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rechtliche lage des fernsehens aus dem internet

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von caldis, 3. Juni 2005.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: rechtliche lage des fernsehens aus dem internet

    Ich kenne mich in der Juristerei nicht so ausführlich aus, aber wieso sollte ein Ausländer in Deutschland nicht einen Deutschen eine in Deutschland begangene und nach deutschem Recht strafbare Tat verklagen dürfen?

    Diese Weisheit mit der angeblichen Straffreiheit gilt doch nur, wenn sich der Beklagte in einem Land aufhält, in dem die betreffende Tat nicht strafbar ist, oder? Hmmm... Ich muss mich da mal schlau machen.

    Was auch immer Du damit meinen magst... :rolleyes:

    Gag
     
  2. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: rechtliche lage des fernsehens aus dem internet

    Wenn es der Fall wäre, dass die USA den deutschen Tauschbörsenuser verklagen könnte, hätte es ja schon viel Klagen hageln müssen. Die sind ja da drüben um einiges härter, was die Verfolgung angeht.
     
  3. Kaufmann

    Kaufmann Senior Member

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    AW: rechtliche lage des fernsehens aus dem internet

    Ein Ausländer kann in Deutschland nach deutschen Recht verklagt werden, genauso wie du in den USA für eine Straftat bestraft werden kannst. Allerdings musst du dich in den USA aufhalten. Wenn du also eine Straftat von einem Land aus begehst, die in einem anderen Land verfolgt wird und es keinen Auslieferungsvertrag für diese Straftat gibt oder deine Tat in dem Land, in dem du dich aufhälst, nicht strafbar ist, dann solltest du besser nicht mehr in das Land einreisen, in dem deine Tat strafbar ist und verfolgt wird.

    Eine schönes Beispiel dafür ist eine schwedische Bittorrentseite, die sich regelmäßig öffentlich über die einschüchternen Briefe aus Übersee lustig machen. Die werden in ihrem Heimatland nicht dafür belangt, dass sie Torrents von urheberrechtlich Geschützten werken anbieten. Sollten die allerdings mal in die USA einreisen drohen ihnen Klagen.

    Was ich allerdings nicht wirklich verstehe ist, dass mich das ZDF veklagen könnte, wenn ich Sendungen aus deren Programm weiterverbreite, obwohl ich den *******laden mit meinen GEZ Gebühren bezahle. Nach meinem Verständnis war es bis jetzt immer so, dass etwas mir gehört, wenn ich etwas bezahlt habe. Das scheint sich aber in letzter Zeit immer mehr dahin zu verlagern, dass ich nur für das Recht bezahle, genau das zu machen, was mir der Hersteller vorschreibt, oder mir ganz einfach das Geld ohne Gegenleistung aus der Tasche gezogen wird, weil es anscheinend jemand anderes viel besser aus dem Fenster werfen kann als ich.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: rechtliche lage des fernsehens aus dem internet

    Aber Moment mal: Die Tat ist doch auch bei uns strafbar. Ich begehe doch hier eine (Straf-)Tat. Es müsste doch unerheblich sein, dass der Geschädigte im Ausland sitzt.

    Hmmm... *grübel*

    Den Fall mit der Bittorrent-Site ist mir auch durch den Kopf gegangen. Aber da versuchen die Amis ja den alten Schweden nach US-amerikanischem Recht ans bein zu pinkeln. Nur so weit können sie halt nicht.
    Aber man könnte einen Deutschen in Deutschland doch nach deutschem Recht angehen.

    Den Unterschied zwischen Besitz- und Nutzungsrecht kennst Du aber auch, oder?
    Wenn Du Dir ein Buch kaufst, dann erwirbst Du den Papierpacken und das Recht, den Inhalt zu lesen. Die Urheberrechte an dem Inhalt verbleiben aber nach wir vor beim Autoren. Die Geschichte gehört ihm -- nicht Dir, denn Du hast ja nur das Nutzungsrecht erworben.
    Analog gilt das für Filme, Musik, Fernsehen, usw.

    Gag
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juni 2005
  5. Stefan1100

    Stefan1100 Gold Member

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    AW: rechtliche lage des fernsehens aus dem internet

    Und das, obwohl sie digital sind im Internet...:D [duckundwech]
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: rechtliche lage des fernsehens aus dem internet

    Hoecker, Sie sind raus!
     
  7. Stefan1100

    Stefan1100 Gold Member

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    AW: rechtliche lage des fernsehens aus dem internet

    Wieso das denn???
     
  8. Kaufmann

    Kaufmann Senior Member

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    AW: rechtliche lage des fernsehens aus dem internet

    Ja, sicher, aber ohne Ankläger gibt es keinen Angeklagten. Wenn der Geschädigte im Ausland sitzt, kann er nicht in Deutschland klagen. Ob die Tat hier einen Strafbestand erfüllt oder nicht. So genau kenne ich mich wirklich nicht mit deutscher Gesetzgebung aus, aber ich meine glauben zu wissen, dass ich glaube wissen zu meinen, dass Urheberrechtsverstöße vor einem Zivilgericht verhandelt werden. Würde die Staatsanwaltschaft anklagen, wäre der Fall anders. Hier muss aber der Geschädigte Anklage erheben. Und das kann er eben nur, wenn er in Deutschland sitzt.

    Wenn die Staatsanwaltschaft tatsächlich Anklage wegen Urheberrechtsverletzung erheben würde (ob sie das kann/darf/macht sei dahin gestellt. Das geht über meinen Wissenshorizont hinaus), dann würde ich sicherlich auch eine angemessene Strafe bekommen. Eine zivilrechtliche Klage würde es trotzdem nicht geben, und der Geschädigte bekommt somit auch nichts ausser der Genugtuung, dass ich die Taten wohl einstellen werde und eins auf den Deckel bekommen habe.

    Sicher kenne ich den Unterschied, und ich bitte alle meinen Kommentar über Nutzungsrechte und das ZDF nicht ganz so ernst zu nehmen. Das _musste_ einfach mal raus. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juni 2005
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: rechtliche lage des fernsehens aus dem internet

    Und das hat mich selber etwas ins Grübeln gebracht. Haben Ausländer in Deutschland keine Rechte? Hmmm...

    Also ich frag die Tage mal jemanden, der sich mit sowas auskennt.

    Gag
     
  10. Kaufmann

    Kaufmann Senior Member

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    AW: rechtliche lage des fernsehens aus dem internet

    Ausländer, die hier gemeldet sind und arbeiten und wohnen, haben schon Rechte. Aber Ausländer, die mit Deutschland nicht mehr zu tun haben, als dass es eventuell in ihrem Atlas vermerkt ist, haben hier jedenfalls nicht das Recht aus der Ferne zu klagen, wenn ihnen von hier aus in ihrem Heimatland Unrecht wiederfährt. Wenn es sich um ein Verbrechen handelt (grade bei schwerwiegenden Verbrechen) gibt es Koorperationen der Justizbehörden der einzelnen Länder und eventuell auch Auslieferungsverträge oder ähnliches.

    Aber ich kenne mich, wie gesagt, damit nicht wirklich aus. Das ist nur das, was ich mir mit der Zeit zusammengelesen und gedacht habe. Wenns anders wäre, fände ich das allerdings nicht nur sehr befremdlich, sondern auch hochgradig bedenklich.