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rechtliche lage des fernsehens aus dem internet

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von caldis, 3. Juni 2005.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: rechtliche lage des fernsehens aus dem internet

    Wie gesagt: Ich hab da auch keine rechte Ahnung von, wie das läuft. Ich hab mich halt nur gefragt, wie das z.B. mit 'nem japanischen Touristen ist, dem auf dem Oktoberfest ein Bierseidel über den Schädel gezogen wird. Klar, die Körperverletzung ist eine Strafsache, die von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Aber wie sieht es dann mt Schmerzensgeld aus, was ja wiederum eine zivilprozessliche Angelegenheit ist?

    Gag
     
  2. Stefan1100

    Stefan1100 Gold Member

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    AW: rechtliche lage des fernsehens aus dem internet

    Ich bin auch kein Fachmann auf dem Thema, aber ausschlaggebend dürfte hier der Ort der Straftat sein.

    Wenn ein Japaner auf dem Oktoberfest ein übergezogen bekommt, dann ist das nach deutschem Strafrecht zu behandeln, da die Straftat in München begangen wurde. Ich denke, er müsste dann in Deutschland einen Rechtsanwalt beauftragen.

    Das macht die Sache im Internet aber nicht einfacher.

    Offtopic:
    Manche illegale Anbieter ziehen sich auf einen Sitz außerhalb für sie als Gefahr ersichtliche Hoheitsgebiete zurück. Derjenige, der die illegalen Daten abgreift, ist das schwerlich möglich, von daher würde hier dann (in unserem Falle) deutsches Strafrecht greifen.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: rechtliche lage des fernsehens aus dem internet

    Hmm... Wenn sich einer durch Aufenthalt in einer "rechtsfreien Zone" der Verfolgung entzieht, ist das eine Sache.
    Aber ich denke, wenn ich hier in Deutschland bin und was illegales runterlade, dann sollte das doch egal sein, wo letztlich der Server sich befindet. Klar: Der Serverbetreiber kann nicht belangt werden, weil der sich eben in diesem "Irgendwo" befindet. Aber ich bin doch hier und hier ist es auch strafbar. Ich bin ja in der Konsequenz im Besitz einer unrechtmäßigen Kopie -- da spielt es keine Rolle, ob ich diese unrechtmäßige Kopie nebenan, in Bolivien oder auf dem Mond erworben hab.

    Gag
     
  4. Stefan1100

    Stefan1100 Gold Member

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    AW: rechtliche lage des fernsehens aus dem internet

    Deswegen ja offtopic, weil es für den Erwerbenden keine Rolle spielt.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: rechtliche lage des fernsehens aus dem internet

    Moin,

    hab das kurz gegenchecken lassen, von jemandem, der sich damit auskennt.

    Also dass es illegal ist, darüber sollten wir uns alle einig sein. Eine gezielte Verfolgung ist unwahrscheinlich, da auf Geheiß einer US-Behörde in Deutschland keiner die IP-Adressen rausrückt. Da müsste schon was schlimmen vorliegen, was unsere Staatsanwaltschaft dann bemüht (z.B. Kinderpornos, etc.).

    Sollte es zu einem so genannten Zufallsfund kommen, also wird die Wohnung aus anderen Gründen durchsucht und dabei eben auch dieses Material gefunden, dann kann die ermittelnde Behörde entsprechend an die Rechteinhaber herantreten.
    Dabei ist zu beachten, dass es auch durchaus sein kann, dass es auch bei US-Serien, die in Deutschland noch nicht gelaufen sind, deutsche Rechteinhaber gibt -- z.B. bei den bekannten "Lizenzpaketen", die da gerne verkauft werden.

    Zusammenfassung: So lange man als Privatmann das Zeug still und heimlich herunterlädt und nicht selber verteilt, findet eine Verfolgung praktisch nicht statt.

    Gag
     
  6. vst100

    vst100 Neuling

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    AW: rechtliche lage des fernsehens aus dem internet

    Aber wie macht man das :eek: eMule, Kazaa, eDonkey und wie sie nicht alle heissen sharen automatisch. Lädst Du irgendwo eine Datei runter, bist Du sofort auch auf Verteilerseite. Da machste nix......
    Das ist wie mit den Drogen: weiche Drogen darf man ruhig besitzen. Die kann man spazieren tragen, sich dabei auf die Stirn kleben und ins nächste Polizeirevier schlendern. Da kann einem keiner was. Aber wehe, man dreht sich aus dem Zeug 'nen Joint. Dann haste den Salat..... :rolleyes:

    Nix für ungut.
     
  7. Stefan1100

    Stefan1100 Gold Member

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    AW: rechtliche lage des fernsehens aus dem internet

    Das ist auch kein still und heimliches Herunterladen. Das geht dann per rechte Maustaste 'Ziel speichern unter...' ;)
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: rechtliche lage des fernsehens aus dem internet

    Tja, genau das ist ja das hüpfende Komma...

    Aber wie ich schon schrieb: Die Verfolgung aus den USA ist nicht zu befürchten, da die deutschen Behörden besseres zu tun haben, als eine US-amerikanischer Urheberrechtsvereinigung zu unterstützen.

    Die Legalität hat nichts mit "hart" oder "weich" zu tun. Als "harte Drogen" bezeichnet man alle, die körperlich abhängig machen, wobei das eine sehr schwammige Auslegung ist. Denn Alc und Nikotin machen auch körperlich abhängig. Gemeint sind aber eben so Sachen wie z.B. Kokain.

    Die Illegalität der Drogen bestimmt das Betäubungsmittelgesetz. Stoffe, die unter das BTM fallen, darf man in kleinen Mengen, die zur Deckung des Eigenbedarfs ausreichen und keinen Handel unterstellen, besitzen und konsumieren. Man darf sie jedoch weder erwerben, noch veräußern -- das ist der scheinbare Widerspruch. Soll heißen: Wenn sie vom Himmel fallen, ist alles im grünen Bereich.
    Der Gesetzgeber will auf diese Weise Drogenabhängige nicht noch weiter kriminalisieren, sondern eher die Wurzel -- den Handel -- bekämpfen.

    Aber das gehört hier eigentlich nicht rein ;)

    Gag