.

    The Geek
     
  4. octavius

    octavius Board Ikone

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    Re: Rechtliche Situation - Aufnehmen von TV Sendungen?

    Ich glaube, es hängt in erster Linie davon ab, ob Dein "Bekannter" zu Deinem engeren Freundeskreis gehört. [​IMG]

    Weiterhin ist zu berücksichtigen, ob die Sendungen kopiergeschützt sind. Bei Übertragungen auf DVB-T ist das in der Regel nicht der Fall.

    Im Vordergrund sollte stehen, dass Du die Sendung zum eigenen, rein privaten Gebrauch aufzeichnest.

    Ob die Weitergabe an einen guten Freund zum ordnungsgemässen "privaten Gebrauch" gehört, ist Auslegungssache.

    PS: Du hast das falsche Unterforum gewählt. [​IMG]

    Wenn Dir nichts besseres einfällt, kannst Du solche Sachen immer im "Small Talk" posten - auch "TV & Radio" » "Fernsehen" wäre m.E. zulässig. Vielleicht kann ein Moderator ja den Thread dorthin verschieben. [​IMG]
     
  5. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Wer viel fragt bekommt, viel Antwort :rolleyes: Lächerlicher Fred.
     
  6. Indymal

    Indymal Talk-König

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Das gilt meines Wissens für alles, was man kopieren kann, außer Software. Solange man selber im Besitz der Quelle ist, bzw. eine Zugangsberechtigung besitzt darf man es auch für den Privaten Bereich kopieren. Über die Anzahl der Kopien die man erstellen und weiter geben darf, streiten sich allerdings die Geister, da es nirgends genau definiert ist.
    Effektiv zahlt man dafür jedenfalls schon seit je her indirekt über den Verkaufspreis der Kopiergeräte und Medien Geld an die GEMA.

    Aufwandsentschädigung darf man sich auch zahlen lassen. Allerdings darf man daran nicht verdienen, sondern es muss sich auf den Materialaufwand, sprich Rohlinge etc. beschränken.
    Von der Kopie, die man von jemand anderem bekommen hat, darf man sich hingegen keine zusätzlichen Kopien anfertigen.

    Und was den Kopierschutz angeht... Die Umgehungsvorrichtung für sich ist nicht illegal. Lediglich Vertrieb und Nutzung.
    Das deutsche Gesetz hat allerdings für den Privatgebrauch keinerlei Strafen vorgesehen, wenn man sich nicht daran hält.
    Ergo wird es stillschweigend geduldet, solange man keine kommerziellen Interessen damit verfolgt.

    Es besteht also von staatlicher Seite keine Gefahr einer Geldstrafe oder ähnlichem. Es könnte lediglich die Film- oder Musikindustrie eine zivilrechtliche Klage anleihern und somit Schadensersatz fordern.

    Dazu müsste die MI/FI allerdings ersteinmal wissen, daß Person XY zu Hause kopierte CDs/DVDs rumliegen hat. Und ich glaube auch nicht, daß die FI/MI eine Hausdurchsuchung anordnen lassen könnte, rein auf Verdacht hin.

    Gruß Indymal
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Mai 2006
  7. doclektor

    doclektor Silber Member

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Ich weiß garnicht warum so viel aufhebens gemacht wird. Ich nehme den Film auf, gebe die DVD dem Kumpel und fertig. Oder stellt ihr noch nen Antrag bei der GEZ, Premiere oder der Polizei?:D :winken: :D
     
  8. Gag Halfrunt

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Es soll Menschen geben, die die hiesigen Gesetze noch respektieren. :rolleyes:
     
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Mir aber egal. Für derartige Fälle wirkt mein Persönlichkeitsrecht stärker, als das privatwirtschaftlicher Unternehmen. Für derartige Fälle.
     
  10. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Rechtliche Situation: Aufnehmen von TV Sendungen?

    Der deutsche Michel halt - am besten sich einen persönlichen Juristen halten, denn auch der Kauf eines Brotes kann äusserst kompliziert werden. :p